)
Große Pläne wälzt das Finanzministerium für die Erfassung der künftigen Steuererklärungen. Nach dem Start der elektronischen Arbeitnehmer-Steuererklärung und der Umsatzsteuer-Voranmeldungen soll durch "eFinanz 2" schon ab kommendem Jahr die Einreichung weiterer Steuererklärungen via FinanzOnline möglich gemacht werden.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 21 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
So sollen bereits für das Steuerjahr 2003 die Umsatz-, Ein-kommen- und Körperschaftsteuererklärungen elektronisch abgefordert werden - natürlich nur von jenen Steuerzahlern, denen dies "technisch zumutbar" ist.
Dies trifft jedenfalls auf die Wirtschaftstreuhänder zu, die den Großteil der heimischen Steuererklärungen ihrer Klienten bewältigen. Auch die Zusammenfassende Meldung - ein Zusatzformular für innergemeinschaftliche Umsätze - soll ab 2004 via Bildschirm eingereicht werden können. Eine Verpflichtung zur Übermittlung der Steuererklärungen via FinanzOnline soll jedoch (vorläufig) nicht verordnet werden. Um die Steuerformulare online-fähig zu machen, werden alle Vordrucke neu gestaltet und mit zusätzlichen Fragekästchen versehen. Jahresabschlüsse, Einnahmen-Ausgabenrechnungen und die sonstigen üblichen Beilagen zu den Erklärungen können ja bei der elektronischen Übermittlung nicht mitgesendet werden. Wenn ein Steuerzahler eine besondere Offenlegung seiner steuerlichen Verhältnisse beabsichtigt, müsste er die bezüglichen Unterlagen in Papierform dem Finanzamt nachsenden. Andererseits kann die Behörde ja auch selbst im Vorhaltsverfahren zusätzliche Auskünfte und/oder Unterlagen anfordern.
Der Fiskus übernimmt die online-Daten freilich nicht ungeprüft. Eine amtsinterne automatisierte Prüfung der übermittelten Daten informiert den Mann oder die Frau im Finanzamt, ob die erklärten Angaben formal richtig und plausibel sind oder ob ein "elektronischer Steuersünder" noch einer näheren "Risikoanalyse" bedarf.