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Welterbestatus als Tourismusankurbelung?

Von Christian Schuhböck

Gastkommentare

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Der Großglockner, mit 3798 Metern Österreichs höchster Berg, ist Namensgeber der quer durch die Hohen Tauern führenden Großglockner-Hochalpenstraße. Diese dürfte 2016/2017 aus rein wirtschaftlichen Gründen als Weltkulturerbekandidat ins Rennen geschickt worden sein, die Evaluierung der Nominierung durch den Internationalen Denkmalrat (Icomos) wird dieser Tage abgeschlossen, das Ergebnis wird dann an die Unesco weitergeleitet. Der Nationalpark Hohe Tauern als potenzielles Unesco-Weltnaturerbe hingegen steht bereits seit 2003 auf Österreichs Warteliste.

Bereits Anfang des 20. Jahrhunderts gab es erste Bemühungen zur Gründung eines Naturschutzparks im Alpengebiet. Doch sollten mehr als sechs Jahrzehnte vergehen, bis in der "Heiligenbluter Vereinbarung" 1971 die Schaffung des Nationalparks Hohe Tauern unterzeichnet wurde. Erst nach einem weiteren Jahrzehnt wurde in Kärnten (1981) und dann in Salzburg (1983) der Nationalpark eingerichtet. Weitere zwei Jahrzehnte sollte es dauern, bis das Schutzgebiet auch in Tirol (1991) gesetzlich verankert wurde. Zuvor war es zu erbitterten Auseinandersetzungen um das Speicherkraftwerksprojekt Dorfertal-Matrei gekommen, nach dessen Plänen alle wesentlichen Gletscherbäche an der Südabdachung der Großvenediger-, Großglockner-, Granatspitz- und Schobergruppe ins Kalser Dorfertal abgeleitet werden sollten. Deshalb organisierte die Naturschutzorganisation Alliance For Nature (damals: Alpine Allianz) 1988/1989 im Rahmen der Initiative "Rettet das Dorfertal" eine Phalanx von Bürgerinitiativen der Gemeinden Kals am Großglockner, Matrei in Osttirol und Prägraten am Großvenediger sowie Natur- und Umweltorganisationen (darunter Alpenverein, Naturschutzbund, Naturfreunde, WWF) gegen das umstrittene Kraftwerksprojekt, das sodann politisch abgesagt wurde. Somit war auch der Weg frei für den Nationalpark in Osttirol. Heute umfasst der länderübergreifende Nationalpark Hohe Tauern (Kärnten, Salzburg und Tirol) eine Fläche von mehr als 1850 Quadratkilometern.

1930 bis 1934 errichtet, war die Großglockner-Hochalpenstraße einer der wichtigsten Repräsentationsbauten der Ersten Republik und nach ihrer Vollendung eine zusätzliche Nord-Süd-Verbindung über den 156 Kilometer langen Abschnitt des Alpenhauptkammes zwischen Brenner und Radstädter Tauern. Im Laufe der Zeit wandelte sich der Verkehrsweg zu einer touristischen Ausflugsstraße - mitten in die Hochgebirgsregion der Ostalpen, denn sie verlor mit dem Bau der Felbertauernstraße (1967) und der Tauernautobahn (1975) ihre zentrale Funktion als Nord-Süd-Verbindung.

Im Jahr 1993 trat Österreich der Unesco-Welterbekonvention bei. Das "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" hat zum Ziel, die weltweit bedeutendsten Naturlandschaften und Kulturdenkmäler vor Verfall und Zerstörung zu schützen und für kommende Generationen zu bewahren. Mehr als 180 Staaten haben die Welterbekonvention seit ihrer Beschlussfassung 1972 unterzeichnet, womit sie das international bedeutendste Übereinkommen ist, das jemals von der Völkergemeinschaft zur Erhaltung und zum Schutz ihres natürlichen und kulturellen Erbes beschlossen wurde.

Unesco wollte für Welterbeliste auch Hochgebirgslandschaft

Nach der Erklärung der Semmeringbahn samt Umgebung zum Weltkulturerbe (1998) ersuchte ein Mitglied des Unesco-Welterbekomitees die Alliance For Nature, sich auch für die Eintragung einer europäischen Hochgebirgslandschaft in die Welterbeliste einzusetzen, da es zum damaligen Zeitpunkt noch keine derartige Weltnaturerbestätte gab. Deshalb bemühte sich die Umweltorganisation für die Nominierung des potenziellen Weltnaturerbegebietes Jungfrau-Aletsch in den Berner Alpen und gab durch Verhandlungen mit Bürgermeistern der betroffenen Region sowie dem Schweizer Umweltbundesamt den entscheidenden Impuls. Tatsächlich wurde im Dezember 2001 das 539 Quadratkilometer große Gebiet Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn in die Unesco-Welterbeliste aufgenommen und vier Jahre später um weitere 285 Quadratkilometer (Blüemlisalp und Wetterhorn) erweitert.

Innerstaatlich trat die Alliance For Nature für die Weltnaturerbe-Nominierung des Nationalparks Hohe Tauern ein, die seitens der Republik Österreich auch vorgenommen wurde. Da der Nationalpark jedoch aufgrund einzelner Nutzungsformen (Forstwirtschaft, Jagd) noch nicht die weltweit gültigen Kriterien der Weltnaturschutzunion (IUCN) erfüllte, wurde der Antrag wieder zurückgezogen. In der Regel ist gemäß den Richtlinien eine nochmalige Anmeldung nicht mehr möglich, wenn das Unesco-Welterbekomitee bereits zuvor eine Nichteintragung wegen Nichterfüllung entsprechender Kriterien beschlossen hat.

Als Mitte September 2006 der gesamte länderübergreifende Nationalpark Hohe Tauern als Schutzgebiet gemäß IUCN-Kategorie II (Nationalpark) anerkannt wurde, unterbreitete die Alliance For Nature im Dezember 2006 den verantwortlichen Politikern den Vorschlag, die Kernzone des Nationalparks Hohe Tauern als Weltnaturerbe zu nominieren. Doch fehlte nun dafür der gemeinsame politische Wille aller drei Bundesländer. Um dem Nationalpark Hohe Tauern als Welterbekandidat doch noch zum innenpolitischen Durchbruch zu verhelfen, wurde dessen Nominierung mitsamt der Großglockner-Hochalpenstraße als gemischte Weltnatur- und Weltkulturerbestätte angedacht.

Gebirgslandschaft der Hohen Tauern blieb unbeachtet

Stattdessen wurde jedoch 2017 nur die Großglockner-Hochalpenstraße als Weltkulturerbe beantragt, ohne jedoch die Gelegenheit wahrzunehmen, auch die herrliche, atemberaubende Gebirgslandschaft rundherum unter den Schutz der internationalen Staatengemeinschaft stellen zu lassen. Dieser Vorstoß löste Verwunderung aus, sollte doch eigentlich insbesondere der Nationalpark Hohe Tauern als Weltnaturerbe im Sinne der Welterbekonvention (Schutz und Erhaltung der Hochgebirgswelt) nominiert werden; steht er doch bereits seit 2003 auf Österreichs Vorschlagsliste.

Doch was ist nun der Grund für diesen Vorstoß? Ist etwa die denkmalgeschützte Großglockner-Hochalpenstraße in irgendeiner Weise bedroht, sodass sie internationalen Schutz braucht? Wohl kaum, denn wie aus Presseaussendungen der Großglockner-Hochalpenstraßen-AG und Medienberichten zu erfahren ist, soll durch die Eintragung der Großglockner-Hochalpenstraße in die Welterbeliste bloß der Tourismus angekurbelt werden: "Die Aufnahme der Großglockner-Hochalpenstraße in die Liste der Unesco (...) wäre ein echter Motor für den heimischen Tourismus. Man weiß inzwischen, dass es vor allem aus den asiatischen Märkten einen regelrechten Welterbetourismus gibt."

Dabei lockt sie schon jetzt jährlich bis zu 900.000 Besucher an. Wofür der Aufwand, wenn die Straße ohnehin ein Selbstläufer ist? Die Betreiber verweisen auf bis zu 360.000 Fahrzeuge pro Jahr in den 1960ern und bis zu 270.000 heute und sprechen von einem Potenzial von plus 30 bis 50 Prozent. Doch aufgrund der Klimaveränderung, zu der die Menschheit seit Beginn der Industrialisierung beiträgt, gehen die Alpengletscher rapide zurück. Das betrifft auch die Pasterze, Österreichs größten Gletscher, zu dem die Großglockner-Hochalpenstraße als wichtigstes Ausflugsziel führt.

Welterbestatus für Straße nur gemeinsam mit Nationalpark

Die Hochgebirgslandschaft der Hohen Tauern ist eine - aus ökologischer Sicht betrachtet - äußerst sensible Region, in der kein Massentourismus stattfinden sollte. Schon gar nicht mithilfe von Kraftfahrzeugen. Eine Erklärung der Straße zum Welterbe würde zu noch mehr motorisiertem Verkehr in dieser hochsensiblen Region führen. Vor diesem Szenario stellt sich sogar die Frage, ob eine Nominierung letztlich nicht mehr Schaden als Nutzen anrichten würde. Davor hat die Alliance For Nature auch die Unesco gewarnt. Die Betreiber haben offenbar nur eine Gewinnmaximierung im Auge; Schutzinteressen werden ausgeklammert. Dies ist jedoch mit einer Nationalparkregion unter Berücksichtigung der Naturschutzanliegen absolut unvereinbar. Daher ist eine Aufnahme der Großglockner-Hochalpenstraße in die Unesco-Welterbeliste nur unter folgenden Bedingungen zu empfehlen:

dass zuerst der Nationalpark Hohe Tauern zum Unesco-Weltnaturerbe erklärt wird;

dass die Großglockner-Hochalpenstraße in einer zweiten Phase in Form einer Erweiterung der dann bereits bestehenden Welterbestätte Nationalpark Hohe Tauern nominiert, evaluiert und als gemischte Weltkultur- und Weltnaturerbestätte anerkannt wird;

und dass eine zahlenmäßige Beschränkung der die Straße befahrenden Kraftfahrzeuge auferlegt wird (Vorschreibung einer jährlichen Berichterstattung an IUCN, Icomos und/oder Unesco mit detaillierter Auflistung der stattgefundenen Fahrten) - ähnlich wie bei anderen ökologisch hochsensiblen Regionen (etwa den Galapagos-Inseln).

Damit würde man signalisieren:

dass die Unesco der Klimaveränderung Rechnung trägt;

dass der Schutz und die Erhaltung dieser hochsensiblen Hochgebirgsregion Vorrang hat;

und dass eine Nominierung des Nationalparks Hohe Tauern das eklatante Ungleichgewicht zwischen Weltkultur- und Weltnaturerbe in Europa etwas verbessern würde.

Die Großglockner-Hochalpenstraße ist als Unesco-Welterbestätte nominiert - der Nationalpark rundherum jedoch nicht.

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