Ein Schiedsverfahren ist eine Alternative zum klassischen Gerichtsweg. Schiedssprüche sind jedoch nicht unumstritten, umgehen sie doch die nationale Gerichtsbarkeit.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 3 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Wer braucht eigentlich ein Schiedsgericht? Wenn es zwischen Unternehmen zu Streitigkeiten aus einem Vertrag kommt, etwa über die ordnungsgemäße Vertragserfüllung, dann bietet sich - vor allem im internationalen Kontext - die Vereinbarung eines Schiedsverfahrens als Alternative zum ordentlichen Gerichtsweg an. Im Gegensatz zu Urteilen staatlicher Gerichte sind Schiedssprüche zudem weltweit vollstreckbar.
"Die Anrufung von Schiedsgerichten wird in der Regel vertraglich vereinbart, weil diese gegenüber der nationalen Gerichtsbarkeit, vor allem bei internationalen Geschäften, viele Vorteile bieten: Sie schaffen in Streitfällen rascher, effizienter und kostengünstiger Klarheit. Und sie haben für ausländische Parteien den Vorteil, unabhängig von der Landessprache und frei vom Verdacht eines möglichen nationalen ‚Bias‘ zu entscheiden", heißt es von Seiten des VIAC (Vienna International Arbitral Centre) auf Anfrage der "Wiener Zeitung". Kostengünstiger sind Schiedsverfahren schon deshalb, weil sie nur eine Instanz umfassen, statt wie im staatlichen Verfahren drei Instanzen.
Die Konfliktparteien können zudem über Verfahrensdetails mitentscheiden, etwa über Sprache, Sitz, das anwendbare Recht und vor allem über die Schiedsrichter.
Vielfach ließen sich bereits durch Konsultationen im Vorfeld oder über eine Mediationsverfahren tragfähige Lösungen finden, erklärt man bei der international anerkannten, 1975 gegründeten österreichischen Institution.
Das VIAC kümmerte sich zunächst nur um Streitigkeiten "internationalen Charakters". Seit 1.1.2018 darf die Institution auch rein nationale Schiedsverfahren administrieren. Sie ist zwar organisatorisch bei der WKÖ (Wirtschaftskammer Österreich) eingegliedert, selbst aber neutral, unpolitisch und unabhängig sowie weisungsfrei, wie betont wird.
Selbst führt man zwar keine Verfahren durch, betreut diese jedoch vom Eingang der Klage bis zur Erlassung und Zustellung des Schiedsspruchs. Wenn nötig, gibt es vom VIAC auch Unterstützung bei der Organisation von Gerichtssälen, Dolmetschern oder Gerichtsstenografen.
Vermittler mit FokusZentral- und Osteuropa
"Dank Österreichs politischer und wirtschaftlicher Drehscheiben- und Vermittlerrolle in Richtung Zentral-, Ost- und Südosteuropa hat auch das VIAC einen Schwerpunkt auf diese Region", erläutert man von Seiten des VIAC. Und: "Im abgelaufenen Jahr stammten 43 Prozent der Streitparteien aus dieser Region, 32 Prozent aus Österreich, 18 Prozent aus Westeuropa und Großbritannien sowie sieben Prozent aus anderen, nicht-europäischen Ländern." Dabei habe der größte Teil der Dispute Kaufverträge (32 Prozent) betroffen, gefolgt von strittiger Unternehmens-Eigentümerschaft (26 Prozent), Handelsstreitigkeiten im weitesten Sinne (13 Prozent) sowie Streitfälle aus der Produktion oder dem Bauwesen (je 7 Prozent).
Im Corona-Jahr 2020 wurden vom VIAC 40 neue Fälle verzeichnet. Insgesamt wurde über einen Gesamtbetrag von 428 Millionen Euro verhandelt. Das sind zwar etwas weniger neue Verfahren als im mehrjährigen Durchschnitt, die internationalen Fallzahlen blieben allerdings konstant, heißt es dazu in einer Aussendung.
Die internationale Schiedsgerichtsbarkeit wird jedoch auch kritisch gesehen, kann sie doch nationales wie EU-Recht aushebeln, wenn private Investoreninteressen vor gesellschaftliche und umweltpolitische Interessen gestellt werden.
Der Fall Vattenfall -Atomausstieg mit Folgen
Ein Beispiel dafür ist der Stromkonzern Vattenfall. Dieser klagte vor dem internationalen Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) in Washington auf Schadenersatz für zwei stillgelegte Kraftwerke, nachdem Deutschland 2011 den Atomkraft-Ausstieg beschloss. Im März 2021 entschied Deutschland, Vattenfall eine Entschädigung in Milliardenhöhe zu zahlen, wenn der Konzern die Klage fallen lässt.(mojo)