Schärferes | Vorgehen gegen | kleine Geschenke. | Mitarbeiter auf die Probe zu stellen | wird abgelehnt. | Wien. Der geplante Verhaltenskodex für den Öffentlichen Dienst wirft einige Fragen auf, etwa: Wann macht sich ein Beamter strafbar? Wo liegt die Grenze zwischen erlaubter und verbotener Geschenkannahme? Und zuletzt: Wird es schärfere Sanktionen geben?
Diese Fragen diskutierten internationale und nationale Experten im Rahmen einer Gemeinschaftsveranstaltung des Bundeskanzleramtes und der Nichtregierungsorganisation Transparency International (TI).
Birgit Galley, Direktorin der School of Governance, Risk & Compliance in Berlin, hält es insbesondere für wichtig, das "Anfüttern" der Beamten zu verhindern. Während für das beständige Annehmen kleiner Geschenke, die vorgeblich nicht im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Beamten stehen, derzeit keine strafrechtlichen Sanktionen vorgesehen sind, drohen im Dienstrecht sehr wohl disziplinäre Maßnahmen.
Derzeit besteht im Dienstrecht folgende Regelung: Annehmen kann man im Zweifel die drei "Ks" - also Kugelschreiber, Kalender und Klumpert. Bei Ehrengeschenken muss die Dienstbehörde informiert werden und ihr Einverständnis geben. Die Grenze zwischen einer erlaubten Kleinigkeit und einer verbotenen Zuwendung ist dabei sehr eng.
Klare Regeln für die Mitarbeiter sind deshalb laut Galley ebenso wichtig wie eine effektive Kontrolle und gegebenenfalls Sanktionen für jene Beamte, die sich anfüttern lassen. Gleichzeitig warnt die Direktorin vor einer Überregulierung und einem Verlust des Vertrauens in die Mitarbeiter.
Umfassende Regelung
Die Themenbereiche, die in dem Kodex geregelt sein sollen, umfassen laut Emmerich Bachmayer vom Bundeskanzleramt die Geschenkannahme, unzulässige Nebenbeschäftigungen, Befangenheit, Verschwiegenheitspflichten sowie Meldepflichten. Auch das Verantwortungsbewusstsein der Vorgesetzten müsste geschärft werden.
In Bereichen mit erhöhtem Gefährdungspotential wie etwa im Beschaffungswesen soll es mehr Rotation geben. Wenn die handelnden Personen immer dieselben sind, könnte es eher zu Problemen kommen. Außerdem soll mit einem 4 bis 6-Augen-Prinzip gearbeitet werden.
In den Kodex werden auch Sonderprobleme wie Lobbying, Doppelfunktionen von Beamten in ausgegliederten Unternehmen und eine Art Konkurrenzklausel für Beamte Eingang finden. Eine Konkurrenzklausel von einem Jahr gibt es anders als im Angestelltenrecht nicht im öffentlichen Dienstrecht, in dem bloß ein Nachwirken der Verschwiegenheitspflicht normiert ist. "Wir wollen verhindern, dass ein Heeresbeamter unmittelbar nach Beendigung seines Dienstverhältnisses bei einem Waffenhersteller angestellt wird, an den früher Rüstungsaufträge ergangen sind", so Bachmayer. Den Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes soll der Ethikkodex schon in der Ausbildung und in Mitarbeitergesprächen vermittelt werden.
Loyalität überprüfen?
Ein Integritäts-Test, die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes auf die Probe stellen, wurde von den Diskutanten abgelehnt. Schließlich wolle man die Leute nicht zu pflichtwidrigem Handeln verleiten, sondern möchte präventiv die Mitarbeiter dazu bringen, erst gar nicht in derartige Situationen zu geraten.
Übertretungen des Kodex will Beamtenministerin Doris Bures mit dem bisherigen Dienstrecht sanktionieren. Zusätzliche Strafen werde es nicht geben. Der Kodex soll bis spätestens Juni 2008 ausgearbeitet werden.