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Die nächste Öffnung bei den Corona-Maßnahmen ist großflächig. Neben der weitgehend wiederhergestellten Reisefreiheit in der EU betrifft sie Masken und Gastronomie - für die auch eine Senkung der Mehrwertsteuer auf 5 Prozent kommt.
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Die Regierung geht weiter ihren Weg der Corona-Lockerungen im Zwei-Wochen-Rhythmus. Im Vorfeld des für viele verlängerten Wochenendes hatte das für Kritik von Gastronomen gesorgt. Denn inklusive Vatertag am Sonntag könnten es starke Umsatztage für die Branche sein. Wäre da nicht die Beschränkung von maximal vier Erwachsenen pro Tisch, die am Wochenende noch greift, aber am Montag ihre Gültigkeit verliert - und damit zu spät für höhere Gastro-Einnahmen kommt. Für Wirte kommen ab Montag noch weitere Lockerungen. Ebenso bei der Reisefreiheit und der Maskenpflicht. Die "Wiener Zeitung" gibt einen Überblick:
Längere Sperrstunde und neue Hilfe für Gastronomie
Ab Montag wird nicht nur die Sperrstunde von aktuell 23 Uhr auf 1 Uhr verlängert. Auch die Anzahl der Personen, mit denen man sich einen Tisch teilt, ist nicht mehr beschränkt. Der Mindestabstand von einem Meter zwischen den einzelnen Tischen muss jedoch nach wie vor eingehalten werden.
Für Gäste fällt die bisherige Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen des Lokals. Gastronomie-Angestellte müssen dagegen weiterhin Nasen- und Mundschutz tragen. Noch keine Lockerungen gibt es indessen für die Nachtgastronomie wie Clubs und Diskotheken. Nicht nur in der Gastronomie, sondern grundsätzlich beim Betreten des öffentlichen Raumes gilt übrigens weiter die Abstandsregel: Mindestens ein Meter gegenüber Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt.
Für die Gastronomie und Hotellerie hat die Regierung am Freitag zudem eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen und Getränke auf fünf Prozent angekündigt. Die Maßnahme soll ab 1. Juli befristet bis Jahresende gelten. Für alkoholische Getränke muss die temporäre Ausnahmeregelung allerdings noch von der EU-Kommission genehmigt werden. Lokalbetreiber sollen durch diese finanzielle Erleichterung laut Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) besser durch die Krise kommen können. "Wir wollen besonders betroffenen Branchen kurzfristig unter die Arme greifen", sagte auch Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP).
Zudem sollen die Steuerstundungen automatisch um dreieinhalb Monate bis zum 15. Jänner 2021 verlängert werden. Blümel kündigte am Freitag noch weitere Unterstützungsmaßnahmen für nächste Woche an.
Reisefreiheit mit fast allen EU-Ländern
Noch nicht am Montag, aber am Dienstag (0.00 Uhr) fallen weitere Reisebeschränkungen. Bereits seit 4. Juni konnten Österreicher in alle Nachbarländer mit Ausnahme Italiens ausreisen und wieder einreisen, ohne in 14-tägige Quarantäne zu müssen. Mit Dienstag steht nun die Grenze zu 31 Ländern offen. Reisefreiheit gibt es dann in alle EU-Staaten mit Ausnahme von Schweden, Spanien, Portugal und dem aus der EU ausgetretenen Großbritannien.
Auch die Grenze zu Italien wird vollständig geöffnet. Für die Region Lombardei gilt aber eine partielle Reisewarnung des Außenministeriums. Für Spanien werden die Beschränkungen zumindest vorerst weiter gelten, könnten aber mit Anfang Juli fallen, wenn Spanien selbst seine Grenzen wieder öffnet.
Anders sieht es mit Großbritannien, Portugal und Schweden aus, wo die Covid-Infektionen zuletzt erneut deutlich gestiegen sind. Lockerungen für diese Länder wird es bis auf Weiteres nicht geben. Auch für europäische Nicht-EU-Länder verlangt Österreich nach wie vor einen negativen Corona-Test oder eine verpflichtende 14-tägige Heimquarantäne, nämlich für Serbien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Kosovo, Albanien, Moldau, Weißrussland (Belarus), Russland und die Türkei.
Bei der Einreise aus EU-Ländern mit nunmehr wiederhergestellter Reisefreiheit war ein Punkt indessen nicht völlig klar: Mit dem österreichischen Reisepass sind die Beschränkungen fortan obsolet.
Wie aber ist der Fall für ausländische Staatsbürger geregelt, die in Österreich leben und etwa auf Sommerurlaub nach Italien oder Kroatien fahren wollen? Prinzipiell ist die Reisefreiheit an den Wohnort und nicht an die Staatsbürgerschaft gebunden, heißt es aus dem Gesundheitsministerium gegenüber der "Wiener Zeitung". Beispiel: Für einen deutschen Staatsbürger, der in Österreich lebt und auf Urlaub nach Italien fährt, gelten damit die gleichen Bedingungen wie für einen österreichischen.
Stichprobenartige Kontrollen kann es an Grenzen weiterhin geben. In diesem Fall könnten Einreisende, die etwa aus dem Kroatien-Urlaub zurück nach Österreich kommen, gegebenenfalls glaubhaft machen müssen, nur in Kroatien und zur Durchreise in Slowenien gewesen zu sein - und nicht auch in einem anderen Land, für das weiter Beschränkungen aufrecht sind. Wie das aussehen könnte, ist nicht konkret geregelt. Urlauber, die auf Nummer sicher gehen wollen, könnten etwa eine Buchungsbestätigung des Urlaubsquartiers mit sich führen.
Maskenpflicht nur noch in drei Bereichen
Der verpflichtende Mund-Nasen-Schutz (MNS) gehört ab Dienstag in den meisten Bereichen der Vergangenheit an. Weder für Gäste in Lokalen noch in Schulen und im Handel sind die Masken dann noch obligatorisch. Verpflichtend sind die Schutzmasken nur noch in drei Bereichen: in öffentlichen Verkehrsmitteln; im Gesundheitsbereich, wie etwa in Apotheken oder Wartezimmern von Ärzten; und bei Dienstleistungen, wo der Mindestabstand gegenüber Personen, die nicht im selben Haushalt leben, nicht eingehalten werden kann. Das gilt etwa für Frisöre, Massagen oder Kosmetikstudios. Ganz grundsätzlich empfiehlt die Regierung, in allen Bereichen, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, weiterhin Mund und Nase zu bedecken.
Längerfristiger Fahrplan bei Veranstaltungen
Noch keine Neuerungen treten am Montag bei Veranstaltungen ein. Dafür gibt es in diesem Bereich einen bereits festgelegten weiteren Fahrplan. Schon seit 29. Mai sind Veranstaltungen bis 100 Personen erlaubt. Ab 1. Juli dürfen dann bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit zugewiesenen Sitzplätzen bis zu 250 Besucher anwesend sein, im Freiluftbereich sogar 500.
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Mit 1. August werden diese Zahlen ein weiteres Mal erhöht: auf 500 Besucher in geschlossenen Räumen und 750 bei Freiluftveranstaltungen. Ab dann sind noch größere Besucherzahlen möglich: 1000 in Innenräumen und 1250 im Freiluftbereich, sofern die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde das genehmigt. Die Regelungen gelten etwa für Schulungen genauso wie für Kinos, Ausstellungen und alle anderen Kultur- sowie Sportveranstaltungen. Bei Hochzeiten bleibt es dagegen mangels zugewiesener Sitzplätze bei einer maximal erlaubten Personenzahl von 100.
Die Corona-Zahlen blieben in Österreich unterdessen weiter stabil. Von Donnerstag auf Freitag etwa gab es zwar 26 neue bestätigte Fälle. Mit aktuell 303 Erkrankten ging die Zahl der Gesamtinfektionen aber neuerlich zurück.