![Eine Illustration einer Frau mit Kopftuch.](https://media.wienerzeitung.at/f/216981/2500x1875/a87666ab3f/wz_podcast_header_fatima_storer.jpg/m/384x288/filters:quality(50))
Eine europaweit einzigartige Publikation präsentierte die Außenwirtschaftsorganisation (AWO) der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) am Dienstag: Der neue "Leitfaden Umsatzsteuer" gibt verständliche Steuerinformationen für internationale Beratungsleistungen in der EU sowie in den Beitrittskandidatenländern Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.
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Die umsatzsteuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen bereite den etwa 200 betroffenen österreichischen Unternehmen "seit Jahren Kopfzerbrechen", stellt Edith Kotschwar von der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten fest. Zwar gebe es eine EU-Richtlinie zur USt, die jeweilige nationale Umsetzung variiere aber stark. Mit einer tatsächlichen Harmonisierung in der EU sei "innerhalb der nächsten 5 bis 10 Jahre nicht zu rechnen", stellt Johann Mühlehner von der für den Leitfaden verantwortlichen KPMG Austria fest. Mit einem praktischen Beispiel macht Walter Mayr von der AWO die Bedeutung dieses "ersten einschlägigen Standardwerks" klar: "Es macht schon einen Unterschied, ob ein österreichischer Berater in Österreich über eine Lösung für einen deutschen Auftraggeber nachdenkt oder ob er zum Nachdenken nach München fährt."
EU-Standard sei die USt-Behandlung der drei Bereiche:
- Beratung betreffend Grundstücke - der Berater ist in dem Land Ust-pflichtig, wo das Grundstück liegt;
- Beratung betreffend "bewegliche Güter" - die USt-Pflicht ist an den Tätigkeitsort gebunden (etwa bei Schadensschätzungen nach einem Unfall);
- Alle übrigen Beratungsleistungen - Ust-relevant ist der Sitz des Auftraggebers.
Differieren schon die nationalen Regelungen dieser Bereiche in den EU-Staaten, so sind die Unterschiede in den Kandidatenländern umso größer. Teilweise sei dieser Standard bereits durch Anpassungen an EU-Regelungen Rechtsbestand, teilweise bestünden gravierende Unterschiede - wie etwa in Polen, Kroatien, Tschechien und der Slowakei.
Vorrangiges Anliegen sei, österreichische Unternehmen für die Problematik "zu sensibilisieren", sind sich Kotschwar, Mayr und Mühlehner einig: "Die Berater wissen oft nicht einmal, dass sie im Zuge ihrer Tätigkeit geltendes Recht verletzen". Gleichzeitig sind sich die drei großen Interesses aus dem Ausland sicher: "Das muss sich nur herumsprechen, dass es das jetzt gibt, dann stürzen sich alle drauf".
Info: WKÖ/AWO, Tel.: 501 05 DW 4403, Fax: 501 05 3702; KPMG Austria, Tel.: 313 32 DW 292, Fax: 31 33 25; http://wko.at/awo - http://wko.at/consultants - http://www.kpmg.at