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Weisung für sechs Monate Präsenz

Von Brigitte Pechar

Politik

Die Bundesheer-Reform wurde am Dienstag vom Ministerrat beschlossen. Das Heer wird damit personell und organisatorisch abgeschlackt. Die Liegenschaften sollen um bis zu 40 Prozent reduziert werden. Daneben will Verteidigungsminister Günther Platter die Verkürzung des Präsenzdienstes auf sechs Monate schon ab 1. Jänner 2006 per Weisung umsetzen. Verfassungsrechtler Theodor Öhlinger hält diese Vorgangsweise - wie auch die Grünen - für nicht verfassungskonform.


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Nach der Reform soll es statt sechs nur mehr zwei Kommanden geben. Standortfragen dazu wollte Platter gestern nicht beantworten. Der Fahrplan werde exakt eingehalten. Bis zum Sommer soll die sogenannte Dislokationsplanung, die Entscheidung über den Verkauf von bis zu 40 Prozent der Kasernen abgeschlossen sein. Heute, Mittwoch, berät dazu die Landeshauptleutekonferenz.

Für Bundespräsident Heinz Fischer ist die Reform "eine gute und nützliche Sache", wie er in den "Salzburger Nachrichten" sagt. Da die Absicht bestehe, den Präsenzdienst zu verkürzen und den Personalstand zu verringern, "werden wir auch mit weniger Kasernen auskommen", sieht er eine Konsequenz daraus.

Auch Bundeskanzler Wolfgang Schüssel zeigte sich erfreut, dass die Reformpläne von allen Parteien mitgetragen worden seien. Die Verwaltungsstrukturen würden reduziert, gleichzeitig habe man mehr Kapazitäten für internationale Einsätze.

Im Landesverteidigungsausschuss wurde am Nachmittag die Verkürzung der Wehrdienstzeit (Wehrrechtsänderungsgesetz) besprochen. Platter will die Verkürzung ab 2006 auf sechs Monate per Weisung umsetzen. Erst ab 2008 wird sie gesetzlich verankert. Das sei ein Kompromiss mit dem Koalitionspartner, sagte Platter.

Die Grünen sehen darin eine verfassungswidrige Vorgangsweise. Unterstützung erhalten sie vom Verfassungsjuristen Öhlinger im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" . Das Wehrgesetz verpflichte zu einem Grundwehrdienst von sechs Monaten und zu Truppenübungen bis zu 60 Tagen. Truppenübungen sind Waffenübungen, die u.a. zur Erhaltung des Ausbildungsstandes zu leisten sind. Der Grundwehrdienst dürfe laut Gesetz nicht verkürzt, nur verlängert werden, erklärte Öhlinger. Eine Streichung der Truppenübungen per Weisung ist für Öhlinger gesetzwidrig. Platter hat diese Weisung zur Streichung der Truppenübungen schon 2004 erteilt. Auch eine Verordnung hält Öhlinger nicht für machbar, weil sie juristisch anfechtbar wäre. Außer Platter würde in der Verordnung Truppenübungen von zwei Wochen festsetzen. Käme man auf sechs Monate plus zwei Wochen Präsenzdienst. "Ich sehe auf Anhieb keine Möglichkeit außer einer Gesetzesänderung zu einer Verkürzung."

Das soll aber erst 2008 erfolgen. Das BZÖ legt sich nämlich gegen eine vorherige Wehrdienstzeitverkürzung quer. Grünen-Sicherheitssprecher Peter Pilz sprach von "Pallawatsch" und will den Verfassungsgerichtshof anrufen. Rechtssicherheit ist auch für SPÖ-Wehrsprecher Anton Gaal nicht gegeben.