Hohe Hürden bleiben nach VfGH-Entscheidung aufrecht, in Mangelberufen und bei manchen Lehrstellen könnten Asylwerber aber nun zum Zug kommen.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 3 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Asylwerber haben am Arbeitsmarkt mehr Möglichkeiten als früher, weitreichende Einschränkungen bleiben aber aufrecht: Diese Lage zeigt sich für den Arbeiterkammer-Experten Johannes Peyrl nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes. Das Höchstgericht hatte zwei Erlässe, laut denen Asylwerber nur als Saisonarbeiter tätig werden durften, gekippt.
Punktuell werde es nun Mangelberufe oder Lehrstellen geben, bei denen Asylwerber zum Zug kommen könnten, sagt Peyrl: "Ein Massenphänomen wird es aber nicht." Auch vom Arbeitsmarktservice heißt es: "Es ändert sich wenig. Typischerweise können wir Ersatzkräfte stellen. Lediglich Lehrstellen im Gastrobereich und Baunebengewerbe sind leichter mit Asylwerbern zu besetzen."
Einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten Asylwerber nämlich nicht. Ihnen darf gemäß dem Ausländerbeschäftigungsgesetz nur eine Beschäftigungsbewilligung erteilt werden, wenn die offene Stelle nicht mit einem Österreicher, EU-Bürger oder Drittstaatsangehörigen mit Zugang zum Arbeitsmarkt besetzt werden kann. Unternehmen, die Asylwerber beschäftigen wollen, werden vom AMS Ersatzarbeitskräfte aus den Reihen der bestehenden Arbeitslosen vermittelt.
Asylwerber können also nur dann eine Lehre antreten oder einen Job annehmen, wenn sich sonst niemand dafür findet. Grundvoraussetzung für den Zugang von Asylwerbern zum Arbeitsmarkt ist, dass sie seit zumindest drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind.
Neuer Erlass von Kocher
Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) will die "strenge Praxis im Vollzug beibehalten". In einem neuen Erlass hat er das AMS am Donnerstag angewiesen, dass die Arbeitsmarktprüfung "konsequent" durchgeführt werden soll.
Das AMS werde bei jedem Einzelfall prüfen, ob sich eine Person aus den bevorzugten Gruppen für die Lehrstelle oder den Job finden lasse, sagt Peyrl. Er rechnet nicht damit, dass künftig "viele Beschäftigungsbewilligungen" für Asylwerber erteilt werden: "Die Arbeitsmarktprüfung stellt eine hohe Hürde dar."
Dass sich aber gar nichts ändern werde, sei unrichtig. "Das Verbot der Lehre für Asylwerber, das unter Schwarz-Blau eingeführt wurde, das ist gefallen", erklärt er. In gewissen Sparten würden sich künftig wohl auch Lehrstellen finden lassen, die Asylwerber antreten können.
Regelung wackelt
Den neuen Erlass hält Peyrl für rechtskonform. Er richte sich an die Verwaltungsorgane und präzisiere nur die Abwicklung des Verfahrens. Bei der Einschränkung auf die Saisonarbeit habe es sich hingegen um eine Einschränkung gehandelt, die sich nicht im Gesetz gefunden habe, sagt er.
Der Erlass Kochers gebe nur die nach dem VfGH-Erkenntnis geltende Rechtslage wieder, meinte Grünen-Sozialsprecher Markus Koza. Seine Partei sei über die Entscheidung des Höchstgerichts erfreut, "da der Zugang zu bezahlter Arbeit für die soziale Integration von Asylwerbenden von enormer Bedeutung ist".
Problematisch sieht Peyrl aber eine weitere Vorgabe des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. Eine Beschäftigungsbewilligung darf nur erteilt werden, wenn auch der AMS-Regionalbeirat einhellig seine Zustimmung erteilt. Der Beirat besteht aus Vertretern der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und des AMS. Auch wenn die Arbeitsmarktprüfung zugunsten des Asylwerbers ausgefallen ist, könne jeder Vertreter des Beirats die Zustimmung verweigern und damit die Beschäftigung des Asylwerbers verhindern, so Peyrl.
Der Verfassungsgerichtshof hat bereits ein Gesetzesprüfungsverfahren zu dieser Bestimmung eingeleitet, da sie rechtsstaatlich bedenklich sein könnte. Peyrl kann sich vorstellen, dass diese Regel aufgehoben werden könnte.
Es kündige sich an, dass diese Bestimmung "wackeln dürfte", sagt auch Verfassungsrechtler Peter Bußjäger von der Uni Innsbruck: Der Beirat habe bisher ein reines Vetorecht, das gesetzlich nicht geregelt sei - und an dieses sei das AMS gebunden: "Die Bedenken, die sich dagegen ergeben, teile ich."