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"Was fang ich mit Laxenburg an?"

Von Ina Weber

Politik
Schloss Laxenburg war im Familienversorgungsfonds der Familie Habsburg. Foto: illuscope

Anzeige in der "WZ": Droht erneut eine Klage? | Finanzprokuratur: weitere Klagen sind nicht auszuschließen. | Wien. Die Versuche der Familie Habsburg, ihr Vermögen aus dem ehemaligen Familienversorgungsfonds (FVF) rückerstattet zu bekommen, waren bisher nicht von Erfolg gekrönt. Sämtliche Klagen, sowohl vor dem Obersten Gerichtshof im Jahr 1995, als auch vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) 2005 wurden abgewiesen. Auch die Schiedsinstanz des Entschädigungsfonds hat die über 90 Einzelanträge der Familie abgelehnt. Sämtliche Urteile bezogen sich auf das Habsburgergesetz von 1919 (siehe Kasten), welches im Jahr 1955 in den Staatsvertrag übernommen wurde und somit für die Republik Österreich Gültigkeit hat: Die Familie könne in Österreich bleiben, solange sie "auf alle aus ihre gefolgerten Herrschaftsansprüche ausdrücklich verzichtet".


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Dass sich die Familienmitglieder nicht immer einig waren, machte die Anspruchserhebung nicht einfacher. Dem Vernehmen nach ist man sich auch jetzt noch uneins, ob es zu weiteren Klagen kommen soll. Bei der Schiedsinstanz konkurrierten drei Antragsteller: "Habsburg-Lothringen Familien-Privatstiftung" (Christian Habsburg), "Verein von Fondsberechtigten und deren Deszendenten des vormals bestandenen Familienversorgungsfonds des Hauses Habsburg-Lothringen" (Michael S. Habsburg) und ein Verein von Karl Habsburg (Sohn von Otto von Habsburg).

Zur Verwunderung führte eine am vergangenen Freitag in der "Wiener Zeitung" erschienene Anzeige. Darin fordern "alle Berechtigten" des FVF die "Einschreiter" (auch Berechtigte des FVF, die die Republik Österreich 1956 auf Herausgabe der Vermögenschaft geklagt haben) auf, bis 10. September über das Ergebnis der damaligen Verhandlungen Bericht zu erstatten. Sprich: Ein Habsburger-Zweig fordert von einem anderen Auskunft über die Verhandlungsergebnisse.

Für Eva Blimlinger von der Historikerkommission ist das ein möglicher Hinweis für "Erbschaftsstreitereien". "Man will schauen, wer berechtigt ist." Es könnte schon sein, dass eine Klage vorbereitet wird, meint sie. Aber den FVF gebe es grundsätzlich nicht mehr. Sollte es zu einer Rückgabe kommen, was nicht sein wird, geht es um sehr viel Geld." Auch seitens der Finanzprokuratur, die den Bund vor Gericht vertritt, könne man zwar weitere Klagen nicht ausschließen, die Angelegenheit sei aber ausreichend von allen Gerichten geprüft und abgelehnt worden, sagt Referent Martin Windisch.

Das Finanzministerium sieht in der Anzeige "keine aktuelle Relevanz". Die Republik habe bisher jedes Verfahren gewonnen.

Für einige ist das Habsburgergesetz jedoch obsolet. Auch Peter Draxler, Rechtsberater der Familie, ist der Meinung, dass "die Rückgabe des Privatvermögens an die Habsburger die Existenz der Republik nicht gefährdet". Historiker Dieter Binder sieht die Enteignung des Fonds der Habsburger durch die Nationalsozialisten "eindeutig historisch motiviert". Otto Habsburg und seine Brüder seien anti-nationalsozialistisch aktiv gewesen. Sein Gutachten legte er der Schiedsinstanz vor, die über Ansprüche aus enteigneten Vermögen in der NS-Zeit Empfehlungen ausspricht. Im Fall Habsburg wäre das etwa Orth an der Donau/Schloss Eckartsau, Vösendorf, Laxenburg samt Schloss und fünf Wiener Zinshäuser.

Ulrich Habsburg, Kärntner Grünen-Politiker, findet es nicht sinnvoll, "wenn jeder klagt". Aber auch er ist der Meinung, dass ihnen enteignetes Vermögen zusteht. Nur über die Sinnhaftigkeit ließe sich streiten. "Ich wüsste nicht, was ich mit Schloss Laxenburg anfangen sollte."

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