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Wenn der Betrieb lahmliegt

Von Sophia Freynschlag

Wirtschaft

Arbeitgeber sollten für Grippewellen gut gewappnet sein. | Wien. Eine Grippewelle kann ganze Betriebe lahmlegen, wenn viele Mitarbeiter gleichzeitig erkranken. Damit es gar nicht so weit kommt, bieten einige Firmen Impfungen an. "Die Impfung ist freiwillig", sagt Irene Holzbauer, Arbeitsrechtsexpertin der Arbeiterkammer. Verbindlich sei eine Impfung erst dann, wenn sie behördlich angeordnet werde. Bei den Kosten für den Impfstoff gibt es in einigen Betrieben Zuschüsse, von der Steuer können die Mitarbeiter die Impfung allerdings nicht absetzen.


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Unter die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers fällt auch, verstärkte Hygienemaßnahmen wie Schutzmasken und Desinfektionsmittel zur Verfügung zu stellen. "Bei uns stehen in Büros, in denen Mitarbeiter persönlichen Kundenkontakt haben, Desinfektionsmittel", so Holzbauer. Der Arbeitgeber könne Mitarbeiter aber nicht zwingen, diese zu benützen.

"Soweit möglich, sollten Dienstreisen auf Null reduziert werden", rät Burkhard Neumayer von der Krisenberatung Risma. Besser sei es, per Telefon- oder Videokonferenz mit den Kunden zu kommunizieren.

"Besonders Schlüsselbetriebe wie Lebensmittelhändler und Energieversorger müssen Notfallpläne haben, damit es nicht zu Versorgungs-Engpässen kommt", sagt Martin Gleitsmann, Abteilungsleiter für Sozialpolitik und Gesundheit der Wirtschaftskammer.

Im Ernstfall müssen die wichtigsten Bereiche des Unternehmens so lange wie möglich aufrecht erhalten werden, indem Mitarbeiter vorübergehend in anderen Abteilungen aushelfen. "Einen guten Notfallplan haben aber nur die wenigsten Firmen", meint Neumayer.

Mitarbeiter heimschicken?

Geht ein Mitarbeiter krank in die Arbeit, kann er vom Arbeitgeber heimgeschickt werden. Lässt sich der Beschäftigte nicht vom Arzt krankschreiben, entspricht das Heimschicken einer Dienstfreistellung.