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Weniger Regeln, billigeres Wohnen

Von Brigitte Pechar

Politik

Wohnbauförderungsbeitrag wird ab 2018 zur Landesabgabe - Länder warten mit Festlegungen noch ab.


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Wien. Die Bundesländer können ab 2018 über die Höhe des Wohnbauförderungsbeitrages selbst bestimmen. Das ist ein Schritt zur Steuerautonomie, den Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) am Montag mit den Bundesländern im Rahmen des neuen Finanzausgleichs paktiert hat. Der Wohnbauförderungsbeitrag wird also eine Landesabgabe, die Einhebung bleibt aber aus verwaltungsvereinfachendem Grund weiterhin beim Bund.

Eine Zweckwidmung des Wohnbauförderungsbeitrages wird es auch weiterhin nicht geben. Die Länder müssen dafür aber einen Zweijahresplan über die Wohnbauleistung vorlegen und dafür die Finanzierung sicherstellen. Gleichzeitig sollen die Bauordnungen der Länder durchforstet werden, und es soll eine bundesweit einheitliche Regelung der technischen Vorschriften mit einer generellen Rücknahme von überhöhten Standards festgelegt werden. Bis Ende 2017 haben die Länder nun Zeit, sich auf einheitliche Standards zu einigen.

Karl Wurm, Obmann der Gemeinnützigen Wohnbauträger, hält es grundsätzlich für sinnvoll, dass die Wohnbauförderung und -planung Ländersache sein soll, das wäre bundesweit nicht leistbar. Dass die Mittelaufbringung bei den Ländern liegen sollte, sei vor allem aus Sicht des Finanzministers nachvollziehbar. Die Länder würden das Geld ja auch ausgeben, also sollten sie die Höhe der Einnahmen bestimmen. Allerdings müsse man sich einmal anschauen, wie die Länder die künftige Freiheit tatsächlich leben, sagt Wurm. "Wenn es keine Zweckbindung dieser Mittel gibt, muss unbedingt eine kontinuierliche Evaluierung sichergestellt werden", fordert Wurm. Denn die Länder könnten ja dann sagen, sie heben nicht 1 Prozent der Lohnsumme, sondern 1,3 Prozent ein - und geben das Geld dann für etwas ganz anderes aus.

Rund 904 Millionen Euro betragen die Einnahmen aus dem Wohnbauförderungsbeitrag derzeit, sie sind Teil der Lohnnebenkosten (wobei je 0,5 Prozent von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden). Derzeit erhalten die Länder 723 Millionen Euro aus diesem Titel, 181 Millionen Euro behält sich der Bund für den Wasserwirtschaftsfonds und die Lawinenverbauung. In Zukunft erhalten die Länder die gesamten Einnahmen, dafür bekommt der Bund mehr Anteile aus anderen Steueraufkommen.

Die gesamte Wohnbauförderung macht in Österreich 2,5 Milliarden Euro aus: Wohnbauförderungsbeitrag (723 Millionen Euro) Rückflüsse aus Darlehen der Länder (rund 900 Millionen Euro) plus Landesförderungen.

Pro Jahr werden in Österreich rund 46.000 Wohnungen - Mehrparteienhäuser und Eigenheime - gebaut. Davon werden etwa 16.000 geförderte Wohnungen im gemeinnützigen Bereich pro Jahr fertiggestellt, rund 10.000 Förderungen gibt es für den Bau von Einfamilienhäusern, der Rest ist frei finanziert.

Wie die Länder tatsächlich mit dieser neuen Freiheit umgehen, ist noch überhaupt nicht absehbar. Kann sein, dass jedes Land einen anderen Beitrag einhebt, kann sein, dass alles bleibt, wie es ist. "Die Länder müssen das erst bewerten", hieß es dazu aus dem Büro von Wiens Finanzstadträtin Renate Brauner. Für Wien sei aber der Wohnbauförderungsbeitrag nicht zentral, Wien gebe ohnehin sehr viel mehr für Wohnbau und Wohnbausanierung aus und werde das auch in Zukunft so halten: 700 Millionen Euro sieht das Budget alleine für den privaten und gemeinnützigen Wohnbau vor. Die Gemeindebauten sind nicht im Budget ("Wiener Wohnen" ist ausgegliedert).

Für Wurm sind aber noch zwei weitere Punkte zentral: Erstens sei es wirklich positiv zu bewerten, dass die Vorschriftenflut in den Bauordnungen eingedämmt werden soll. Als Beispiel führte er den Zwang an, jede Wohnung behindertengerecht zu bauen. In Bayern sei vorgeschrieben, dass 30 Prozent der Wohnungen behindertengerecht sein müssen. "Das wäre auch für Österreich ein guter Ansatz", sagte Wurm. Als weiteres Beispiel nannte Wurm, dass etwa in Wien bei geförderten Wohnbauten keine Kunststofffenster eingebaut werden dürften - nur die teureren Holz- oder Alufenster. Eine Reduzierung und Aufweichung solcher Vorgaben könnte positive Auswirkungen haben, sagt Wurm.

Als zweiten zentralen Punkt nannte der Obmann der Gemeinnützigen Bauträger einen Mangel: "Es fehlen Maßnahmen, die den Grundpreis verbilligen." Da sollten die Länder mehr Möglichkeiten erhalten. Wurm fordert, dass sich die Regierung dazu durchringt, in der Verfassungsbestimmung Volkswohnungswesen eine Änderung vorzunehmen. Wenn ein Grundstück eines Privaten in Bauland umgewidmet wird, sollte das Land die Möglichkeit haben, für einen Teil dieses Grundstücks einen billigeren Preis für den sozialen Wohnbau vorzusehen.

Detailliert wird im Papier zum Finanzausgleich auch auf den mit dem Baupaket beschlossenen Sonderzweckzuschuss eingegangen. Der Sonderzweckzuschuss von insgesamt 180 Millionen Euro, der mit dem Baupaket beschlossen wurde, wird nach dem fixen Wohnbauförderungsschlüssel - verwaltungseinfach ohne Antragstellung, zweckgebunden - für die Finanzierung der Wohnbauförderung (Neubau und Sanierung) verteilt. Die Aufteilung des Gesamtvolumens auf die Jahre 2015 bis 2018 bleibt gleich: 2015 waren es 30 Millionen Euro, 2016 bis 2018 je 50 Millionen Euro. Der Aufteilungsschlüssel lautet: Wien erhält 26,07 Prozent, Niederösterreich 16,84 Prozent, Oberösterreich 16,04 Prozent, die Steiermark 13,38 Prozent, Tirol 7,80 Prozent, Kärnten 6,43 Prozent, Salzburg 6,32 Prozent, Vorarlberg 4,24 Prozent und das Burgenland 2,88 Prozent.

Die 2015 bereits erfolgte Auszahlung an Wien (30 Millionen Euro) senkt die nächsten Auszahlungsbeträge an Wien zugunsten der Anteile der anderen Länder.