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Weg frei für französische Arbeitsrechtsreform

Von Christian Giacomuzzi, Paris

Politik

Die Pariser Verfassungsrichter haben einer umfassenden, von der Linksopposition heftig kritisierten Arbeitsrechtsreform der konservativen französischen Regierung den Weg geebnet.


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Der Verfassungsrat lehnte einen Rekurs der Sozialisten gegen die Ermächtigung der Regierung ab, die geplanten Arbeitsmarktreformen am Parlament vorbei auf dem Verordnungswege durchzusetzen. Sozialistische Abgeordnete und Senatoren hatten den Verfassungsrat mit der Begründung angerufen, dass die geplante Reform ein "Abhängigkeitsverhältnis" der Lohnempfänger vom Arbeitgeber einführe. Die geplante Reform sieht eine zweijährige Probezeit für die Angestellten vor, binnen derer der Arbeitgeber den Werkvertrag einseitig auflösen kann. Darüber hinaus sollen Arbeitskräfte unter 26 Jahren bis Ende 2007 in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Verpflichtungen nicht mehr in der Belegschaft eines Betriebs berechnet werden. Die Reformbestimmungen seien "das Ende des unbefristeten Arbeitsvertrages", kritisierte die ehemalige SP-Sozialministerin Martine Aubry.

Die Änderungen sollen nach dem Plan von Premier Dominique de Villepin am 2. August vom Ministerrat genehmigt werden und am 1. September in Kraft treten. In die Ankurbelung des Arbeitsmarktes will die Regierung nächstes Jahr weitere 4,5 Milliarden Euro investieren.