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Wenn Licht zu Schmutz wird

Von Christian Rösner

Politik

Kontrollamt: Wien ohne einheitliches Konzept gegen Lichtverschmutzung.


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Wien. Das Kontrollamt hat sich angeschaut, wie Wien mit dem Thema Lichtverschmutzung umgeht. Das Ergebnis: Es gibt zu wenig Informationsaustausch zwischen den Dienststellen. Außerdem fehlen einheitliche Kriterien zur Beurteilung der Zulässigkeit von Lichtanlagen. Generell müsste in Sachen Lichtverschmutzung mehr Bewusstsein geschaffen werden, so die Empfehlung des Kontrollamtes.

Bei der Stadt Wien versteht man das allerdings nicht als Kritik, sondern mehr als eine durchaus willkommene Analyse des Ist-Zustandes, um gegebenenfalls darauf reagieren zu können, erklärt die Leiterin der MA22 (Umweltabteilung), Karin Büchl-Krammerstätter in einem Gespäch mit der "Wiener Zeitung."

Abgesehen davon handle es sich bei der Lichtverschmutzung um eine "typische Querschnittsmaterie", wie die Expertin betont. Man müsse nämlich unterscheiden, ob es sich um ökologische Beeinträchtigungen handelt oder ob die Lebensqualität einzelner Personen gestört wird, wenn man von Lichtverschmutzung spricht.

Dass man aufgrund der Beleuchtung nachts in der Stadt kaum noch Sterne sehen kann, betreffe beide Punkte. "Für uns im Umweltschutzbereich sind die Auswirkungen auf Insekten, Schmetterlinge und Vögel wichtig. Da sind wir auch oft die Spaßbremsen, die sagen: Diesen Baum darf man nicht beleuchten, weil das Insekten und Vögel verwirrt," sagt Büchl-Krammerstätter. Wenn sich einzelne Bürger etwa durch beleuchtete Reklametafeln gestört fühlen, sei das weniger umweltrelevant. Wobei man hier wiederum den ökologischen Fußabdruck ins Spiel bringen könne, denn Beleuchtungen verbrauchen Strom.

Zu helle Fußwegbeleuchtung habe jedenfalls nichts mit Lichtverschmutzung zu tun - solange die Lampen nicht in den Himmel leuchten. Hier geht es vielmehr um Sicherheit und Haftungsfragen, "was mich als Umweltschützerin persönlich schon schmerzt", räumt die Expertin ein. Weil man theoretisch auch mit weniger Licht auskommen könnte.

Die Empfehlungen des Kontrollamtes wolle man jedenfalls ernst nehmen. Wobei bereits viele Punkte berücksichtigt würden. Was etwa die Zulassungskriterien bei der Beschaffung von Leuchtmittel betrifft, so versichert die MA22-Chefin, dass bereits 2011 spezifische Anforderungen in den Kriterienkatalog aufgenommen wurden (siehe Wissen). Für die "ÖNORM Lichtimmissionen" gebe es auch schon einen Überarbeitungsentwurf. Und was die Bewusstseinsbildung anbelangt, so gebe es seit zwei Jahren in Kooperation mit der TU und der Boku eine Lehrveranstaltung zum Thema ökologische Aspekte im Bauen und Planen, wo auch Lichtverschmutzung eine Rolle spiele.

Wissen Öko-Kauf Wien
Laut Kriterienkatalog 06001 vom 13. April 2011 der Arbeitsgruppe 06 Haustechnik - "Öko-Kauf Wien" - sind für Außenbeleuchtungsanlagen im Hinblick auf den Tierschutz unter anderem folgende Aspekte zu beachten: Die Außenbeleuchtung soll nur in dem Zeitraum, in dem sie benötigt wird, und nur dort, wo sie notwendig ist, und dann nur in der erforderlichen Intensität eingesetzt werden.

  • Die Beleuchtungsdauer und -intensität bei Anstrahlungen soll so gering wie möglich gehalten werden.

  • Es sind nur abgeschirmte Leuchten mit geschlossenem Gehäuse zu verwenden.

  • Oberflächentemperatur von Leuchten soll unter 60°C liegen.

  • Es ist sicherzustellen, dass keine Abstrahlung über die Horizontale stattfindet ("Full-Cut-Off- Leuchten").

  • Es sind Lampen mit geringem UV-Anteil im Spektrum einzusetzen.

  • Eine Reduzierung der Lichtpunkthöhe zur Verminderung der Fernwirkung auf Insekten ist zu prüfen.

  • Großflächige Werbebeleuchtungen sind in der Nähe von sensiblen Lebensbereichen für die Tierwelt (Trockenwiesen, Feuchtgebiete, Gewässer, Waldränder und allgemein Schutzgebiete) nicht einzusetzen.