Gleich drei Kandidaten kommen bei der heurigen Bundespräsidentenwahl aus der Anwaltschaft. Welche Spuren hinterließen Advokaten bisher in der österreichischen Politik?
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Rechtsanwälte sind bei der heurigen Bundespräsidentenwahl gut vertreten. Mit Tassilo Wallentin und Michael Brunner kandidieren gleich zwei aktive Anwälte, FPÖ-Kandidat Walter Rosenkranz arbeitete vor seiner Tätigkeit als Volksanwalt als Anwalt. Die starke Repräsentation dieser Berufsgruppe bei der Hofburgwahl steht im Gegensatz zum allgemeinen Trend.
"Der Zuzug in die Politik aus der Anwaltschaft ist massiv dünner geworden", sagt Michael Enzinger, Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer. Auch Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, nimmt einen Rückgang wahr. Dass Anwälte ein Mandat als Nationalratsabgeordnete antreten, habe "schon ein bisschen abgenommen": "Das war früher öfter der Fall", sagt Wolff.
Traditionsreiche Geschichte
Advokaten waren bereits während der Monarchie in Österreichs Politik gut repräsentiert, wie Peter Wrabetz in seinem Buch "Österreichs Rechtsanwälte in Vergangenheit und Gegenwart" darlegt. Anwälte wurden Minister, Landeshauptmänner und Reichsratsabgeordnete. Das Wiener Bürgermeisteramt erklommen gleich mehrere Anwälte, darunter Karl Lueger.
Es habe aus dem Anwaltsberuf seit jeher einen regen Zuspruch zu politischen Mandaten gegeben, sagt Wolff. "Ich meine, dass das doch mit der Ausbildung zu tun hat." Der Anwalt sei Rechtsgelehrter, kenne die Gesetze der Republik und verfüge über rhetorisches Talent. Das alles sei in der Politik dienlich, so Wolff.
In der Ersten Republik rückten Rechtsanwälte in Bund und Ländern ebenfalls in höchste politische Ämter auf. Mit Rudolf Ramek (1924 bis 1926), Otto Ender (1930/1931) und Karl Buresch (1931/1932) kamen drei Bundeskanzler aus den Reihen der Anwaltschaft. Ramek trat 1934, als er Zweiter Nationalratspräsident war, mit den anderen Präsidenten des Nationalrats zurück. Diese Geschäftsordnungskrise wurde von Bundeskanzler Engelbert Dollfuß für einen Staatsstreich ausgenutzt und führte in weiterer Folge zur Errichtung des diktatorischen Ständestaats. In diesem wurde der Rechtsanwalt Kurt Schuschnigg (1934 bis 1938) Bundeskanzler. Sein Nachfolger, der Wiener Rechtsanwalt Arthur Seyß-Inquart, war bis Mai 1939 Reichsstatthalter der "Ostmark" während der Nazi-Diktatur.
Nach dem Ende der Diktatur und des Zweiten Weltkrieges kamen dafür wieder Politiker, die beim Wiederaufbau der Republik und Demokratie halfen, aus der Anwaltschaft. Felix Hurdes war einer der Mitbegründer der ÖVP, Adolf Schärf Vorsitzender der SPÖ. Rechtsanwälte bekleideten in den ersten nach freien Wahlen gebildeten Bundesregierungen wieder Ministerposten.
Über die folgenden Jahrzehnte sollten zahlreiche weitere Anwälte ihre Spuren in der Politik hinterlassen. Darunter etwa Kanzler Josef Klaus (1964 bis 1970) und Vizekanzler Norbert Steger (1983 bis 1987). Besonders das Amt des Justizministers übernahmen Rechtsanwälte häufig, wie etwa Christian Broda (1960 bis 1966, 1970 bis 1983) und Dieter Böhmdorfer (2000 bis 2004). Auch die derzeitige Justizministerin Alma Zadic (Grüne, seit Dezember 2019) arbeitete vor ihrem Einstieg in die Politik als Rechtsanwältin.
Große Kaliber sind Mangelware
Außer Zadic und Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) sind Rechtsanwälte in Österreichs Spitzenpolitik derzeit rar gesät. Auch im Nationalrat habe die einst starke Repräsentation abgenommen, sagen Standesvertreter. Wiener Rechtsanwaltskammer-Präsident Enzinger hebt etwa Peter Fichtenbauer hervor, der von 2006 bis 2013 Abgeordneter der FPÖ und danach bis 2019 Volksanwalt war. Hannes Jarolim, "Paradeanwalt" der SPÖ, sei jahrelang ein wichtiger Repräsentant im Parlament gewesen, so Enzinger. Jarolim schied 2019 aus der Politik aus. Derzeit hat die SPÖ keinen Rechtsanwalt mehr in ihrer Abgeordnetenreihe. Bei allen anderen Parteien gibt es zumindest noch einen Abgeordneten, der aus der Anwaltschaft kommt.
Enzinger ortet einen Rückgang bei der Repräsentation der Anwälte im Nationalrat und führt diesen auf die "Verbeamtung des Parlaments" zurück. Jahrzehntelang seien Freiberufler generell sehr gut im Nationalrat vertreten gewesen, vermehrt seien bei den Mandaten dann aber Beamte und Funktionäre der diversen Kammern zum Zug gekommen.
Für Freiberufler wie Anwälte werde es immer schwieriger, ein Mandat zu erlangen, zumal diese "keine Parteisoldaten sind", sagt Enzinger. Es würde dem Parlament sicher nicht schlecht tun, "wenn wieder mehr freiberufliches Denken Platz greift": "Denn ein Beamtenparlament war sicher nicht im Sinne des Erfinders", meinte Enzinger.
"Hohe Doppelbelastung"
Wolff sieht hingegen die "hohe Doppelbelastung" von Anwaltschaft und Mandat als einen möglichen Grund, warum sich heutzutage weniger Anwälte in den Nationalrat aufmachen. "Das ist sehr viel Arbeit, das geht zulasten der Freizeit und des Privat- und Familienlebens", sagt Wolff.
Gleichzeitig im Nationalrat und als Anwalt tätig zu sein, sei "schon sehr anspruchsvoll", sagt Johannes Margreiter. Der Tiroler Rechtsanwalt sitzt seit 2019 für die Neos im Nationalrat. Weiterhin als Anwalt zu arbeiten und einen Kern an Klienten zu betreuen, sei ihm aber wichtig, um weiter Erfahrungen in der Praxis zu sammeln. Er habe sich in der Vergangenheit bei manchen Gesetzen nämlich immer wieder aufgrund ihrer mangelnden Praxistauglichkeit gefragt: "Wie kann man so etwas beschließen?" Sich nun im Nationalrat als Rechtsanwalt einbringen zu können, "ist sehr motivierend", so Margreiter.
Da das parlamentarische Prozedere sehr rechtslastig ist, sei es natürlich von Vorteil, wenn man Rechtskenntnisse habe, schildert der Rechtsanwalt. Allerdings lege man aufgrund seiner rechtlichen Prägung manchmal wohl auch zu viel Fokus auf juristische Aspekte, räumt Margreiter ein.
Enzinger hält es nun "eher für einen Zufall", dass sich bei der Hofburgwahl gleich drei Kandidaten mit Hintergrund aus der Anwaltschaft für das Amt bewerben. Sollte einer von ihnen entgegen den Prognosen gewinnen, wäre er nicht die erste Person aus der Anwaltschaft, der das gelingt: Das war Adolf Schärf, der von 1957 bis 1965 Bundespräsident war.