Freibäder, Fitnesscenter und Hotels öffnen am Freitag, und auch größere Veranstaltungen sind wieder möglich. Die "Wiener Zeitung" beleuchtet die Lockerungen im Detail.
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Freitag, der 29. Mai, bringt zahlreiche Lockerungen mit sich. Freibäder, Fitnesscenter und Hotels öffnen, größere Veranstaltungen sind wieder möglich. Voraussetzung dafür ist die jüngste Novelle zur Covid-19-Lockerungsverordnung vom 27. Mai. Doch was bedeuten diese Lockerungen im Detail? Welche Sicherheitsmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bleiben bestehen? Die "Wiener Zeitung" beantwortet die dringlichsten Fragen.
Gelten Maskenpflicht und Abstandsregel noch?
Ja. Beim Betreten öffentlicher Orte müssen all jene, die nicht im selben Haushalt leben, mindestens einen Meter Abstand zueinander halten, in geschlossenen Räumen muss man zusätzlich einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen. Neu ist, dass die MNS-Pflicht im Kundenbereich laut der neuen Verordnung entfällt, "während sich die Personen auf ihren Sitzplätzen oder gekennzeichneten Plätzen aufhalten".
Auch muss am "Ort der beruflichen Tätigkeit" der Abstand von mindestens einem Meter nicht eingehalten werden, falls durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert wurde. Darunter fallen etwa technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen wie das Bilden fester Teams oder die Installierung von Trenn- und Plexiglaswänden. Eine Pflicht zum Tragen eines MNS im Büro kann nur "im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer" vereinbart werden.
Welche Regeln gelten für Veranstaltungen?
An Veranstaltungen dürfen nun bis zu 100 Personen teilnehmen. Darunter fallen etwa Kongresse, Sportevents und Filmvorführungen. Die maximal zulässige Personenanzahl wird stufenweise erhöht. Mit 1. Juli dürfen bis zu 250 Besucher an Veranstaltungen mit zugewiesenen gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen - zum Beispiel im Theater - teilnehmen. Im Freiluftbereich (Konzert mit Sitzplätzen) erhöht sich die Anzahl auf 500. Im August steigert sich die Zahl im Freiluftbereich dann auf 750, in geschlossenen Räumen auf 500 - stimmt die Bezirksverwaltungsbehörde zu, sind noch mehr Besucher möglich.
Hochzeiten und Begräbnisse sind ab Freitag ebenfalls wieder im größeren Rahmen erlaubt: Es dürfen allerdings für längere Zeit nicht mehr als 100 Personen teilnehmen. Die schrittweise Anhebung der Besucherzahlen gilt für Begräbnisse und Hochzeiten nicht. Auch an Veranstaltungen ohne zugewiesene gekennzeichnete Sitzplätze (Konzert mit Stehplätzen) dürfen nicht mehr als 100 Personen teilnehmen.
Veranstalter von Events mit mehr als 100 Personen müssen künftig ein Covid-19-Präventionskonzept ausarbeiten. Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen entfällt beim Sitzen der MNS, wenn der Abstand von einem Meter zum seitlichen Sitznachbarn nicht unterschritten wird. Bei Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze ist der Ein-Meter-Abstand einzuhalten, in geschlossenen Räumen ist zudem ein MNS zu tragen. Betritt man den Veranstaltungsort in einem geschlossenen Raum, muss man in jedem Fall einen MNS tragen.
Was gilt in Hotels, Bädern und Fitnessstudios?
Sie können unter Einhaltung der Auflagen wieder betreten werden. Auch die Saunabereiche dürfen unter strengen Hygienekriterien öffnen. In Beherbergungsbetrieben muss man im Eingangsbereich und bei der Rezeption einen MNS tragen. In allgemein zugänglichen Bereichen ist die Mindestabstandsregel von einem Meter zu beachten- außer zu Personen, mit denen man im gemeinsamen Haushalt lebt oder die Ferienunterkunft teilt. Das gilt nicht, "wenn durch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann". Zu denken ist dabei etwa an Plexiglaswände. Für Schlaflager oder Gemeinschaftsschlafräume gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern.
Sportstätten kann man ebenfalls wieder besuchen. Beim Betreten und Verlassen von Fitnesscentern und in der Garderobe muss man aber verpflichtend einen MNS tragen. Während man Sport ausübt, muss man zu Personen, mit denen man nicht im selben Haushalt lebt, einen Abstand von mindestens zwei Metern einhalten. Aber: "Dieser Abstand kann ausnahmsweise kurzfristig unterschritten werden", heißt es in der Verordnung.
Die Betreiber der Bäder müssen ein umfassendes Präventionskonzept vorlegen. Das Gesundheitsministerium hat diverse Empfehlungen ausgearbeitet, die von den Betreibern umgesetzt werden. In Wien steht wegen der Platzvorgaben nur ein Drittel der üblichen Kapazität zur Verfügung. In den 17 Sommerbädern der Stadt können maximal 40.000 Besucher gleichzeitig Einlass finden. Auch in den Becken ist ein Abstand von ein bis zwei Metern einzuhalten. Das Sitzen am Beckenrand ist nicht erlaubt. Ein MNS muss nur in den Innenräumen getragen werden, in den Duschen jedenfalls aber nicht.
Was ändert sich für Kirchenbesucher?
Bereits seit 15. Mai ist es wieder möglich, öffentliche Gottesdienste zu feiern. Ab Freitag gilt die Zehn-Quadratmeter-Regel pro Gottesdienstteilnehmer in geschlossenen Räumen laut der neuen Rahmenordnung der Bischofskonferenz - basierend auf der neuen Verordnung - nicht mehr. Zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, muss man aber weiterhin einen Mindestabstand von einem Meter einhalten, nur für kurz andauernde liturgische Handlungen darf man diesen unterschreiten. Das gilt auch für Religionsausübung im Freien. Beim Betreten und Verlassen der Kirche und dann, wenn man sich innerhalb der Kirche bewegt, muss man einen MNS tragen. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind ausgenommen. Detaillierte und geänderte Regeln gibt es für den Empfang der Kommunion: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Nach dem "Herr, ich bin nicht würdig" kann der Zelebrant nun laut die Worte sprechen: "Der Leib Christi". Die Gläubigen antworten gemeinsam mit "Amen". Diese Worte entfallen jedenfalls weiterhin beim unmittelbaren Akt der Kommunionspendung.
Wird es regionale Lockerungen geben?
Die Idee von regionalen Lockerungen brachte erstmals der Public-Health-Experte Martin Sprenger auf, der im März noch im Fachbeirat des Gesundheitsministeriums saß. Auf politischer Ebene war es Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser, der diesen Vorstoß machte, zunächst aber ohne Erfolg. Am Montag wurden in einer Videokonferenz, an welcher Kanzler, Vizekanzler, Gesundheitsminister und die Landeshauptleute teilnahmen, Kaiser (SPÖ) und Oberösterreichs Landeschef Thomas Stelzer (ÖVP) damit beauftragt, Vorschläge zu regionalen Lockerungen zu erarbeiten. Kärnten hat aktuell etwa nur mehr drei offiziell Erkrankte.
Tags darauf drehte Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) dann aber den Spieß um - unabgesprochen. Demnach soll der Bund künftig nur mehr ganz wenige Regeln vorgeben, und die Länder sollen für die Verschärfungen zuständig sein. Das wäre eine bedeutsame Verschiebung, die Landeshauptleute wären nicht für das Auf-, sondern für das Zusperren zuständig. Das ist aber deutlich unpopulärer. Nach derzeitigen Zahlen würde das vor allem Niederösterreich betreffen sowie Wien, wo in ein paar Monaten Wahlen sind. Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) ist bezüglich regionaler Lockerungen zurückhaltend, er verweist auch darauf, dass die Bundesregierung die Letztverantwortung tragen müsse.
Der zuständige Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) will überhaupt keine regionalen Differenzierungen: "In einem kleinen Land wie Österreich hat man eine hohe Frequenz zwischen den Ländern."
Wie ist der weitere Fahrplan?
Weitere Lockerungen sollen am Freitag vorgestellt werden. Die Regelungen werden laufend evaluiert - etwa jene für die Prostitution. Sie ist derzeit verboten. Der "Kurier" berichtete am Donnerstag, dass Prostitution ab 1. Juli wieder erlaubt ist, wie aus der jüngsten Novelle der Lockerungsverordnung des Gesundheitsministeriums hervorgehe. Das Ministerium wollte aber auf Anfrage der Nachrichtenagentur APA noch keinen Termin nennen. Der 1. Juli sei "noch nicht fixiert".