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Wer verliert, kann klagen

Von Bruno Jaschke

Recht
Casinos und Glücksspielhallen sind geschlossen, doch das Online-Glücksspiel wird illegal weiterbetrieben.
© unsplash, Carl Raw

Eine Wiener Anwältin geht in die Offensive: Fast alle Online-Casinos bieten Glücksspiel in Österreich illegal an. Verluste können gerichtlich eingefordert werden.


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Eingeschränkte soziale Kontakte, Verdienstausfälle und ungewohnt viel Zeit: Die Folgen der Corona-Krise animieren mehr Menschen denn je, im Glücksspiel Ablenkung und schnelles Geld zu suchen. Und sind auch Casinos derzeit geschlossen, so öffnet ihnen das Internet dafür Tür und Tor. Mehr als 2.000 Portale bieten Schätzungen zufolge in Österreich Glücksspiele online an - ohne nennenswerte Zugangshürden und Grenzen bei den Einsätzen. An die 50 von ihnen machen damit gute Geschäfte. Mehr als 400.000 Euro werden, so warnen Konsumentenschutzorganisationen wie die Schadenshilfe oder die Arbeiterkammer, täglich in Österreich auf Glücksspiel-Portalen verspielt. Hochgerechnet sind das jährlich fast 150 Millionen Euro.

"Meine Mandanten haben teilweise an einem Halbtag fünf- bis sechsstellige Beträge verspielen können, ohne dass es dabei Limits gegeben hätte", erzählt die Wiener Anwältin Melany Buchberger-Golabi. Sie hat im Jahr 2016 berufsbegleitend zum österreichischen Glücksspielrecht dissertiert und propagiert öffentlich, dass Verluste bei ausländischen Glücksspiel-Plattformen mit besten Erfolgsaussichten gerichtlich eingeklagt werden können. Denn fast alle dieser Portale bieten Glücksspiel in Österreich illegal an.

"Druck der Gerichte wichtig"

Das Thema ist Buchberger-Golabi ein Anliegen: "Ich bin in meiner anwaltlichen Praxis darauf gestoßen, und es hat bei mir Unverständnis hervorgerufen. Die damit verbundenen Schicksale sind zum Teil bedrückend. Es kann nicht sein, dass sich ein Geschäftsmodell, das auf einem Gesetzesverstoß basiert, wirtschaftlich rechnet", sagt die Anwältin, die bereits zahlreiche Fälle vor Gericht ausgetragen und noch keinen verloren hat. "Nur durch den Druck der Gerichte können die illegalen Glücksspielanbieter möglicherweise zum Umdenken bewogen werden. Hier ist auch das Handeln der Regierung gefragt - es wäre ein Leichtes, den illegalen Glücksspielanbietern durch Geoblocking einen Riegel vorzuschieben. Für mich ist es unverständlich, warum in diese Richtung nichts unternommen wird."

Die Faktenlage: In Österreich sind nur die Lotterien und ihre Online-Tochter win2day per Konzession durch das Finanzministerium befugt, Glücksspiel anzubieten. Sportwetten allerdings dürfen ausländische Portale legal anbieten.

Der Weg über die Sportwette

Diese Ambivalenz macht die Situation für Konsumenten schwierig durchschaubar: "Über Sportwetten werden die Spieler auf die Webseiten geholt. Dort sind Links, die sie dann zum illegalen Glücksspiel verleiten. Für einen Laien ist es nicht erkennbar, dass bekannte Unternehmen auf ihren Webseiten Glücksspiel illegal anbieten. Die Spieler gehen davon aus, dass die Anbieter Glücksspiel anbieten dürfen", so Buchberger-Golabi. "Der Spieler wird mit Werbung für Sportwetten auf die Webseite aufmerksam. Auf dieser stößt er dann mit den Worten ,Das preisgekrönte Online Casino‘ auf das Glücksspielangebot. Allein die Domainendung des Anbieters erweckt beim Laien den Eindruck, dass alles rechtens ist und in Österreich über die Webseite auch Glücksspiel angeboten werden darf."

Spieler, die das Angebot solcher Portale nutzen, werden mit lukrativen Anreizen bei Laune gehalten. "Nicht selten werden Spieler nach der Teilnahme am illegalen Glücksspiel durch personalisierte Werbemaßnahmen, insbesondere per E-Mail oder sogar durch Anrufe, zum Weiterspielen ermuntert", sagt Buchberger-Golaby. "Auch haben mir Mandanten von ,Bonuszahlungen‘ beziehungsweise ,Spielgeldkreditierungen‘, also zum Beispiel 100 Euro als Geschenk für die Teilnahme an einem bestimmten Slotmachine-Spiel, und Zusendungen von Geschenkkörben an die Wohnadressen berichtet."

"Sensibilisierung für das Thema"

Die Portale berufen sich mit ihren Angeboten auf die unionsrechtlich gewährleistete Dienstleistungsfreiheit. Dem steht allerdings die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofs sowie des Obersten Gerichtshofs entgegen. Letzterer judiziert in ständiger Rechtsprechung, dass nach gesamthafter Würdigung aller tatsächlichen Auswirkungen im Sinne der Rechtsprechung des EuGH das österreichische System der Glücksspielkonzessionen nicht gegen Unionsrecht verstößt.

Das hat sich auch auf die Anzahl der Gerichtsverfahren ausgewirkt. "Es hat in den vergangenen Jahren eine Sensibilisierung für das Thema stattgefunden", sagt Rechtsanwalt Michael Haslinger von der Wirtschaftsrechtskanzlei Allmayer-Beck Stockert, die - so wie Buchberger-Golabi - Betroffene bei der Rückforderung ihrer Verluste berät und erfolgreich vor Gericht vertritt. "Immer mehr Betroffene machen Ihre Rechte gegenüber den Portalen geltend und fordern ihre Glückspiel-Verluste zurück."

Gängige Praxis ist das allerdings noch nicht. Ein Konglomerat aus Unwissen, Schwellenangst, Resignation und Sorge um die persönliche Reputation halte etliche Spieler vom Gang zum Gericht zurück, meint Buchberger-Golabi: "Zum einen wissen die Spieler nicht, dass sie bei illegalen Anbietern Glücksspiel konsumiert haben. Zum anderen scheuen sie aufgrund der hohen Verluste und ihrer daraus resultierenden mangelnden finanziellen Möglichkeiten eine gerichtliche Auseinandersetzung. Es besteht auch ein gewisses Schamgefühl, damit in die - wenn auch begrenzte - ,Gerichtsöffentlichkeit‘ zu treten. Sie haben die Befürchtung, einen langen und schweren Kampf David gegen Goliath einzugehen, den sie - vermeintlich - sowieso verlieren."

Sammelverfahren laufen

Tatsächlich ist die finanzielle Last beim Eintritt in ein Verfahren nicht unerheblich: "Man muss, wenn man klagt, gleich einmal eine Gerichtsgebühr entrichten", erklärt Haslinger. Dazu kommen die Kosten des Anwalts. Diese Prozesskosten erhält man von der Gegenseite zwar ersetzt, wenn man gewinnt, sind aber im Voraus zu leisten.

Hilfe offerieren hier Prozessfinanzierer, die nunmehr vermehrt auch Gerichtsverfahren gegen Glückspiel-Portale vorfinanzieren und im Erfolgsfall eine Beteiligung am ersiegten Betrag erhalten. AdvoFin ist einer von diesen. Er bündelt die Ansprüche der Betroffenen im Rahmen von Sammelverfahren. 1.500 Kunden machen aktuell von dieser Unterstützung Gebrauch.

"Wir bieten keine Rechtsvertretung, sondern finanzieren die Anspruchsverfolgung für unsere Kunden", betont AdvoFin-Vorstandsmitglied Stefan Bohar. Gleichwohl schlägt das Unternehmen spezialisierte Anwälte zur Rechtsvertretung vor.

Um die finanzielle Hilfe von AdvoFin zu erhalten, muss der Kunde einen Verlustnachweis von mindestens 3.000 Euro erbringen und in Österreich bei einem der 52 auf der Webseite gelisteten Online-Glücksspiel-Anbieter gespielt haben. Vom erkämpften Betrag behält AdvoFin 37 Prozent für sich. "Würden wir verlieren", sagt Bohar mit Betonung auf dem Konjunktiv, "entfiele für den Kunden keinerlei finanzielle Mehrbelastung, denn AdvoFin trägt im Verlustfall sämtliche Kosten."