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Was ist drin, was steht drauf?

Von Martyna Czarnowska

Europaarchiv

Während Konsumentenverbände anlässlich der Grünen Woche in Berlin dafür plädieren, die Vorschriften für Herkunftsangaben und Tierhaltungsnormen zu verschärfen, geht der Streit zwischen der EU und den USA um Parmaschinken und Budweiser weiter. Herstellungsbezeichnungen sind jedenfalls nicht immer wörtlich zu nehmen.


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Parmaschinken, Parmesan und Budweiser - dies sind die bekanntesten Produkte, um die sich der Rechtsstreit zwischen den USA und der Europäischen Union dreht. So können die Vereinigten Staaten, Australien aber auch Deutschland den Standpunkt der EU zum Parmegiano reggiano nicht teilen. Die Union beharrt darauf, dass nur der Käse aus der Region der italienischen Stadt Parma so bezeichnet werden darf, für andere Staaten ist Parmesan schlicht ein Hartkäse, der gerieben werden kann. Involviert in die Debatte sind auch die Vereinten Nationen - und die haben die Entscheidung über eine internationale Definition vertagt.

Seit Jahren zieht sich ebenso der Streit zwischen den Brauereien Anheuser-Busch und Budejovicky Budvar hin. Das US-Unternehmen verweist darauf, dass es den Handelsnamen Budweiser erstmals 1876 eingeführt hat, 19 Jahre bevor die tschechische Brauerei überhaupt gegründet wurde. Budejovicky Budvar wiederum will Budweiser als geographische Herkunftsbezeichnung weltweit schützen lassen. Schon im November des Vorjahres sah sich Anheuser-Busch als Sieger, nachdem der Europäische Gerichtshof den Fall an den finnischen Obersten Gerichtshof zurückverwiesen hatte. In Finnland hat die amerikanische Brauerei die Warenzeichen Bud und Budweiser registrieren lassen.

Bestätigt sahen sich die USA später auch durch ein noch unveröffentlichtes Papier der Welthandelsorganisation WTO. Diese hätte im europäischen Markenschutz eine Diskriminierung von Handelspartnern geortet. Die EU-Kommission war da anderer Meinung: Die WTO stelle die europäischen Regeln keineswegs in Frage.

Doch auch innerhalb der Europäischen Union gibt das Etikett nicht immer den Inhalt wieder. Unklare Herkunftsangaben resultieren teils aus EU-Vorschriften, die Konsumentenschützer immer wieder verschärft wissen wollen. Denn streng genommen dürfte etwa Tiroler Schinkenspeck zwar nur in Tirol hergestellt werden - wie Nürnberger Lebkuchen ausschließlich im Raum Nürnberg. Doch die Zutaten dafür können aus aller Welt stammen. Und Mozzarella darf nach EU-Definition Mozzarella heißen, wenn es sich um eine "traditionelle Spezialität" handelt - auch wenn nur 15 Prozent der gesamten Produktion von Hand geknetete Büffelmilchkugeln sind. Der Rest ist großindustriell und fast vollautomatisch aus Kuhmilch hergestellt.