Ein Biomasse-Grundsatzgesetz zur Unterstützung der Ökostromerzeuger wird erarbeitet, und die erneuerbaren Energieträger werden ausgebaut.
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Im Sinne von Umwelt, Klima, Wirtschaft und der Bundesländer ist es uns wichtig, den Fortbestand von Biomasseanlagen sicherzustellen und weiterhin auf Kurs hin zu 100 Prozent erneuerbarem Strom zu bleiben. Sowohl die Regierungsparteien Volkspartei und FPÖ als auch die Neos und die Grünen sind sich hierbei einig und arbeiten gemeinsam dafür. Wir haben daher auch gemeinsam für die Ökostromnovelle gestimmt, die den Erhalt von 47 Biomasseanlagen und 6400 Arbeitsplätzen gewährleistet hätte. Doch die SPÖ hat mit ihrem Veto im Bundesrat mutwillig und aus parteitaktischen Erwägungen heraus ein Gesetz blockiert und damit zu Fall gebracht - auf Kosten von Umwelt, Klima, Wirtschaft und der Bundesländer sowie tausender Arbeitsplätze. Das Gesetz - das die Sozialdemokraten in den vergangenen Jahren übrigens stets mitgetragen haben - hätte eine Übergangslösung für die Biomasseanlagen über drei Jahre und mit einem Volumen von 140 Millionen Euro bedeutet. Die fadenscheinigen Ausreden der SPÖ, sie hätte keine Informationen über die Ökostromnovelle gehabt, sind entlarvend. Denn der Entwurf der Novelle wurde ihr im Dezember übermittelt, alle Zahlen und Fakten lagen seit Monaten auf dem Tisch. Außerdem war mit der Befreiung von der Ökostromabgabe für alle kleinen Einkommen auch die einzige SPÖ-Forderung Teil der von uns vorgelegten Gesetzesnovelle. Trotzdem hat sie dagegen gestimmt.
Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger und die Allianz aus Volkspartei, FPÖ, Neos und den Grünen haben im Unterschied zur SPÖ Interesse am Erhalt von Ökostrom-Kraftwerken aus Biomasse. Daher werden wir nun eine einfachgesetzliche Regelung erarbeiten. Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus wird dann in den nächsten Wochen ein Biomasse-Grundsatzgesetz vorlegen, das in Nationalrat und Bundesrat mit einfacher Mehrheit beschlossen werden soll. Denn es ist Eile geboten, um die Biomasseanlagen zu erhalten - daher wird intensiv daran gearbeitet, einen entsprechenden Entwurf im März zu präsentieren. Diese Maßnahme wird im Übrigen nicht mehr kosten als die ursprünglich geplante und von der SPÖ blockierte Ökostromnovelle. So helfen wir den Ökostromerzeugern rasch und sorgen dafür, dass die Anlagen nicht vom Netz gehen müssen.
Mit dem Biomasse-Grundsatzgesetz und den neun Ausführungsgesetzen werden wir gemeinsam mit den Bundesländern einen einheitlichen und klar definierten Rahmen für die Überbrückungshilfe für Biomasseanlagen schaffen. Für die betroffenen Anlagen werden die Länder in ihren Ausführungsgesetzen Förderungen für die Einspeisung von Strom aus Biomasse ins öffentliche Netz festlegen. Dazu hat Bundesministerin Elisabeth Köstinger auch bereits erste Gespräche mit den Bundesländern geführt, die gezeigt haben, dass es eine breite Unterstützung für diese einfachgesetzliche Lösung gibt.
Das bestärkt uns zusätzlich, den Ausbau erneuerbarer Energieträger weiter zu forcieren und unsere #mission2030 - die Klima- und Energiestrategie der Bundesregierung - erfolgreich umzusetzen. Denn unser Ziel ist der Ausstieg aus fossilen Energieträgern und der Ausbau nachhaltiger und erneuerbarer Energieträger.