Wieder einmal soll ein Volksbegehren das öffentlich-rechtliche Fernsehen retten. | Dabei sollte man auch einmal die Frage der Existenzberechtigung des ORF stellen.
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Kurt Bergmann, ehemaliger Generalsekretär des ORF, will wieder einmal ein Volksbegehren zur Rettung des ORF starten. Selbiges hat er in den 1960er Jahren schon einmal gemacht. Die Beseitigung des damals dem Volksbegehren zugrunde gelegenen Problems des überbordenden Politikeinflusses ist aus heutiger Sicht damit nicht gelungen. Dieses Schicksal teilt der ORF mit einer anderen SPÖ-Vorfeldorganisation, den ÖBB.
Es gibt heute eine noch nie dagewesene Vielzahl an Fernseh-, Radio- und Online-Angeboten, sodass man sich zunächst die Frage stellen sollte, ob wir den ORF überhaupt noch brauchen. Eine immer größere Anzahl von Österreicherinnen und Österreichern beantwortet diese Frage durch ihr Konsumverhalten mit Nein. Trotzdem - oder gerade deswegen - meine ich, dass es unsere Aufgabe ist, die Vermittlung von Inhalten sicherzustellen, die man gemeinhin als öffentlich-rechtlichen Programmauftrag bezeichnet.
Aber braucht es dazu den ORF? Auch die Privaten bieten in ihrem Programm eine Reihe von Sendungen an, denen man durchaus öffentlich-rechtlichen Charakter zubilligen darf. Andererseits entspricht ein nicht unbeträchtlicher Teil des ORF-Programms zweifelsfrei nicht diesem Anspruch.
Einer der sieben Punkte der Bergmann-Initiative - nämlich die Umwandlung der "ORF-Zwangsgebühr" in eine zweckgebundene "Medienabgabe" zur Finanzierung von öffentlich-rechtlichem Programm von ORF und Privaten - zielt auch genau in diese Richtung: Zwangsgebühren nur noch für jene Teile des Programms, die einem klar definierten öffentlich-rechtlichen Programmauftrag entsprechen. Dem kann ich sehr viel abgewinnen.
Trotzdem sollten wir uns bemühen, den ORF zu erhalten. Einen Kultur- und Informationssender wie jenen von Ö1 oder Oscars beziehungsweise Nominierungen für heimische - vom ORF (mit)finanzierte Filmproduktionen und anderes - würde es ohne ORF wohl ebenso wenig geben wie viele wertvolle Dokumentationen. Was der Akzeptanz des ORF und seines Gebührenprivilegs schadet, sind meines Erachtens nach zwei Dinge: zum einen die Boulevardisierung des Unterhaltungsprogramms insbesondere auf ORF1, zum anderen der unverschämte Griff der SPÖ nach den Führungspositionen und über diese nach den Inhalten der Informationssendungen.
Im Zusammenhang mit Letzterem bin ich vom Inhalt des Volksbegehrens noch nicht überzeugt. Ob ein vom Bundespräsidenten bestellter Stiftungs(aufsichts)rat tatsächlich "neutraler" zusammengesetzt wäre als der heutige Stiftungsrat, wage ich zu bezweifeln. Ich glaube auch nicht, dass es zwingend notwendig ist, Politiker von einem solchen Aufsichtsgremium auszuschließen.
Die strenge Anwendung des Aktienrechts und darin streng normierte persönliche Verantwortung bis hin zur persönlichen Haftung wäre wohl viel wichtiger - auch beim ÖBB-Aufsichtsrat!
Karlheinz Kopf ist Klubobmann der ÖVP.