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Weiterverrechnen will gelernt sein

Von Andreas Stefaner

Wirtschaft
Liegen keinerlei Dokumentationen vor, warum konzernintern gewisse Preishöhen üblich sind, hat der Fiskus bei Steuerprüfungen ein denkbar leichtes Spiel. Foto: bilderbox

Finanzamt stellt unklare und zu hohe Rechnungen bei Betriebsprüfung in Frage. | Gegenleistung und Preis müssen in glaubwürdigem Verhältnis stehen. | Fallen durch das Finanzamt korrigierte Verrechnungspreise höhere Gewinne an, müssen diese im Nachhinein versteuert werden. Typischerweise werden die innerhalb eines Konzerns verwendeten Preise im Zuge einer Betriebsprüfung auf ihre Nachvollziehbarkeit abgeklopft. Eine genaue Dokumentation, wie die Preise zustande kommen, wird empfohlen. Im folgenden Interview beantwortet Steuerexperte Andreas Stefaner die wichtigsten Fragen, die für Unternehmen bei konzerninternen Verrechnungen auftreten können.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 13 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

"Wiener Zeitung": Ende Oktober 2010 hat das Bundesministerium für Finanzen Verrechnungspreisrichtlinien veröffentlicht. Für wen haben diese Verrechnungspreisrichtlinien Bedeutung? Andreas Stefaner: Die Verrechnungspreisrichtlinien sind für Steuerpflichtige bedeutend, die Lieferungen oder Leistungen von Konzernunternehmen beziehen oder an Konzernunternehmen erbringen. Das heißt praktisch für alle Unternehmen, die in einen Konzern eingebunden sind. Insbesondere, wenn die Liefer- und Leistungsbeziehungen grenzüberschreitend erfolgen, ist die Beachtung der Verrechnungspreisrichtlinien von besonderer Bedeutung.

Was ist neu durch die Verrechnungspreisrichtlinien? Was ändert sich durch die Veröffentlichung?

Weitgehend fassen die Verrechnungspreisrichtlinien nur die in Österreich bereits bestehende Praxis zusammen. Verrechnungen innerhalb des Konzerns müssen dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechen. Das heißt: Die Verrechnungen müssen so gestaltet sein, wie sie auch zwischen unabhängigen Unternehmen gestaltet worden wären. Vereinzelt finden sich aber auch neue Regelungen oder Regelungen, die bisher anders oder nicht einheitlich angewendet wurden. Beispielsweise ist festgehalten, dass ein Konzernunternehmen, das für andere Konzernunternehmen bürgt oder für deren Kredite garantiert, in der Regel ein entsprechendes Entgelt verlangen muss. Jedenfalls ist anzunehmen, dass die Betriebsprüfer die Verrechnungen mit Konzernunternehmen im Jahr 2011 ausnahmslos prüfen und auf die Einhaltung der Verrechnungspreisrichtlinien achten werden.

Was passiert, wenn die Verrechnungspreisrichtlinien nicht beachtet werden?

Werden die Verrechnungspreisrichtlinien vom Steuerpflichtigen nicht beachtet und stellt die Betriebsprüfung daher im Zuge einer Betriebsprüfung fest, dass die vom Unternehmen angesetzten Verrechnungen korrigiert werden müssen, wird diese Korrektur den steuerpflichtigen Gewinn erhöhen und zu erheblichen Steuernachzahlungen und zu einer Doppelbesteuerung mit anderen Ländern führen. Um diese Steuernachzahlungen zu vermeiden, sollten sich alle Unternehmen entsprechend vorbereiten.

Was müssen die heimischen Unternehmen jetzt konkret tun? Was sind die nächsten Schritte?

Jedes Unternehmen, das Liefer- und Leistungsbeziehungen zu einem Konzernunternehmen hat, sollte eine Auflistung dieser Liefer- und Leistungsbeziehungen erstellen und diese Transaktionen dokumentieren. Diese Dokumentation muss insbesondere auch einen Nachweis für die Fremdüblichkeit enthalten. Stellt sich dabei heraus, dass die Verrechnung nicht so erfolgt, wie sie gegenüber einem fremden Unternehmen erfolgt wäre, dann sind die Verrechnungen entsprechend zu ändern. Selbstverständlich muss jeder Verrechnung eine Leistung zugrunde liegen und für jede Leistung in der Regel auch eine Verrechnung erfolgen.

Hat die Finanzverwaltung überhaupt die Kapazität dazu, die Verrechnungspreise so genau zu prüfen?

Nach meiner Beobachtung kann ich diese Frage eindeutig mit Ja beantworten! Die Überprüfung von Verrechnungspreisen bildet einen eindeutigen Prüfungsschwerpunkt der Finanzverwaltung. Die Finanzverwaltung hat auch organisatorische Vorkehrungen getroffen, dass das Prüfgebiet der Verrechnungspreise von in diesem Bereich erfahrenen und sehr kompetenten Prüferinnen und Prüfern geprüft wird.

Wie sehen die diesbezüglichen Regelungen in den anderen Staaten aus?

So gut wie alle anderen Staaten haben auch vergleichbare Vorschriften. Das gemeinsame Bindeglied dieser Vorschriften sind in den meisten Fällen die Verrechnungspreisrichtlinien der OECD. Im Detail kann es natürlich zum Teil erhebliche Unterschiede geben. Auch in den anderen Ländern werden die Konzernverrechnungen von den Finanzverwaltungen genau geprüft. Österreichische Konzerne müssen daher auch für Ihre ausländischen Tochtergesellschaften eine entsprechende Dokumentation der Verrechnungspreise vorweisen können, um mögliche Steuernachzahlungen in diesen Ländern und Doppelbesteuerungen zu vermeiden.

Ab wann sind die Richtlinien anwendbar?

Da die Verrechnungspreisrichtlinien kein neues Recht darstellen, sondern nur innerhalb des bestehenden Rechts die Verwaltungspraxis zusammenfassen, sind sie auch bereits für vergangene Jahre anzuwenden. Es empfiehlt sich daher auch alle Jahre, die von der Betriebsprüfung noch nicht geprüft wurden auf Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verrechnungspreisrichtlinien durchzusehen. Jedenfalls muss für diese Jahre auch eine entsprechende Verrechnungspreisdokumentation erstellt werden.

Andreas Stefaner ist Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Partner bei Ernst & Young Österreich und leitet die Spezialabteilung "Verrechnungspreise".