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Weiter Poker um Verfassung

Von Heike Hausensteiner

Europaarchiv

In der Verfassungsdebatte hat Österreich beim gestrigen Außenministerrat mit den "gleichgesinnten" Ländern erneut die Positionen abgeglichen. Umstritten ist nach wie vor die Zusammensetzung der EU-Kommission.


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Eine zentrale Forderung der kleineren und mittleren Mitgliedstaaten war bisher, an dem Prinzip "ein Kommissar pro Land" festzuhalten. Die Benelux-Staaten hatten sich als erste von dieser Position distanziert. Mittlerweile hat auch Finnland, einer der stärksten Verbündeten Österreichs in dieser Frage, Flexibilität signalisiert.

Als Ausweg zeichnet sich eine "sunset clause" ab, wonach vorerst alle EU-Staaten weiter mit einem Mitglied in der Kommission vertreten sind und erst nach Inkrafttreten der Verfassung - möglicherweise 2014 - die Kommission verkleinert wird. Dann könnte es eine gleichberechtigte Rotation der Mitgliedsländer geben. Und auch die Großen wie Deutschland und Frankreich müssten für eine Zeit lang auf ihren Kommissar verzichten. Klar ist, dass die Frage der Größe der Kommission im Paket mit dem Machtverhältnis im Rat entschieden wird, heißt es in Brüsseler EU-Kreisen.

Zur Disposition steht der Abstimmungsmodus per Stimmgewichtung, die laut dem gültigen Nizza-Vertrag besonders Spanien und Polen gegenüber Deutschland und Frankreich - gemessen an der Bevölkerungszahl - begünstigen würde. Der EU-Verfassungskonvent hat daher als repräsentativeres Modell eine doppelte Mehrheit für Abstimmungen im Ministerrat vorgeschlagen. Demnach wären die Mehrheit der Bevölkerung sowie jene der Mitgliedstaaten entscheidend, wobei noch um den genauen Schlüssel gerungen wird. Jedenfalls soll hier auch schon eine allfällige EU-Mitgliedschaft der Türkei berücksichtigt werden, damit das bevölkerungsreiche Land (mehr als 65 Mill. Einwohner, Tendenz steigend) keine Sperrminorität im Rat bekommt.