Arbeit von zu Hause bleibt freiwillig, Arbeitnehmer und Arbeitgeber können bis zu 600 Euro absetzen.
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Nach monatelangen Verhandlungen haben sich die Bundesregierung und die Sozialpartner auf eine Homeoffice-Regelung geeinigt. Das teilten Arbeitsminister Martin Kocher und Finanzminister Gernot Blümel am Dienstag nach dem Ministerrat mit. "Es geht darum, in Zeiten der Pandemie, Rechtssicherheit zu schaffen", sagte Blümel. Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen appellierte Gesundheitsminister Rudolf Anschober abermals, dort wo es möglich ist, Homeoffice zu nutzen. Das sei im ersten Lockdown im Frühling deutlich stärker angenommen worden. Die Inanspruchnahme sei jetzt geringer. Hier die Einigung im Überblick:
Anspruch auf Homeoffice
Das Homeoffice bleibt freiwillig. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen der Arbeit von zu Hause zustimmen. "Wir haben vereinbart, dass Homeoffice weiterhin Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleibt. Homeoffice bleibt weiterhin freiwillig", sagte Kocher. Die Vereinbarung soll schriftlich erfolgen und von beiden Seiten unter Einhaltung einer einmonatigen Frist widerrufen werden können, hieß es in einer Mitteilung des Arbeitsministeriums. Auch freiwillige Betriebsvereinbarungen sollen möglich sein. Von wenigen Stunden wöchentlich bis hin zu längeren Homeoffice-Perioden soll alles - auch im Sinne der Pandemiebekämpfung - möglich sein.
Arbeitsmittel fürs Homeoffice
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die Arbeitsmittel für die Arbeit zu Hause bereitstellen. Das heißt: Laptop, Rechner, Headsets, benötigte Software und Ähnliches müssen vom Arbeitgeber bereitgestellt werden. Beziehungsweise muss dieser für die Anschaffung aufkommen. Ähnliches gilt zum Beispiel für zusätzliche Internetkosten, die im Homeoffice entstehen.
Steuerliche Absetzbarkeit
Insgesamt können für die Arbeit von zu Hause 600 Euro jährlich steuerlich abgesetzt werden. Zahlungen der Arbeitgeber zur Deckung der Mehrkosten im Homeoffice für Laptops oder Mobilgeräte sollen bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei sein. Außerdem sollen Arbeitnehmer auch andere Aufwendungen bis zu 300 Euro als Werbungskosten absetzen können. Das soll schon mit der Arbeitnehmerveranlagung 2020 möglich sein. Durch die Möglichkeit zur Absetzbarkeit entgehen dem Staat dadurch circa 150 Millionen Euro, erklärte Blümel.
Versicherung im Homeoffice
Einer der Knackpunkte bei den Verhandlungen war die Versicherungsleistung bei der Arbeit von zu Hause. Arbeitgeber und Arbeitnehmer konnten sich lange Zeit nicht einigen, ob das eigene Zuhause als Arbeitsplatz gilt und ob und in welchem Ausmaß die Allgemeine Unfallversicherung (AUVA) zu Hause greifen soll. Nun ist klar: Beschäftigte sind auch im Homeoffice dauerhaft unfallversichert. Außerdem wird die Dienstnehmerhaftpflicht erweitert. Bei Beschädigung der Arbeitsgeräte bedeutet das etwa, dass Arbeitnehmer und Angehörige in einem geringeren Ausmaß für die Schäden aufkommen müssen. Sie müssen sich dennoch um eine sichere Verwahrung kümmern. Auch das Arbeitszeitgesetz gilt zu Hause.
Beide Sozialpartner lobten am Dienstag die Regelung. "Es ist wichtig, dass nach langwierigen Verhandlungen jetzt endlich klare Rahmenbedingungen für die Arbeit im Homeoffice vereinbart wurden", sagt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl sagte, die wichtigen Anliegen der AK seien in der Einigung mit der Regierung aufgegriffen worden. Digitale Arbeitsmittel müssten vom Arbeitgeber ersetzt werden, und auch beim wichtigen Thema Unfallversicherung sei eine Regelung im Dauerrecht geschaffen worden. "Das ermöglicht es, auf betriebliche Abläufe Rücksicht zu nehmen und Homeoffice dort einzusetzen, wo es von beiden Seiten gewünscht ist", wird Harald Mahrer, Präsident der Wirtschaftskammer, in einer Aussendung zitiert. Und auch die Industriellenvereinigung lobt das Paket.
Weniger euphorisch reagierte naturgemäß die Opposition. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch warf dem Finanzminister vor, die Einigung verschleppt zu haben. Und auch die Neos hatten im Vorfeld das langsame Tempo kritisiert: "Das Schneckentempo bei der Umsetzung ist ein weiteres Paradebeispiel für das Missmanagement und die Schludrigkeit dieser Bundesregierung. Kocher muss jetzt durchgreifen", so Sozialsprecher Gerald Loacker.(del)