Mitte Mai fand in Brüssel wieder ein "Jumbo-Rat" statt, auf dem alle Außen-, Verteidigungs- und Entwicklungshilfeminister der 27 EU-Mitgliedstaatenzusammenkamen.
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Einmal im Halbjahr steht in Brüssel ein "Jumbo-Rat" auf dem Programm. Dann versammeln sich Minister mehrerer Portefeuilles, um materienübergreifende Fragen zu besprechen. Dies ist deswegen nötig, da der Rat der EU ja in unterschiedlicher Zusammensetzung tagt - und zwar je nach den zu behandelnden Sachfragen.
Aus diesen unterschiedlichen Zusammensetzungen ergeben sich die so genannten Ratsformationen wie zum Beispiel der Rat "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen", der Rat "Wirtschaft und Finanzen" (Ecofin) oder der Rat "Landwirtschaft und Fischerei".
Neun Ratsformationen, Erweiterung zulässig
Derzeit sind in der Geschäftsordnung des Rates neun solcher Ratsformationen erschöpfend aufgelistet. Eine Erweiterung der Liste kann allerdings vom Rat "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" vorgenommen werden. Denkmöglich wäre dies zum Beispiel hinsichtlich eines zukünftigen Rates der Verteidigungsminister.
Diese kommen seit Februar 2002 auf informeller Ebene im Schoß des Rates "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" zusammen, verfügen allerdings bis heute über keinen eigenen Fachministerrat.
Dem Rat "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" kommt innerhalb der Fachministerräte eine besondere Stellung zu. Diese Ratsformation, die sich aus den Außenministern zusammensetzt, ist nicht nur das reguläre Diskussionsforum für alle institutionellen Fragen, sondern nimmt auch alle Außenbeziehungen wahr, befasst sich mit Fragen, bei denen sich mehrere Politikbereiche überschneiden und koordiniert die Fachminister-Räte.
Zur besseren Koordinierung der Fachminister-Räte tagen die Außenminister zwei Mal pro Jahr gemeinsam mit den zuständigen Fachministern im erwähnten "Jumbo-Rat".
Personell setzt sich der Rat aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaates auf Ministerebene zusammen, der befugt ist, für die Regierung des Staates verbindlich zu handeln.
In Bundesstaaten wie Österreich kann dies ausnahmsweise auch ein Mitglied einer Landesregierung - Landeshauptmann oder Landesrat - sein. Es bleibt den Regierungen überlassen, welche ihrer Mitglieder sie zu welchen Ratssitzungen entsenden. Da es keine ständigen Ratsmitglieder im Sinne von fixen "Europaministern" gibt, tagt der Rat eben in unterschiedlicher Zusammensetzung.
Europaminister in nationalen Regierungen dienen nur der besseren Koordinierung europäischer Fragen. Im Übrigen hat die mit der Bundesministeriengesetz-Novelle 2007 (BGBl I 2007/6) vorgenommene Umbenennung des österreichischen Außenministeriums in "Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten" kein eigenes "Europaministerium" geschaffen.
Staatschefs für bedeutsame Fragen
Bei politisch bedeutsamen Entscheidungen sehen die Verträge eine besondere Zusammensetzung des Rates vor, der dann nicht auf Ministerebene, sondern auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs tagt. Dies gilt für die Benennung des designierten Kommissionspräsidenten, die Einführung der einheitlichen Währung und die Feststellung einer schweren und anhaltenden Verletzung von "Verfassungsgrundsätzen" der EU. Diese Ratsformation ist aber strikt vom "Europäischen Rat" zu unterscheiden, der zwar auch aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten zusammengesetzt ist, dem aber dazu noch der Präsident der Europäischen Kommission angehört und der von den Außenministern und einem weiteren Kommissionsmitglied unterstützt wird.