Gerade in kleineren Gemeinden versuchen Corona-Gegner, Politiker direkt vor deren Wohnsitzen einzuschüchtern.
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Was es ist, das Gleisdorf in der Corona-Pandemie von anderen Gemeinden unterscheidet, ist nicht leicht zu sagen. Es mag etwas mit der günstigen Verkehrslage zu tun haben, direkt an der A2 gelegen, zwischen der Landeshauptstadt Graz und Hartberg. Oder mit der einen oder anderen sehr lauten Einzelperson, die eben zufällig in der oststeirischen 11.000-Einwohner-Stadt zuhause ist. Was auch immer es ist - etwas scheint es da jedenfalls zu geben.
Denn Gleisdorf gelangte in den vergangenen Wochen öfter in die österreichweiten Schlagzeilen als andere Städte dieser Größe. Etwa am Samstag vor einer Woche, als bei einer Corona-Demo ein Polizist von einem Demonstranten attackiert und leicht verletzt wurde. Und ein anderer, mit einem Stichmesser bewaffneter Demo-Teilnehmer einen Feuerwerkskörper auf die Beamten warf.
Ganz besonders machte Gleisdorf aber im November Schlagzeilen. Denn da hatten es einige auf den Bürgermeister persönlich abgesehen. Im Rahmen von sogenannten "Spaziergängen" und "Fackelwanderungen" tauchten Demonstrantinnen und Demonstranten mehrmals vor dem privaten Wohnhaus von Ortschef Christoph Stark auf. Einige stellten Grabkerzen vor der Haustür ab, daneben lagen Zettel mit den Worten "Leb wohl". Andere brüllten "Holt ihn raus", während sie vor seinem Zuhause standen. Selbst am Geschäft seiner Ehefrau wurden Zettel mit aggressiven Botschaften platziert.
Mit Baseballschlägern gegen "feige Kiwara-Schweine"
"Eines muss man schon sagen: Lustig ist das nicht", sagt der Bürgermeister im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Die Zeiten seien schwierige. Die konkreten Drohungen seien zwar ein einmaliger Vorfall geblieben. Die Polizei habe aber aufgrund ihrer eigenen Risikoabwägung beschlossen, die Straße, in der sein Wohnhaus steht, an den Demo-Tagen abzusperren. An jedem Freitag und Sonntag also, wo in Gleisdorf aktuell meist zwischen 500 und 1.000 Menschen protestieren. Das schaffe zwar Ruhe, sagt der ÖVP-Politiker und Nationalratsabgeordnete. Gleichzeitig sei es für die Nachbarn aber nicht besonders angenehm, wenn zwei Mal wöchentlich uniformierte Polizisten in unterschiedlicher Mannstärke vor dem Küchenfenster stehen.
Die Bedrohungen vor der Haustür sind damit nicht mehr vorgekommen, erzählt Stark. Er sei aber weiter "beliebter Adressat" auf den Demos, wo sein Name zuerst via Lautsprecher und danach via soziale Medien häufig ausgerufen werde. "In keiner besonders freundlichen Art und Weise", so der Bürgermeister. Akut bedroht oder verängstigt fühle er sich nicht. Und er stehe weiter zu seiner Meinung, habe gerade erst wieder eine Einladung an eine Gruppe von Demonstranten ausgesprochen, sagt Stark. Der Dialog mit den Menschen müsse bleiben.
Weit nicht alle der Demonstranten bei den Gleisdorfer "Spaziergängen" würden auch in der Stadt leben, sagt Stark: "Es gibt dann Zustrom aus allen möglichen Regionen." Warum sich die Szene gerade in Gleisdorf so gerne versammelt? Die geografische Lage möge eine Rolle spielen. Vor allem aber hätte es in Gleisdorf "ein paar Proponenten gegeben, die das mit großer Leidenschaft betrieben haben", die die einschlägigen Internetforen tatkräftig bedient hätten. So wurde im Dezember ein 35-jähriger Mann nach diversen Gewaltaufrufen in sozialen Medien ausgeforscht. Er hatte unter anderem dazu aufgefordert, Leute zusammenzutrommeln und mit Baseballschlägern auf die "feigen Kiwara-Schweine" loszugehen.
Polizeiarbeit im Vordergrund und Hintergrund
Die Bedrohung des Gleisdorfer Bürgermeisters ist in Österreich eher ein Einzelfall. Gröbere Fälle gelangten jedenfalls bisher nicht an die Öffentlichkeit. In anderen kleineren Gemeinden, in denen einst größere Kundgebungen stattgefunden hatten, wie in Purgstall an der Erlauf und Horn in Niederösterreich, hat sich das Aufkommen an Corona-Demos eher reduziert, wie die dortigen Bürgermeister dieser Zeitung berichten. Einen einzelnen an ihn gerichteten Drohbrief habe er nicht allzu ernst genommen und deshalb einfach weggeschmissen, sagt der Ortschef von Purgstall, Harald Riemer (ÖVP).
In Deutschland gab es in den vergangenen Wochen dagegen bereits mehrere ähnliche Fälle. Im Dezember hielten Impfgegner etwa eine unangemeldete Demonstration vor der Privatwohnung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ab. Die Polizei löste die Kundgebung auf und leitete Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ein. Für großes Echo hatte ein Vorfall nur wenige Tage zuvor gesorgt. Rund 30 Fackelträger marschierten laut rufend vor dem Wohnhaus von Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) im Landkreis Leipzig auf.
Politiker verurteilten die Aktion scharf. So sprach Innenminister Horst Seehofer (CSU) von "organisierter Einschüchterung einer staatlichen Repräsentantin", die ihn an die "dunkelsten Kapitel unserer deutschen Geschichte" erinnere. SPD-Chef Norbert Walter-Borjans nannte die Aktion "in Art und Auftritt faschistoid". In der Bundesrepublik wuchs nach dem Vorfall die Sorge vor weiterer Radikalisierung. Sachsens Regierung gab kurz darauf bekannt, als Konsequenz würden "die Schutzmaßnahmen für Amtsträger und ihre Familien weiter erhöht".
Aus Österreichs Innenministerium bzw. der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) heißt es auf Anfrage der "Wiener Zeitung", die Sicherheitsbehörden würden seit mehr als einem Jahr auf die Gefahr hinweisen, "dass diese Demos einen Nährboden für extremistische Gruppierungen, darunter auch rechtsextreme Gruppen und Staatsverweigerer", böten. Eine Radikalisierung ließe sich insofern erkennen, als Drohungen gegen Unternehmen der kritischen Infrastruktur, Medien, oberste Organe, oder auch Politikerinnen und Politiker gesetzt wurden. Diesen würden seitens der Sicherheitsbehörden Sicherheitsberatungen angeboten. Zudem liefen polizeiliche Maßnahmen "sichtbar im Vordergrund, aber auch im Hintergrund".
"Jeder hat das Recht, irgendwohin zu spazieren"
Aber welche Möglichkeiten gibt es rechtlich, gegen Einschüchterungsversuche vor Politikerhäusern vorzugehen? Für die Behörden, für die Politik, für den Gesetzgeber? Denn grundsätzlich ist der Aufenthalt auf einer öffentlichen Straße natürlich jedermann erlaubt. Beim Abstellen von Grabkerzen in Verbindung mit dem Text "Leb wohl" könnte es sich jedoch je nach genauen Umständen um den Straftatbestand der gefährlichen Drohung handeln, sagt Verfassungs- und Verwaltungsrechtler Peter Bußjäger zur "Wiener Zeitung". Eine Kundgebung vor einem Wohnhaus alleine werde dagegen in aller Regel nicht strafbar sein. Ohnehin sei es grundsätzlich heikel, hier in Freiheitsrechte der Bürger einzugreifen: "Prinzipiell hat jeder das Recht, irgendwo hin zu spazieren."
Präventiv könnte der Gesetzgeber der Polizei mehr Handhabe geben, wenn bestimmte Verhaltensweisen regelmäßig gesetzt würden. "Immerhin ist es Aufgabe der Polizei, Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu schaffen", so Bußjäger. Dies könnte etwa über das Sicherheitspolizeigesetz erfolgen. Dort ist bereits die Möglichkeit zu Platzverboten geregelt, wie sie in Wien vor einigen Jahren rund um die Demos gegen den rechten Akademikerball verhängt wurden - eine bereits recht einschneidende Maßnahme. Denkbar wären zudem Wegweisungen gegenüber Personen, die "die öffentliche Ordnung stören". Oder Annäherungsverbote gegenüber Einzelnen, wie sie auch gegen gewalttätige Partner verhängt werden. Das wäre möglich, wenn eine Person etwa bereits konkrete Drohungen ausgesprochen hat.