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Wenn der Wald ruft

Von Rosa Eder-Kornfeld

Wirtschaft

Freizeit in der Natur: die wichtigsten Spielregeln.


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Wien. Sattes Grün, frische Luft, raschelndes Laub, leise plätschernde Bäche: Waldspaziergänge sind gut für Körper und Geist. In Japan gibt es bereits spezielle Therapiezentren, in denen "Waldbaden" - das bewusste Eintauchen in die Umgebung "Wald" - auf dem Programm steht.

In Japan macht die Waldfläche rund 70 Prozent des Staatsgebiets aus. Auch Österreich ist mit viel Wald gesegnet: Fast 50 Prozent der Fläche sind davon bedeckt, und der Herbst verlockt nun wieder vermehrt zu Ausflügen in die Natur.

Wer hierzulande in den Wald geht, betritt mit hoher Wahrscheinlichkeit Privatgrund: Rund 80 Prozent sind in privater Hand. Laut Paragraph 33 des österreichischen Bundes-Forstgesetzes von 1975 darf aber jedermann "Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten". Da das Ökosystem Wald aber ein sehr empfindliches ist, geht es auch hier nicht ohne entsprechende Spielregeln beziehungsweise Vorschriften.

Dass man auf das Wild Rücksicht nimmt und keinen Krach macht, Abfälle nicht liegen lässt, auf den gekennzeichneten Wegen bleibt und Hunde an der Leine führt, sollte jedem einleuchten. "Wir wollen Erholungsuchenden vermitteln: Sie sind im Wald als Gast geladen. Bitte benehmen Sie sich auch so", sagt dazu Bernhard Budil, Generalsekretär des Verbandes Land&Forst Betriebe Österreich, der die Interessen der privaten Waldbesitzer vertritt. Vorgeschrieben ist auch der maßvolle Umgang mit den Früchten des Waldes. So müssen sich beispielsweise Schwammerl- oder Beerensammler mit zwei Kilo pro Tag und Person begnügen - wenn der Waldeigentümer es nicht ausdrücklich untersagt hat. Erst im August ging der Fall von zwei Bayern durch die Medien, die im Salzburger Pinzgau mit 25 Kilo Pilzen erwischt wurden. Die beiden Männer wurden von Leuten der Salzburger Berg- und Naturwacht angezeigt. "Wir haben die beschlagnahmten Schwammerln an Krankenhäuser verteilt", sagt der Landesleiter der Organisation, Alexander Leitner. Er ist auch Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Berg- und Naturwachten Österreichs. Deren primäres Anliegen ist es, über Sinn und Zweck des Naturschutzes aufzuklären und dadurch Schäden an Natur und Landschaft vorzubeugen.

Leitner ärgert, dass immer wieder Betretungs- oder Wildbadeverbote nicht eingehalten würden: "Keiner will mehr Einschränkungen hinnehmen, Verbote werden einfach ignoriert." Großteils seien die "Zuwiderhandelnden" aber einsichtig, wenn man sie zur Rede stellt.

Absage an Wegefreiheit für Mountainbiker

Die Wogen gehen auch zeitweise hoch, wenn es um das Radfahren und speziell das Mountainbiken im Wald geht. "Es gibt zwischen 23.000 und 25.000 Kilometer ausgeschilderte MTB-Strecken in Österreich, und jährlich kommen mehrere hundert Kilometer dazu", so Bernhard Budil. Von der Idee, die Waldwege generell für Radler freizugeben - was mehrere Initiativen derzeit fordern -, hält er nicht viel, wenngleich sie legitim sei. Laut Forstgesetz ist das Radfahren im Wald nur dann erlaubt, wenn die Zustimmung des Grundbesitzers vorliegt. Das ist vor allem an entsprechender Beschilderung erkennbar. Wer abseits von freigegebenen Forststraßen oder anderen Waldwegen mit dem Fahrrad oder Mountainbike fährt, handelt auf eigenes Risiko und macht sich darüber hinaus strafbar.

"Die Forststraßen sind Betriebsstätten", betont Budil. Würde man alle diese Wege freigeben, wären Konflikte mit denen, die im Wald arbeiten, vorprogrammiert. Zudem würden Mountainbiker, die sich nicht an die Regeln halten, bei den Wildtieren für großen Stress sorgen. Der Weg, der bisher beschritten wurde - sich mit den Tourismusverbänden in den Gemeinden zusammenzusetzen und gemeinsam neue Strecken auszutüfteln -, werde auch weiterhin beschritten, ein neues Gesetz sei daher nicht nötig.