EuGH-Gutachten: Kundendaten nicht für Zivilprozesse weitergeben. | Präzedenzfall für | Luxemburg. Internet-Provider sollen ihre Kundendaten nicht für die Nutzung in Zivilprozessen an Unternehmen weiterleiten; diese sehen durch die Benützer von Musiktauschbörsen ihre Urheberrechte verletzt. Das empfiehlt die Generalanwältin Juliane Kokott vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in ihrem jüngsten Rechtsgutachten.
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Konkret hat der Verband der spanischen Musikproduzenten Promusicae gegen den Internetanbieter Telefonica auf Herausgabe von Nutzerdaten der Musiktauschbörse Kazaa geklagt. Über diese seien urheberrechtlich geschützte Musikdateien verbreitet und heruntergeladen worden. Promusicae habe die IP-Adressen genannten Zugangscodes einiger der potentiellen Täter identifiziert und verlangte die zugehörigen Personendaten zur zivilrechtlichen Ahndung der Urheberrechtsverletzung. Telefonica verweigerte die Weitergabe. Diese sei nur im Interesse der öffentlichen oder nationalen Sicherheit gerechtfertigt. Das zuständige spanische Gericht verwies den Fall zur Vorentscheidung an die EU-Richter.
Verlockung: Datennutzung
"Der vorliegende Fall veranschaulicht, dass die Speicherung von Daten für bestimmte Zwecke den Wunsch weckt, diese Daten umfassender zu nutzen", schreibt Kokott in ihrem Gutachten. Denn die Nutzerdaten müssten in Spanien lediglich für eventuelle strafrechtliche Untersuchungen, eben zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder der nationalen Verteidigung gespeichert werden. Darüber hinaus erlaubten die EU-Datenschutzbestimmungen "die Weitergabe von personengebundenen Verkehrsdaten nur an die zuständigen staatlichen Stellen, nicht aber eine direkte Weitergabe an die Inhaber von Urheberrechten, welche die Verletzung ihrer Rechte zivilrechtlich verfolgen möchten". Es müsse zwar eine Balance zwischen dem Grundrecht auf Eigentum (von Urheberrechten) und jenem auf Privatsphäre gefunden werden.
Allerdings gehe die Schutzpflicht des Staates nicht so weit, dass "dem Rechteinhaber unbeschränkte Mittel zur Aufklärung von Rechtsverletzungen zur Verfügung gestellt werden müssten." Die Richter des EuGH folgen den Empfehlungen der Generalanwältin in vier von fünf Fällen.
Das Urteil ist EU-weit gültig und wäre wegweisend für ähnliche Rechtsstreitigkeiten in anderen Mitgliedsländern.