Bei Corona-Maßnahmen für Friedhofsbesuche unterstützt die Bischofskonferenz die Bundesregierung. Für Weihnachtsmärkte, die trotz Corona vorerst stattfinden dürfen, sieht sich man in der katholischen Kirche nicht unmittelbar zuständig.
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Noch bevor die türkis-grüne Bundesregierung jetzt über weitere verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Ausbruches entscheidet, stand bereits fest, dass Allerheiligen am Sonntag nur in eingeschränkter Form begangen werden kann. Gottesdienste auf Friedhöfen finden nicht statt, vom gemeinsamen Grabbesuch sollen Verwandte Abstand nehmen, hat die Bundesregierung schon Ende der Vorwoche ausdrücklich unterstützt von Österreichs Bischofskonferenz appelliert.
Wenn es ums Geschäft geht, ist Türkis-Grün hingegen weniger streng: Weihnachtsmärkte wie jener am Wiener Rathausplatz ab 14. November dürfen, so zumindest der Stand bis Donnerstag, samt Punschständen mit Corona-Auflagen stattfinden. Für viele Katholiken ist dieses Vorgehen nicht logisch nachvollziehbar, wie manche in den vergangenen Tagen gegenüber der "Wiener Zeitung" gemeint haben. In der Pressestelle der österreichischen Bischofskonferrenz wurde dazu auf Anfrage hingewiesen, dass es für die Christkindlmärkte "keine Zuständigkeit" gebe.
Aufruf der Bischofskonferenz
Im Hinblick auf Allerheiligen und Allerseelen hat sich die Bischofskonferenz mit ihrem seit heuer neuen Vorsitzenden, dem Salzburger Erzbischof Franz Lackner, schon am 22. Oktober in einem Aufruf an die Pfarrgemeinden gewandt. In vielen Gemeinden würden zu Allerheiligen und Allerseelen Menschen in der Kirche auf den Friedhöfen zusammenkommen. Aufgrund der Corona-Pandemie sei "das Totengedenken heuer jedoch nicht in gewohnter Weise möglich", wird in dem Aufruf erklärt. Gemeinsame Gottesdienste könnten heuer nicht stattfinden, die Gräber der Verstorbenen würden aber gesegnet, wird versichert. Die Bischöfe "ermutigen" Österreichs Katholiken sogar ausdrücklich, die Gräber auch heuer zu besuchen, aber von "größeren Familienzusammenkünften" Abstand zu nehmen.
Dabei sei man einem "dringenden Ersuchen" der Bundesregierung nachgekommen, erläutert Paul Wuthe, Pressesprecher der Bischofskonferenz. Man trage damit vor allem auch Sorge dafür, dass Gottdienste unter Einhaltung bestimmter Corona-Schutzauflagen anders aus in anderen Ländern und auch anders als heuer im Frühjahr bis Mitte Mai weiter statttfinden könnten. "Wir haben eine Verantwortung für den unmittelbaren Bereich", stellt Wuthe klar.
Bei Weihnachtsmärkten gebe es, auch wenn diese letztlich einen christlichen Ursprung haben, hingegen keine Zuständigkeit. Die Märkte sind auch längst nicht mehr auf den Advent, der heuer mit dem ersten Adventsonntag am 29. November beginnt, beschränkt, sondern öffnen teils bereits Mitte November.
Bevorzugung bei Bewirtung
Die türkis-grüne Bundesregierung räumt den Weihnachtsmärkten in Corona-Zeiten Privilegien ein. Während nach den bisher geltenden Maßnahmen sich maximal zwölf Erwachsene im Freien treffen dürfen, dürfen bei Christkindlmärkten bei Einhaltung von Eingangskontrollen und Schutzmaßnahmen auch wesentlich mehr Menschen zusammenströmen. Bei der Bewirtung gibt es eine Bevorzugung gegenüber der Gastronomie: Getränke wie Punsch und auch Speisen müssen nicht im Sitzen konsumiert werden.
Möglicherweise wird sich das wegen der anhaltend hohen Zahl an Corona-Neuinfektionen und drohenden verschärften Schutzmaßnahmen auch für die Weihnachtsmärkte allerdings noch ändern. Der Christbaum vor dem Wiener Rathaus beim Christkindlmarkt ist jedenfalls schon unterwegs. Heuer kommt die Fichte für die Bundeshauptstadt, die am Mittwoch gefällt wurde, aus dem Mühlviertel in Oberösterreich.