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Genossenschaften, Verbünde könnten Konkurrenz hemmen. | Sparkassen sind "komplexer Fall".
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Brüssel. Gut eineinhalb Jahre lang hat die EU-Kommission den Bankensektor der Union, der jährlich bis zu 275 Mrd. Euro Bruttoeinnahmen hat, durchleuchtet. In ihrem Abschlussbericht ortet sie zu wenig Wettbewerb und zu hohe Kosten für die Kunden.
In Österreich sticht den Beamten von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes wie in Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien vor allem die enge Zusammenarbeit der Institute im Bereich der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken ins Auge. Zwar könne Kooperation von Unternehmen durchaus sinnvoll und zum Wohle des Kunden sein, erklärte Kroes. Arbeiten aber große Institute zu eng zusammen, könne das den Wettbewerb beschränken und den Markteintritt neuer Mitbewerber behindern. Ansatzweise positive Nachrichten hatte die niederländische Kommissarin dagegen für die Kreditkartenfirmen.
Die österreichischen Sparkassen mit einem Marktanteil von 20 bis 25 Prozent stellten einen "speziellen und ziemlich komplexen Fall" dar, heißt es im Kommissionsbericht. Sie unterhielten über ihr Spitzeninstitut Erste Bank - das an einigen wenigen der einzelnen Sparkassen beteiligt sei - "sehr enge operative Bindungen, inklusive eines Haftungsverbunds, Informationsaustausch sowie gemeinsamer Geschäfts- und Marketingstrategie".
Haftungsverbund
beschäftigt Gerichte
Laut österreichischem Bankengesetz sind sie eine "Kreditinstituts-Gruppe", die einige Privilegien wie Ausnahmen von nationalen Fusionsgesetzen genießt. Darüber hinaus seien Erste Bank und Sparkassen von den österreichischen Kartellregeln ausgenommen. Gerade der Haftungsverbund beschäftigt nach einer Beschwerde der Bank Austria Creditanstalt (BA-CA) bei der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und der EU-Kommission die österreichischen Gerichte. So hat das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht festgestellt, dass die Sparkassengruppe sehr wohl den EU-Wettbewerbsgesetzen unterliege und in dessen Sinne nicht als "Gruppe" gesehen wird.
RZB: Übernahme
beinahe unmöglich
Allerdings könnten Ausnahmen der EU-Bestimmungen den Kern des Haftungsverbunds rechtfertigen. Nachdem das Kartellgericht diesen nach juristischen Umbauten bewilligt hatte, brachte die BWB den Fall schließlich vor den Obersten Gerichtshof, der im Laufe dieses Jahres entscheiden soll. "Normalerweise halten wir uns zurück, solange Fälle von nationalen Gerichten behandelt werden", hieß es in Kommissionskreisen. Würden jedoch Verdachtsmomente bleiben, werde die Brüsseler Behörde nicht zögern, die geeigneten Maßnahmen zu setzen, um den freien Wettbewerb zu gewährleisten. Weiterverfolgbar findet die Kommission auch die Konstruktion der Genossenschaftsbanken. Raiffeisen und Volksbanken halten in Österreich ebenfalls etwa 20 bis 25 Prozent Marktanteil.
Bemerkenswert sei etwa, dass es aufgrund der Genossenschaftsstruktur beinahe unmöglich sei, entscheidenden Einfluss auf die Raiffeisen Zentralbank Österreich (RZB) zu erhalten. Diese habe andererseits aber in den letzten zehn bis 15 Jahren "eine beträchtliche Anzahl von Banken in Zentral- und Osteuropa" übernommen.
Die österreichischen Sparkassen sehen die Untersuchungen der EU-Kommission "gelassen", sagte Verbandschef Michael Ikrath: "Die Stabilität des Finanzsektors ist deshalb garantiert, weil die Sektoren bestehen und in den Sektoren zusammen gearbeitet wird." Durch die Kooperation der Sparkassen im Rahmen des Haftungsverbunds garantiere der Sektor in Österreich den Kunden die Sicherheit der Einlagen weit stärker als die Banken. "EU-Rechtsverstöße sehen wir nicht", betonte auch Andeas Pangl, Chef des Fachverbands der Raiffeisenbanken in Österreich.
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