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Was kostet politischer Einfluss?

Von Brigitte Pechar

Analysen

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Rund 45 Millionen Euro erhalten die Parteien heuer an Förderungen vom Bund. Tatsächlich kommen die Parteien aber laut Schätzungen des Politologen Hubert Sickinger auf rund 200 Millionen öffentliche Förderungen, wenn man die Zuwendungen der Länder, Städte und Gemeinden mitberücksichtigt. Österreich liegt damit bei der Parteienförderung international im Spitzenfeld. Dazu kommen noch Mitgliedsbeiträge, Spenden und die sogenannte Parteisteuer, das ist jener Obolus den Mandatare zu entrichten haben.

Gegen großzügige öffentliche Förderungen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Schließlich soll diese die Beteiligung von kleineren Parteien am demokratischen Prozess und somit den politischen Wettbewerb garantieren. Die Idee dahinter ist, die Abhängigkeit der Parteien von Großspendern zu verringern, Chancengleichheit herzustellen und die Korruption zu verhindern. Tatsächlich aber bescheinigen Aussagen aus dem Korruptions-Untersuchungsausschuss das genaue Gegenteil. Über Scheinrechnungen soll von der Telekom Austria rund eine Million Euro in den Wahlkampf des BZÖ geflossen sein. Als Spenden wurden diese wohl nicht ausgewiesen.

Im Parteiengesetz steht zwar, dass Spenden an Parteien über 7260 Euro von Unternehmen, oder Einzelpersonen - nicht aber von Kammern und Gewerkschaften - dem Rechnungshofpräsidenten gemeldet werden müssen. Allerdings darf dieser mit dieser Information genau gar nichts anfangen. Genau so gut könnte die Meldung an eine Briefkastenfirma eines Inselstaates gemacht werden. Der Rechnungshofpräsident darf mit niemandem darüber reden, er kann die Informationen nicht überprüfen und schon gar nicht gibt es Sanktionsmöglichkeiten für falsch oder gar nicht ausgewiesene Spenden.

Den Praktiken des Einflusskaufs ist mit den derzeitigen Regeln nicht beizukommen. Ex-Rechnungshof-Präsident Franz Fiedler hat daher auch im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss von einer "Verluderung der Politik" gesprochen.

Wenn sich die Parteien auf eine Wahlkampfkostenbeschränkung festlegen ließen, müssten sie mit den öffentlichen Förderungen ihre Betriebe aufrechterhalten können, sagt Sickinger. Alleine das wäre schon ein wichtiger Ansatz in einem neuen Parteiförderungsgesetz. Das neue Gesetz, an dem - wie man hört - gearbeitet wird, muss unbedingt die drei Prinzipien Transparenz, Kontrolle und Sanktionen beinhalten. Zusammen mit einem neuen Korruptionsstrafrecht könnten dann zumindest international übliche Standards in Österreich einziehen - wenn es schon keine moralischen gibt.

Siehe auch:

Artikel "Noch ist nichts verboten"