Wieder sind die Österreichischen Bundesforste (ÖBf) Anlass für Gesprächsstoff. Denn mittlerweile ist die Verwirrung um einen neuerlichen Gesetzentwurf perfekt. Nach einem neuen Vorschlag soll jetzt die Bundesforste AG Seen der Republik abkaufen, diese also ins Eigentum der Gesellschaft übernehmen. Noch bis Mitte Oktober sah der Plan der Regierung wie folgt aus: Die ÖBf bekommen von der Republik Seen - zur bloßen Verwaltung - per Verordnung übertragen und müssen dem Finanzminister dafür 3 Mrd. Schilling abliefern. Die Grundstücke blieben somit im Eigentum des Bundes. Unklar sind momentan Kaufpreis und mögliche Konsequenzen.
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Problematischer Knackpunkt des früheren Vorstoßes: Die Bundesforste hätten Waldflächen der Republik im Ausmaß von 30.000 bis 50.000 ha zur Finanzierung verkaufen müssen. Dagegen sind Umweltorganisationen und Grüne Sturm gelaufen. "Auch wäre diese Konstruktion verfassungsmäßig schwer haltbar gewesen", erläutert Thomas Uher, Vorstand der ÖBf, im Gespräch mit der "Wiener Zeitung", und bezieht sich dabei auf die Einhaltung der Substanzerhaltungspflicht. "Mit dem Verkauf an die AG könnte diese Verfassungsbestimmung umgangen werden, denn die AG kann nach ihrem Ermessen kaufen und verkaufen", kritisiert Wolfgang Pirklhuber, Landwirtschaftssprecher der Grünen, der das "ganze Verwirrspiel" für äußerst bedenklich hält. "Da werden permanent Kapriolen im Gesetzesdschungel geschlagen. Nur noch Rechtsexperten können den Gesetzesentwurf verstehen."
Wie das Geschäft nun im Detail aussehen wird, weiß auch Uher noch nicht: "Für uns ist es schwierig, wir müssen wieder umdisponieren." Wichtig scheint ihm jedoch: "Bevor wir den Preis bezahlen, muss es eine klare Bewertung der Grundstücke geben." Es wird zwei Gutachten geben: Eines des Finanzministeriums und ein anderes der ÖBf AG, so Uher. Pirklhuber bezweifelt, dass ein Naturgut wie der Attersee monetär einzuschätzen ist: "Sollen die Seen bloß nach kaufmännischen Kriterien bewertet werden?" Wie steht es um die Erholungsfunktion, ist diese in Zahlen ausdrückbar?
Im Graubereich liegt noch die Finanzierung des Deals. Denn das geschätzte Vermögen der ÖBf AG beträgt rund 3 Milliarden Schilling, dient allerdings als Liquiditätsreserve. Eine Möglichkeit wäre, dass die AG den Kauf durch Kredit vorfinanziert, um danach die Seen wieder der Republik zu übertragen. Vorteil dieser gefinkelten Konstruktion, so Pirklhuber: Damit würde die Verfassungsbestimmung legal umschifft. "Kaufgeschäfte zwischen AG und Republik wurden schon öfter getätigt", bestätigt Uher, der eine ähnliche Transaktion nicht ausschließt.