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Wenn Urlauber zu Patienten werden

Von Claudia Peintner

Wirtschaft

Nicht jede Reiseversicherung kommt für unerwarteten Urlaubsabbruch auf. | Stolpersteine: Vom Selbstbehalt bis zu Ausschlussgründen.


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Wer eine Reise bucht, der sollte auch über eine Reiseversicherung nachdenken. Krankheit gehört zum Grundkatalog der Leistungsfälle der Reiseversicherer. Ob sie auch bei Wohnungseinbruch, Jobverlust und anderen Unglücksfällen die Stornokosten übernehmen, hängt von den Bedingungen des gewählten Tarifs ab.

"Prüfen Sie bei der Urlaubsplanung, ob ein Reiseschutz nicht bereits durch eine bestehende Versicherung, Kreditkarte oder Mitgliedschaft in einem Autoklub abgedeckt ist", empfiehlt Manuela Delapina von der Arbeiterkammer (AK). Zu klären sei auch, wann die Versicherung abgeschlossen werden muss - sofort nach Buchung oder innerhalb einer Woche?

Vorsicht: Ausnahmen

Reiseversicherungen bestehen generell aus Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisehaftpflicht-, Reisegepäckversicherung, Reisekosten-Stornoversicherung und Reise-Abbruchversicherung.

Die Kosten dafür hängen vom Reisepreis ab: Ein guter Tarif ohne Selbstbehalt für eine Reise im Wert von 1500 Euro ist für einen Preis zwischen 50 und 64 Euro zu haben. Bei einer Reise von 3000 Euro kostet ein guter Schutz zwischen 87 und 126 Euro. Gibt es einen Selbstbehalt, sollten Urlauber auf die Höhe achten, rät die AK. Nachzufragen sei auch, ob bei Eintritt eines Versicherungsfalles eine Bearbeitungsgebühr verrechnet wird.

"Statt jedoch nur auf die Prämie zu schauen, sollte man auch die Leistungen vergleichen", betont Delapina. Eine Beschwerde im Nachhinein trägt selten Früchte, wie aktuelle Beispiele zeigen: So musste etwa eine Konsumentin ihre Reise stornieren, weil unerwartet Komplikationen in der Schwangerschaft auftraten. Die Versicherung sprang nicht dafür ein, sondern verwies auf die Ausschließungsgründe der Stornoversicherung.

Was sichert die Karte?

Probleme tauchen häufig auch bei vorzeitigen Heimreisen auf: Delapina berichtet von einem Ehepaar, das aufgrund einer schweren Krankheit mit Todesfolge in der Familie den Urlaub abbrach. Die vorzeitige Heimreise konnte nur mit Billigflug nach Deutschland und Weiterfahrt mit dem Zug nach Wien organisiert werden. Die Versicherung ersetzte zwar das Billigticket nach Deutschland, aber in Kulanz nur einen Teil der Zugkosten, mit der Begründung: Die Heimreise hätte auf die gleiche Art stattfinden müssen wie die Anreise. Viele Urlauber fühlen sich durch den Schutz der Kreditkarte oft genug versorgt. "Im Ernstfall kann sich diese Hoffnung als trügerisch erweisen", betonen Konsumentenschützer. Der Versicherungsschutz für den Karteninhaber ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Beispielsweise müsse die Kreditkarte in den vergangenen zwei oder drei Monaten vor Reiseantritt benutzt worden sein.

Begrenzten Schutz bieten auch die Mitgliedsangebote der heimischen Autofahrerclubs.

Eine Rücktrittsversicherung lohnt sich laut Experten vor allem dann, wenn die Reise teuer ist, sie lange im Voraus gebucht wurde oder Kinder mitreisen. Tritt der Versicherungsfall ein, sollte der Anbieter so schnell wie möglich - am besten per Einschreiben - informiert werden. Die Stornorechnung ist dann bei der Versicherung einzureichen.

Wichtig dabei: Auch sämtliche Beweise - wie Anzeigebestätigung, Belege, Arztrechnungen, schriftliche Zeugenaussagen - sollten in Kopie übergeben werden.