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Wenn die Humanität verloren geht

Von Georg Friesenbichler

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Wie sich die Verbindung von Fremdenangst und restriktiver Politik auswirken kann, zeigt ein Blick in die Geschichte der Schweiz.


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Rechtsextreme Proteste gegen Asylwerberheime in Deutschland, die Abschiebung von Pakistanis aus Österreich in ihre vom radikalen Islamismus zerrissene Heimat - dieser Sommer warf erneut einige Schlaglichter auf den wenig menschenfreundlichen Umgang Europas mit Flüchtlingen und Asylwerbern. Auch die Schweiz hat ihren Beitrag dazu geleistet. Im Juni lehnten rund 80 Prozent des helvetischen Stimmvolkes eine Rücknahme verschärfter Asylbestimmungen ab, und Anfang August sorgte die Kleinstadt Bremgarten für Aufregung, weil sie Asylwerbern das Betreten "sensibler Zonen" wie Freibad, Schul- und Sportplätze verbot.

Am im 19. Jahrhundert erworbenen Ruf eines Asyllandes kratzte die Schweiz allerdings schon 1914, am Vorabend des Ersten Weltkrieges. Damals wurden "Maßnahmen gegen Überfremdung" erörtert, zehn Jahre später fürchtete der Bundesrat (die schweizerische Regierung), dass der Anteil der ausländischen Bevölkerung bis 1990 auf 50 Prozent ansteigen werde. Und 1933, kurz nach der Machtergreifung Adolf Hitlers in Deutschland, wurden Maßnahmen gegen den Anstrom jüdischer Flüchtlinge getroffen - um gegen "eine Festsetzung wesensfremder Elemente" Vorkehrung zu treffen. Als nach dem Anschluss Österreichs an das Dritte Reich neuerlich Tausende Zuflucht suchten, drängte die Schweiz auf den berüchtigten "J"-Stempel in deutschen Pässen. Als weitere Begründung für Restriktionen und die Errichtung von Arbeitslagern diente die Angst vor wirtschaftlichen Belastungen.

Hinter den rationalen Argumenten war deutlich eine fremdenfeindliche, antikommunistische und antisemitische Haltung der konservativen Regierung und der Behörden zu erkennen, etwa in den Richtlinien der zuständigen Polizeiabteilung, welche die fernzuhaltenden unerwünschten Elemente als "Juden, politische Extremisten, Spionageverdächtige" definierten. Das führte dazu, dass ausgerechnet im August 1942, als die Nazis mit der Massenvernichtung der Juden begonnen hatten, der Bundesrat die Anweisung gab, vermehrt Rückweisungen durchzuführen, "auch wenn den davon betroffenen Ausländern daraus ernsthafte Nachteile (Gefahr für Leib und Leben) erwachsen können".

Mindestens 20.000 Menschen hat die Schweiz während des Weltkriegs zurück in den sicheren Tod geschickt, schätzte 2002 der Schlussbericht der sogenannten Bergier-Kommission, die sich im Parlamentsauftrag intensiv vor allem mit den ökonomischen Verstrickungen beschäftigt hat. Mit politischen Verantwortlichkeiten hatte sich bereits 1957 - recht folgenlos - der Ludwig-Bericht an den Bundesrat befasst. Nur selten weicht darin der Strafrechtsprofessor Carl Ludwig vom Versuch ab, die Flüchtlingspolitik der Schweiz ausgewogen darzustellen. Gerade seine nüchterne Sprache unterstreicht aber die Folgen einer Praxis, der die humanitären Werte verloren gehen, etwa im Fall einer deutschen Jüdin, die vergeblich auf ein Transitvisum gewartet hatte: "Jeannette W. und ihr Kind wurden nach dem Osten deportiert. Sie sind von dort nicht mehr zurückgekehrt."