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Sonntag 04.09.2016, 13.30 Uhr, Station Wien Spittelau.
Bei beiden ÖBB-Fahrkartenautomaten ist keine Störung zu erkennen, bei beiden funktioniert die Eingabe und Auswahl der Fahrkarten einwandfrei.
Das Problem ergibt sich erst beim Bezahlen.
Ein Automat nimmt zwar Geldscheine und Münzen an, retourniert das Geld aber wieder mit dem dann aufscheinenden Hinweis "Automatenstörung". Der Modul für Karten funktioniert ebenfalls nicht.
Der zweite Automat nimmt keine Geldscheine an, dies wird aber erst beim Bezahlvorgang ersichtlich, weil alle Geldscheine mit einem roten X durchgestrichen sind, da offenbar alle Behälter für Banknoten voll sind. Es ist also nur möglich, mit Münzen und Karten zu bezahlen.
Gegen 13.45 verständige ich die Störungsstelle, damit diese Störung bekannt ist und damit Fahrgäste ohne Fahrkarten nicht mit einer Schwarzfahrergebühr bestraft werden. (Erst irgendwann am späten Nachmittag erscheint auf dem Bildschirm des Automaten, der Geld in keiner Form akzeptiert hat, die Meldung "Außer Betrieb".)
Es herrscht die ganze Zeit über eine ziemliche Hektik angesichts der Fehlversuche und der Warteschlange, insbesondere bei jenen, die weder Bankomat-Karten noch ausreichend Münzen haben. Die Imbissstände sind verständlicherweise nicht bereit, größere Beträge zu wechseln.
Es kann also durchaus sein, dass einige ohne Fahrkarten und ohne Beweisfoto in den Zug eingestiegen sind und dass einige Vollpreiszahler und Inhaber einer VorteilsCard Senior, die ersatzweise an die Fahrkartenautomaten der Wiener Linien verwiesen wurden (darunter auch Flüchtlinge), nicht wussten dass die an den Automaten der Wr. Linien standardmäßig ausgegebenen Tickets vorher entwertet werden müssen, weil sie von den ÖBB-Fahrkartenautomaten her gewohnt sind, dass die ausgegebenen Tickets für den Außenbereich generell nicht zu entwerten sind.
Ob alle Fahrgäste wegen der Automatenstörung ungeschoren davon gekommen sind?
Oder mussten einige für die Störung, die sie nicht verursacht haben, sondern deren Leidtragende sie waren, sogar noch büßen, indem ihnen noch zusätzliche Mehrgebühren auferlegt wurden? Denn manche (zum Glück nicht alle) Zugbegleiter (vulgo "Schaffner") gerieren sich heutzutage mehr als Scharfrichter im Schnellverfahren denn als Kundendienstleister.
Strafgebühr wegen 20-Euro-Schein
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Sonntag, 07.08.2016, ca. 16.30, ebenda (Station Wien Spittelau).
Ein junger Mann hantiert verärgert am ÖBB-Automaten. Es stellt sich heraus, dass er gerade aus Tulln angekommen ist und mit 100 Euro Strafgebühr belegt worden war, weil er kein Ticket hatte und weil ihm der Schaffner nicht glauben wollte, dass der Automat seinen 20-Euro-Schein nicht angenommen hat. Die Fahrt Tulln - Wien kostet 8,80 Euro. Er wollte in Wien überprüfen, welche Geldscheine der Automat annimmt.
Tatsache ist, dass die Automaten betragsabhängig nur jene Geldscheine annehmen, bei denen sie weniger als 10 Euro herausgeben müssen.
Natürlich kann man dieses Wissen auch missbrauchen und immer nur mit einem 100-Euro-Schein unterwegs sein. Aber gerade weil der junge Mann verärgert das Verhalten des Automaten in Wien überprüfte, war für mich ein starkes Indiz für seine Glaubwürdigkeit.
Ich riet ihm, sich an die Schlichtungsstelle der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) zu wenden.
Nicht ÖBB, sondern Fahrgäste müssen Defekt nachweisen
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Laut den ÖBB-Tarifbestimmungen darf man im Nahverkehr nur dann "ohne Ticket in den Zug einsteigen, wenn ALLE Ticketautomaten des Bahnhofs keine Münzen und Geldscheine mehr akzeptieren." Und wenn man nicht ausreichend Münzen hat oder auftreibt, hat man Pech gehabt, denn es heißt ja: "wenn alle Ticketautomaten des Bahnhofs KEINE MÜNZEN UND [KEINE] GELDSCHEINE mehr akzeptieren", also weder Münzen noch Geldscheine.
Meines Wissens gibt es in der Station Spittelau nur 2 ÖBB-Fahrkartenautomaten.
Um festzustellen, ob vielleicht doch noch irgendwo versteckt weitere ÖBB-Fahrkartenautomaten vorhanden sind, müsste man eine Viertelstunde im Schnellschritt das Gelände absuchen, um sicher zu sein, dass wirklich sämtliche Automaten gestört sind ("Bitte lassen Sie Ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt stehen!"). Und wenn dabei jemand den Zug versäumt hat und zwei Stunden auf den nächsten warten muss (Züge ins Waldviertel im 2-Stunden-Takt), hat er Pech gehabt.
Und ein defekter Kartenmodul gilt per Dekret der ÖBB-Tarifbestimmungen sowieso nicht als Defekt.
Bei ÖBB gilt nicht Unschulds-, sondern SCHULDvermutung
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Die Schuld liegt prinzipiell beim Fahrgast, wenn er kein Ticket hat - auch wenn er keines bekommen hat, obwohl er eines kaufen wollte. Nur wenn er den ÖBB die Störung sämtlicher Fahrkartenautomaten in der Einstiegsstation nachweisen kann, wird er gnadenhalber entschuldigt.
Wer keinen Fotoapparat oder Smartphone hat, gilt von vornherein als Lügner. Aber beim Fotografieren muss man natürlich schnell genug sein, denn die Meldung "Automatenstörung" scheint nur kurz auf, wenn der Automat das Geld retourniert. Und wie beweist man, dass der Automat einen Geldschein ohne Angabe von Gründen nicht angenommen hat?
Und wer es vor Abfahrt des Zuges nicht schafft, hat eben Pech gehabt.
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