Steuern, Zoll, Gebühren: Worauf Konsumenten beim Einkaufen auf Billigplattformen jedenfalls achten sollten.
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Steuern und Zoll können den vermeintlichen Billigeinkauf im Internet empfindlich verteuern. Gerade bei Produkten aus Drittstaaten wie China sind gewisse Wertgrenzen zu beachten.
Derzeit gilt für Waren aus Drittstaaten noch eine Freigrenze. Erst ab einem Warenwert von 22 Euro ist die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Sie entspricht der Umsatzsteuer und berechnet sich vom Warenwert (inklusive Versandkosten). Zusätzlich verlangt die Post ab dieser Grenze eine sogenannte Gestellungsgebühr. Sie beträgt zehn Euro.
Laut heimischen Handelsvertretern werden zig Pakete aber mit einem falschen Preis deklariert, damit sie unter die Grenze fallen. Der Zoll führe dazu regelmäßig "schwerpunktmäßige Stichkontrollen" durch, heißt es vom Finanzministerium. Ab einem Warenwert von 150 Euro fallen auch noch Zollgebühren an. Wie hoch diese Gebühren sind, hängt dabei von der Ware, deren Wert und dem Ursprungsland ab. Einkassiert werden die Steuern und die Gebühren durch den Paketzusteller.
Mit 1. Jänner 2021 wird das System großflächig umgekrempelt: Die 22-Euro-Freigrenze entfällt. Dadurch muss ab 2021 für jede Ware aus China und anderen Drittstaaten die Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden.
Das wird Billigeinkäufe wesentlich unattraktiver machen - insbesondere, wenn neben der Einfuhrumsatzsteuer auch noch eine Gestellungsgebühr an die Post zu zahlen sein sollte. Es ist allerdings noch unklar, welche Gebühren anfallen und wie hoch diese sein werden: "Es werden derzeit noch unterschiedliche Berechnungsmodelle und Kostensätze geprüft. Die Information an die Kunden wird selbstverständlich zeitgerecht erfolgen", heißt es von der Österreichischen Post.
Offen ist auch noch, wie genau die Systemumstellung implementiert und kontrolliert wird. Man bereite sich intensiv darauf vor und sei auch dabei, Personal aufzustocken, so ein Sprecher der Post: "Denn hinsichtlich der Mengen wird das natürlich eine Herausforderung." Geplant ist, dass der Händler die Ware vorab bei der Post und den Behörden melden muss.(dab)