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Weitgehend gleiche Rechte für Homo- und Heteropaare

Von Daniela Wehlend

Wirtschaft

Welche Rechte haben gleichgeschlechtliche Partnerschaften? | ÖVP bleibt bei Nein zur Homo-Ehe. | Wien. BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger stößt mit ihrem Vorhaben einer eingetragenen Partnerschaft für Homosexuelle weitgehend auf taube Ohren. ÖVP-Justizsprecherin Maria Fekter sagte gegenüber der "Wiener Zeitung", sie wolle "diskriminierende Gesetze" abschaffen. Aber: "Eine eingetragene Homo-Partnerschaft wollen wir nicht."


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Christian Högl, Obmann der Homosexuelleninitiative "Hosi", sieht freilich gerade dort, wo Hetero-Paare ihre Rechte durch Heirat verbessern können, noch Handlungsbedarf. Zufrieden ist er mit der bereits erfolgten weitgehenden rechtlichen Gleichstellung homo- und heterosexueller Lebensgemeinschaften. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Mitversicherung homosexueller Lebenspartner hofft er jetzt auf weitere Fortschritte.

Einige Rechts-Erfolge

In einigenBereichen erfolgten bereits in den vergangenen Jahren Verbesserungen für Homosexuelle:

Arbeitsrecht: 2004 wurde das Gleichbehandlungsgesetz (GlbG) auf Homosexuelle ausgedehnt. Pflegefreistellung gibt es seither auch für homosexuelle Lebensgefährten.

Zivil- und Mietrecht: 2002 wurde die gemeinsame Anschaffung von Besitz erleichtert. Unverheiratete, egal welchen Geschlechts, können sich gemeinsam ins Grundbuch eintragen lassen. Homosexuelle können in den Mietvertrag verstorbener Partner einsteigen.

Strafrecht: Das Recht Angehöriger auf Zeugnisentschlagung gilt seit 1998 auch für Homosexuelle. Der umstrittene Paragraph 209 StGB, der schwulen Paaren andere Altersgrenzen als Heterosexuellen auferlegte, wurde 2002 abgeschafft.