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Was passierte in Österreich nach 1938 mit jüdischen Versicherungspolizzen? Dieser Frage ist Universitätsprofessor Dieter Stiefel im Auftrag des Versicherungsverbandes nachgegangen. Die "Vermögensverkehrsstelle" lieferte für seine Arbeit wichtige Daten, berichtete Stiefel am Montag im Rahmen einer Presseveranstaltung des Verbandes in Bad Tatzmannsdorf.
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Bei dieser Stelle mussten alle Juden mit einem Vermögen von über 5.000 Reichsmark eine Vermögenserklärung abgeben. Dabei wurden unter anderem auch knapp 21.000 Lebensversicherungspolizzen angemeldet. Ein Großteil dieser Polizzen wurde von den jüdischen Versicherungsnehmern aus finanziellen Gründen zurückgekauft und erlosch - für die Assekuranzen eine ordnungsgemäße Abwicklung. Für Polizzen, die direkt beschlagnahmt worden waren - entweder durch die Finanzämter oder später durch die 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz - konnten die Versicherungen ebenfalls nicht herangezogen werden. Die jüdischen Versicherungsnehmer wurden im Rahmen des Entschädigungsgesetzes 1958 durch den Bund entschädigt. Es handelte sich dabei um 446 Polizzen und einen Betrag von 1,4 Mill. Schilling, der 1960 ausbezahlt wurde, sagte Stiefel. Es sei bereits oftmals kritisiert worden, dass die Frist für Anmeldungen mit einem Jahr zu kurz bemessen gewesen gewesen sei.
Aufrechte Polizzen wurden nach 1945 ausbezahlt, allerdings - wie alle anderen auch - mit einem Abschlag von 60 Prozent. Es seien nur mehr sehr wenige Polizzen jüdischer Bürger offen, die genaue Zahl werde Ende des Jahres feststehen. Nicht erfasst werden konnten zudem die Versicherungspolizzen von jüdischen Bürgern mit weniger als 5.000 Reichsmark Vermögen, schränkte Stiefel ein.
Die Versicherungen sind weiterhin für die direkte Entschädigung der Opfer und wollen Ansprüche individuell ausbezahlen, sagte der Präsident des Versicherunsgverbandes und Allianz-Österreich-Chef Alexander Hoyos.