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Was passiert mit den kleinen Bauherren?

Von Stephanie Dirnbacher

Wirtschaft
Noch sind Sanierungen auch für Kleinanleger steuerlich attraktiv. Foto: bilderbox

Angst, dass | Sanierungsprojekte abnehmen. | Finanzministerium überarbeitet die | Verordnung. | Wien. Das Finanzministerium (BMF) hat gerade noch einmal die Kurve gekratzt. Die neue Bauherrenverordnung, die eigentlich mit Jahresanfang in Kraft treten hätte sollen, wird nun doch überarbeitet, wie das "Wirtschaftsblatt" am Montag berichtete. Der Grund für den plötzlichen Rückzug war die harsche Kritik der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und der Bauträger. Die Novelle hätte einen harten Schlag gegen die heimischen Investoren bedeutet, heißt es aus dieser Ecke, und das Sanieren von Gebäuden sehr unattraktiv gemacht.


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"Das kleine Bauherrenmodell wäre ganz abgeschafft, und auch das große Bauherrenmodell wäre stark eingeschränkt worden", erklärt Christian Peichl vom Institut für Anlageberatung (IFA) im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Die Beseitigung des kleinen Bauherrenmodells würde vor allem die Kleinanleger treffen, die sich in größeren Gruppen zur Sanierung eines Gebäudes zusammenschließen.

Noch stehen auch ihnen steuerliche Begünstigungen wie etwa die rasche Abschreibung der Baukosten auf 15 Jahre zu. Nach der Novelle wäre das allerdings nicht mehr möglich gewesen. Die Baukosten müssten folglich auf 50 Jahre abgeschrieben werden. "Das ist absolut uninteressant", sagt Winfried Kallinger von der Berufsgruppe der Bauträger im Fachverband der Immobilientreuhänder der WKO, "gerade jetzt, wo die thermische Sanierung so aktuell ist".

Kein Handlungsbedarf?

Doch warum hat es das Finanzministerium überhaupt auf das kleine Bauherrenmodell abgesehen? Ein Sprecher des BMF verweist auf ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) vom 19. April 2007. Darin hatte das Höchstgericht gemeint, dass es keine Unterscheidung zwischen großem und kleinem Bauherrenmodell kenne. "Das war eine Randbemerkung", erläutert Peichl. Keinesfalls könne aus dem Erkenntnis ein Zwang zur Abschaffung des kleinen Bauherrenmodells abgeleitet werden. Das findet auch der Steuer- und Immobilienexperte Walter Stingl. Er hält die steuerliche Begünstigung der Bauherrenmodelle für unabdingbar für die Altstadterhaltung: "Sonst würde es keine Sanierung mehr geben."

Nach Schätzungen der Bauträger wäre Österreich durch die Novelle um Sanierungsprojekte in der geschätzten Höhe von 600 Millionen Euro umgefallen.

Auch Peichl vom IFA weiß um das Ausgaben-Volumen in diesem Bereich. Allein für 2007 schätzt er die Investitionen, die in Österreich durch Bauherrenmodelle getätigt wurden, auf 200 Millionen Euro.

Was das BMF nun unternehmen wird, um die Gegner der Novelle zu besänftigen, steht noch in den Sternen. Stingl spekuliert, dass die sofort absetzbaren Aufwendungen möglicherweise gedeckelt werden.