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Prüfsoftware sucht nach Ungereimtheiten. | Häufig Missverständnis zwischen Finanz und Unternehmer. | Wien. Fast jeder Unternehmer hat großen Respekt, um nicht zu sagen, Angst vor einer Betriebsprüfung. Die Gesetze sind zunehmend kompliziert und wer kann schon von sich behaupten, immer alles Kleingedruckte im Gesetz lückenlos gelesen und befolgt zu haben?
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Tatsächlich muss jeder Unternehmer damit rechnen, im Laufe seines unternehmerischen Lebens mehrfach von der Finanz ins Visier genommen zu werden. Betriebsprüfer wollen aber auch nur ihre Arbeit ordnungsgemäß und pflichtbewusst erledigen. Wenn der Unternehmer sie dabei tatkräftig unterstützt, läuft eine Betriebsprüfung meist schnell und schmerzlos ab.
Prüfung ist aber nicht gleich Prüfung, hier soll von der "normalen Betriebsprüfung" die Rede sein. Das heißt, die Finanz hegt noch keinen Tatverdacht wegen Abgabenverkürzung gegen den Unternehmer. Wann geprüft wird, steht nicht in den Sternen, es gibt dafür vier Auswahlmöglichkeiten:
Zeitfaktor: Wann hat das letzte Mal eine Betriebsprüfung stattgefunden?
Risikoauswahl: Gehört der Unternehmer einer Risikobranche an (etwa Bau-, Gastronomie- oder Großunternehmen, Friseure)?
(Konkrete) Anzeige von einem "Geschäftsfreund" oder Ungereimtheiten bei einem anderen Steuerpflichtigen ("Kettenbetriebsprüfungen").
Die Auswahl durch den Zufallsgenerator dient der Finanz für die Überprüfung der Effizienz der obigen drei Auswahlverfahren.
Wie eine Betriebsprüfung in der Praxis abläuft
In der Regel prüft die Finanz die vergangenen drei veranlagten Geschäftsjahre. Eine Ausdehnung des Zeitraums liegt jedoch im Ermessen der Finanzbehörde. Derzeit werden daher bei einer normalen Prüfung die Jahre 2001 bis 2004 geprüft. Meist kontrolliert der Betriebsprüfer aber auch die laufenden Umsatzsteuervoranmeldungen bis zum Prüfungsstichtag. Der Prüfer steht außerdem nicht unangemeldet wie der Briefträger vor der Tür. Er muss seinen Prüfungsauftrag spätestens eine Woche vorher beim Unternehmer oder bei dessen Steuerberater anmelden. Ein Beratungsgespräch mit dem Steuerberater sollte nach der Ankündigung der Betriebsprüfung möglichst bald stattfinden.
Der Prüfer kann Einsicht in alle Geschäftspapiere und Belege nehmen. Eine rasche, lückenlose und vollständige Dokumentation schätzt der Betriebsprüfer, weil er dann natürlich möglichst wenig Suchaufwand hat. In der jüngsten Zeit hat die EDV auch in der Arbeit der Finanz verstärkt Einsatz gefunden. Spezielle Prüfsoftware soll Risikobereiche schnell und effizient aufdecken. Mittels statistischer Methoden sollen Mehrfachbelegungen (zum Beispiel immer wieder vorkommende Zahlen), Lücken (fehlende Nummern) und "Ausreißer" (ein außergewöhnlicher Umsatz an einem Wochenende) erkannt werden.
Prüfungsschwerpunkte sind immer wieder mögliche Schwarzumsätze (besonders in Branchen, bei denen ein privater Konsument keine Rechnung verlangt) und die Abgrenzung zwischen betrieblicher und privater Sphäre bei den Betriebsausgaben.
Hier besteht in vielen Praxisfällen ein gravierendes Missverständnis zwischen Finanzverwaltung und dem Unternehmer. Der Steuerpflichtige glaubt oft, wenn er etwa eine Digitalkamera (auch) betrieblich verwenden kann, ist die Abschreibung der damit verbundenen Kosten steuerlich gesichert.
Der Verwaltungsgerichtshof vertritt allerdings in sehr vielen Fällen das Aufteilungsverbot: Kann das Arbeitszimmer in der Privatwohnung auch privat genützt werden, weil beispielsweise ein Bett aufgestellt ist, sind die Kosten steuerlich überhaupt nicht verwertbar. Ein gefundenes Fressen für Betriebsprüfer sind daher Gasthausrechnungen, Einladungen an Geschäftsfreunde, Betriebsfeiern, Konzertkarten, Textilien, Reiserechnungen und auch Ausgaben für Zeitungen und Bücher. Die Verflechtungen von betrieblicher und privater Sphäre spielt gerade bei Klein- und Mittelbetrieben eine große Rolle.
Vorsicht bei konzerninternen Verrechnungen
Im Konzernbereich spielen oft andere Prüfungsschwerpunkte eine Rolle, hier geht es oft um "Verrechnungspreise". Die Rechtsbeziehungen mit ausländischen Konzerngesellschaften müssen "fremdüblich" gestaltet sein. Mit der Prüfung der Angemessenheit von Konzernpreisen soll verhindert werden, dass wirtschaftliche Gewinne in Länder mit niedrigeren Steuersätzen als in Österreich abfließen. Erich Wolf ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien.