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Wenn der Fall Jukic Schule macht

Von Simon Rosner

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Der Sport ist bekannt dafür, klare Fakten zu schaffen, wo eigentlich keine sind. Wer beim Fußball 1:0 gewinnt, bekommt die drei Punkte, auch wenn der Gegner besser gespielt hat. Wer nach einem 10-minütigen Schwimmwettbewerb eine Hundertstel Vorsprung hat, war genauso gut wie der Zweite, doch der bekommt Silber, der Glücklichere Gold. Doch nicht immer schafft es der Sport, so klare Fakten zu schaffen. Siehe den Fall Dinko Jukic. Der Schwimmer verstieß gegen zwei Dopingregeln, erst kam er zu spät zur Kontrolle, dann verweigerte er diese. Die Argumente, die Jukic vorbrachte (mangelnde Hygiene, Gesundheitsrisiko), wurden von der Rechtskommission der Anti-Doping-Behörde nicht gewürdigt, dennoch entschied sie auf Freispruch. Es könnte nämlich ein Missverständnis vorgelegen haben. Und "allfällige Kommunikations- oder Dokumentationsmissverständnisse zwischen Dopingkontrolleur und Athleten dürfen nach Ansicht der Rechtskommission nicht zulasten des Athleten gehen." Jukic wurde im Zweifel freigesprochen. Das heißt andererseits, dass die Rechtskommission nicht überzeugt war, dass Jukic unschuldig ist. Sie war nur nicht überzeugt, dass er die gänzliche Verantwortung am Nichtzustandekommen der Dopingkontrolle trägt. Das klingt nachvollziehbar, so ist eben das österreichische Rechtssystem. Und es ist gut, dass es so ist. Doch was bedeutet das für den Anti-Doping-Kampf? Die Kontrolleure sind in der Regel mit dem Athleten alleine. Wenn dieser den Test verweigert, kann er immer seine Aussage gegen jene der Tester stellen und eine verweigerte Kontrolle als Missverständnis deklarieren. Ein Zweifel wird in so einem Fall wohl immer bestehen. Die Causa Jukic könnte Schule machen.