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Bei zahlreichen Flüssen und Seen, die mehrere Staaten berühren, besteht Handlungsbedarf.
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Neulich saß ich an der Donau und stellte mir die fast schon existenzielle Frage, wie das Wasser ins Land kommt, ob es morgen noch in der gleichen Menge und Qualität kommen wird und ob es dafür irgendeine Garantie gibt. Die Donau entspringt bekanntlich im Schwarzwald und mündet nach fast 3.000 Kilometern und zehn Ländern in Rumänien ins Schwarze Meer. Würde Deutschland den Fluss nun stauen oder verschmutzen, so wären neun weitere Staaten davon betroffen. Weltweit gibt es hunderte Flüsse und Seen, die internationale Grenzen überschreiten. Eingriffe können gravierende Folgen über die Staatsgrenzen hinaus haben. Übernutzung und Verschmutzung können das Ökosystem grenzüberschreitend gefährden. So kann etwa der Bau eines Staudamms den Abfluss eines Flusses flussabwärts in einem anderen Land drastisch reduzieren. Spätestens hier meldete sich der Jurist in mir zu Wort.
Der Umgang mit grenzüberschreitenden Gewässern ist von höchster Relevanz. Geteilte Wasserressourcen sind sowohl eine Quelle für Konflikte als auch ein Motor für Kooperation, nachhaltige Entwicklung und Frieden. In Kriegen werden Gewässer und Infrastrukturanlagen wie Brücken oder Abwasserkanäle aufgrund ihres strategischen Wertes immer wieder zum Ziel militärischer Angriffe. Ein Staudamm kann zur Waffe werden, da er den Wasserstand und die Wasserversorgung für weite Teile des Landes bestimmt.
Um die Zukunft der Donau kümmert sich die Internationale Kommission zum Schutz der Donau, gegründet durch das Übereinkommen über die Zusammenarbeit zum Schutz und zur verträglichen Nutzung der Donau. Die Vertragsparteien - neben den Anrainerstaaten insbesondere die EU - kooperieren im Gewässerschutz ebenso wie im Hochwassermanagement.
Von der Donau abgesehen ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit für die meisten anderen Flüsse jedoch unzureichend organisiert. Das Gros der grenzüberschreitenden Gewässer ist nicht durch Vereinbarungen abgedeckt. Die UNO beschäftigt sich hiermit schon seit geraumer Zeit. Erst anlässlich einer UN-Wasserkonferenz im heurigen März in New York wurde die Bedeutung der Schaffung umfassender rechtlicher und institutioneller Grundlagen für die überregionale Zusammenarbeit erneut in den Vordergrund gerückt.
Unter anderem soll eine neu gegründete Koalition für grenzüberschreitende Wasserkooperation Staaten, internationale Organisationen, Universitäten und NGOs in ihren gemeinsamen Bemühungen koordinieren. Bis dahin müssen wir mit den bestehenden UN-Wasserübereinkommen vorliebnehmen. Diese sind das Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen von 1992 sowie das 1997 getroffene Übereinkommen über das Recht der nicht-schifffahrtlichen Nutzung internationaler Wasserläufe. Beide legen aber nur grundlegende Prinzipien fest, nach denen Länder bei der Nutzung gemeinsamer Gewässer zusammenarbeiten sollen. Es besteht Handlungsbedarf.