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Welle an Amtshaftungsklagen beschäftigt Finanzprokuratur

Von Kid Möchel

Wirtschaft

In Anlegerfällen AvW, Amis, Madoff, Meinl sind Republiksanwälte gefordert.


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Wien. In den vergangenen Jahren platzen in Österreich zahlreiche Anlegerskandale. Doch nicht nur die Strafgerichte müssen sich mit den mutmaßlichen Malversationen in den Fällen Amis, AvW, FMS, Immofinanz, Madoff und Meinl beschäftigen, sondern auch die Finanzprokuratur, die Anwaltskanzlei der Republik Österreich, ist mit Amtshaftungsklagen eingedeckt, weil sich die geschädigten Anleger an der Republik für Fehler von Behörden schadlos halten wollen.

Im Mittelpunkt dieser Rechtsstreitigkeiten stehen angebliche Fehler der früheren Bundeswertpapieraufsicht (BWA) und ihrer Nachfolgeorganisation Finanzmarktaufsicht (FMA).

Das jüngste Amtshaftungsverfahren betrifft das Betrugskonglomerat AvW um Wolfgang Auer-Welsbach. Mitte November war Prozessstart. Im Fall AvW soll die BWA trotz massiver Verdachtsmomente in Richtung Betrug (2001) keine behördlichen Maßnahmen gesetzt und auch die FMA viel zu spät reagiert haben. Zur Erinnerung: Im Oktober 2008 war der AvW-Skandal geplatzt, rund 10.600 Geschädigte fordern heute im Insolvenzverfahren 440 Millionen Euro.

"Im AvW-Verfahren sind wir mitten in der Beweisaufnahme", sagt Grazer Anwalt und Amtshaftungsexperte Harald Christandl. "Im Fall Amis sind wir im zweiten Rechtsgang am Ende und wir erwarten in der zweiten Hälfte 2012 eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs." Nachsatz: "Auch im Fall Meinl warten wir auf eine OGH-Entscheidung. Ein Verfahren wurde unterbrochen, es sind noch Rechtsfragen zu klären. Ein Verfahren haben wird verloren, sind aber die Instanzen raufgegangen." Unter anderem gilt es laut Christandl dabei zu prüfen, inwieweit die FMA bei nicht in Österreich domizilierten Finanzunternehmen wie Meinl European Land (MEL) eine materielle Prospektprüfungspflicht hat. Laut Franz Kallinger, Vorstand des Prozessfinanzierers AdvoFin, gab es auch im Fall der Finanzfirma FMS ein Amtshaftungsverfahren. Das wurde aber letztlich erfolgreich für die geschädigten Anleger verglichen. Details kann Kallinger aus Gründen der Verschwiegenheit keine nennen. Dem Vernehmen nach sollen die FMS-Opfer hundert Prozent ihrer Forderungen erhalten haben. In Sachen Anlegerentschädigung für Wertpapierfirmen (AeW) sind Anlegeranwälte im Fall Amis erfolgreich gegen die Republik vorgegangen. Indes hat Anwalt Ulrich Salburg, Anwalt des Prozessfinanzierers AdvoFin, im Fall des Herald Fund um den Mega-Betrüger Bernard Madoff nicht nur den Finanzvertrieb AWD, sondern auch die Republik geklagt.

Laut Klage hätte der Fonds nie in Österreich vertrieben werden dürfen, weil das Fondsvermögen nicht von einer Depotbank gehalten wurde. Die FMA hätte laut Salburg den weiteren Vertrieb dieser ausländischen Fondsanteile nach dem Investmentfondsgesetz untersagen müssen. Indes kontert die Finanzprokuratur, "dass nach den der FMA vorgelegten Unterlagen alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt waren".

Als Klassiker unter den Amtshaftungsfällen gilt der Fall des Zusammenbruchs der Bank für Handel und Industrie (BHI) Mitte der 90er Jahre, bei dem Anwalt Christandl für die geschädigten Kunden die Amtshaftung durch durchsetzte. "Auch bei der Riegerbank war es der gleiche Rechtsgrund wie bei der BHI", sagt Christandl. "Da haben wir dann auch verglichen, der Staat hat 75 Prozent bezahlt."

(kle) Die Finanzprokuratur ist eine Dienststelle, die dem Bundesministerium für Finanzen unterstellt ist. Zuständig ist sie für die rechtlichen Geschäfte des Bundesvermögens, wobei sie als Anwalt und Rechtsberater der Republik Österreich auftritt. Derzeit wird die Prokuratur von Wolfgang Peschorn geleitet. Die Rechtsgrundlage der Finanzprokuratur bildet im Wesentlichen das am 8. August 2008 kundgemachte Finanzprokuraturgesetz, mit dem das alte Prokuraturgesetz aus dem Jahr 1945 sowie die ergänzenden Prokuraturverordnungen abgelöst wurden.

Im Fall von Klagen gegen die Republik ist die Finanzprokuratur als Organ des Bundes Beklagtenvertreter. Rechtsvertretungen und -beratungen sind durch die Anwälte der Prokuratur aber entgegen ihrem Namen nicht auf Finanzen beschränkt, sondern betreffen sämtliche Rechtsgeschäfte des Bundes.

Organisatorisch ist die Finanzprokuratur zwar in den Verwaltungskomplex des Finanzministeriums eingegliedert. Sie ist aber keine nachgeordnete Dienststelle im klassischen beziehungsweise funktionellen Sinn, zumal ihre Anwälte bei der Erfüllung ihrer Vertretungs- und Beratungstätigkeit keinen Weisungen des Finanzministeriums unterliegen, sondern ausschließlich ihrem jeweiligen Auftraggeber/Mandanten verpflichtet sind.

Als Dienstbehörde erster Instanz kommen der Finanzprokuratur auch hoheitliche Befugnisse zu, wodurch sie als Behörde zu qualifizieren ist. Ihre Funktion als Anwalt und Berater ist privatwirtschaftlicher Natur. In der Finanzprokuratur sind aktuell 42 Anwälte tätig, die nicht nur die Rechtsanwaltsprüfung, sondern auch eine sogenannte Prokuraturprüfung innerhalb von fünf Jahren ab Diensteintritt erfolgreich zu absolvieren haben.