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Wer schlägt, muss gehen

Von Martyna Czarnowska

Politik

Wesentlich beteiligt an den Verbesserungen, die in den letzten Jahren im Bereich der Gewaltprävention stattgefunden haben, waren Opferschutzeinrichtungen. Doch nicht alle Bemühungen haben Früchte in der Umsetzung getragen. Als eine der wesentlichen Forderungen bleibt die nach kostenlosem Rechtsbeistand. Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen die Gewalt in der Familie, erläutert im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" Anliegen der Einrichtungen.


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Die positiven Seiten der österreichischen Gesetzgebung möchte Rosa Logar gar nicht leugnen. Mit Stolz verweist sie etwa auf das "Wegweiserecht" und erklärt: "Wir wollten eine Alternative dazu schaffen, dass Frauen - denn sie sind großteils von Gewalt betroffen - in Frauenhäuser flüchten müssen." Das Prinzip lautet nun: "Wer schlägt, muss gehen."

Nur in Kooperation mit der Polizei könne das Gesetz greifen, meint Logar. Denn diese müsse die Interventionsstellen verständigen, um eine Kontaktaufnahme der Stelle mit dem Opfer zu ermöglichen.

Dass dies immer öfter der Fall ist, belegen Zahlen. Wurde die Interventionsstelle im Jahr 1998 in 188 Fällen nach Wegweisungen tätig, so stieg deren Zahl im Jahr 2000 auf 916. Auf einen Anstieg von Gewaltverbrechen führt Logar dies aber nicht unbedingt zurück. Vielmehr dürfte das Gesetz öfter zur Anwendung kommen.

Doch abseits der Wegweisung sind einige Forderungen noch aktuell. Neben der erwünschten Sensibilisierung der Strafjustiz - etwa speziell geschulte RichterInnen bei Verfahren zu sexuellem Mißbrauch - bleibt der kostenlose Rechtsbeistand für Opfer offen. So muss sich die betroffene Person selber einen Anwalt zahlen, wenn sie Schmerzengeld einklagen will.

Mit einer an das Einkommen gekoppelten Verfahrenshilfe, die TäterInnen gewährt wird, sei es dabei nicht getan. Dem Opfer sollten überhaupt keine Kosten entstehen. Denn: "Es muss einen Unterschied geben zwischen Täter und Opfer", schließt Logar.