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Wenn im Büro WM-Fieber grassiert

Von Rosa Eder-Kornfeld

Wirtschaft
Wer ein echter Fan ist, will kein Spiel verpassen. Doch Vorsicht bei Übertragungen während der Arbeitszeit. Foto: corbis

Fußball-WM-Spiele finden während der Arbeitszeit statt. | Fernsehen im Büro nur mit Sanktus des Arbeitgebers. | Krankfeiern kann schwerwiegende Folgen haben. | Wien. Am 11. Juni erfolgt im Soccer-City-Stadion von Johannesburg der Anpfiff zur 19. Fußball-Weltmeisterschaft. 32 Nationen kämpfen in 64 Spielen um den begehrten Pokal. Auch die heimischen Fußballfans fiebern dem sportlichen Großereignis entgegen. Viele ärgern sich, dass zahlreiche Spiele ausgerechnet am Nachmittag, also während der Arbeitszeit, stattfinden.


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Besser vorher mitdem Chef reden

Wer den Kampf um das runde Leder unbedingt live verfolgen will, sollte besser vorher mit seinem Vorgesetzten sprechen. Manche Chefs sind tolerant und erlauben ihren Mitarbeitern, sich während der Arbeitszeit gemeinsam eine Fußballübertragung anzusehen - und heben damit auf billige Art und Weise die Stimmung im Betrieb.

Andere wiederum untersagen den Medienkonsum am Arbeitsplatz strikt. Wer sich nicht daran hält, riskiert unter Umständen ein gerichtliches Match mit seinem Arbeitgeber.

"Ohne ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers WM-Spiele im Fernsehen anzusehen, ist ein Entlassungsgrund", sagt Kurt Zach von der Rechtsabteilung der Arbeiterkammer Niederösterreich.

Wer sich nur kurz über den Zwischenstand informieren will, wird im Allgemeinen keine Probleme bekommen. Wer allerdings ein ganzes Spiel konzentriert verfolgt, kann seine Arbeitsleistung logischerweise nicht mehr zu hundert Prozent erbringen - der Chef ist also eindeutig im Recht, wenn er seinen Sanktus zum Fernsehvergnügen nicht gibt. Das gilt natürlich gleichermaßen für das Internet.

Fußball aus dem Radio nur hintergründig

Auch wenn bei bestimmten Tätigkeiten in einem Betrieb Hintergrundberieselung aus dem Radio erlaubt ist, könnten Live-Fußballübertragungen zu Konflikten führen - etwa wenn sich weniger fußballbegeisterte Kollegen oder Kunden durch den Radio gestört fühlen. Rechtzeitig vorher die Toleranzgrenze des Arbeitgeber auszuloten, ist daher dringend anzuraten.

Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, nimmt sich an den betreffenden Tagen Urlaub und genießt die Spiele zuhause auf der Couch oder in einem Lokal mit Public-Viewing. Rechtzeitig angemeldet, darf der Arbeitgeber den Urlaub nicht willkürlich ablehnen.

Arbeitnehmer, deren Urlaubsantrag aus betrieblichen Gründen jedoch nicht genehmigt wird, sollten Büro oder Betrieb nicht eigenmächtig fernbleiben oder gar "zfleiß" in Krankenstand gehen. Dies gilt als schweres Foul am Arbeitgeber. Wer die Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht, macht sich dadurch strafbar und kann daher ohne Abmahnung sofort fristlos entlassen werden.

Aber auch, wenn ein Arbeitnehmer ernsthaft erkrankt ist, darf er seine Genesung grundsätzlich nicht verzögern. Wer beispielsweise wegen einer schweren Erkältung arbeitsunfähig ist, dann aber fröhlich Bierflaschen-schwenkend beim Public-Viewing gesichtet wird, kriegt ebenso die rote Karte.

Anders sieht es hingegen bei Erkrankungen aus, die den Arbeitgeber nicht zwingend ans Bett fesseln, etwa bei einem Gipsbein. In diesem Fall ist der Besuch beim Stammwirten, um sich dort mit Freunden bei ein paar Gläschen ein Fußballspiel anzusehen, möglich.

Apropos Alkohol: Ein entsprechendes Verbot im Unternehmen besteht natürlich auch während der Fußball-Weltmeisterschaft. Außer der Chef ist selbst Fußballfan gibt ausnahmsweise einen aus.