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Wer wagt, der verliert

Von Christoph Rella

Wirtschaft
Die Freude auf einen Gewinn währt nicht lange. Foto: corbis

Wie die Werbung neue Kunden ködert. | Gewinnschreiben per Brief oder SMS. | "Wiener Zeitung" klärt über Tricks auf. | Wien. "Herzliche Gratulation! Sie haben 1000 Euro gewonnen!" Was auf den ersten Blick nach einem hohen Gewinn aussieht, entpuppt sich oft als das, was es ist - eine Werbesendung. Dahinter stecken meistens Unternehmen, Briefkasten-Firmen oder Werbeagenturen, die sich auf das Ködern von Neukunden spezialisiert haben. Ihr Ziel ist es, über Gewinnspiele und Gutscheine Bestellungen zu lukrieren sowie Kunden- und Bankdaten zu entlocken. Die "Wiener Zeitung" hat die Tricks und Praktiken der Werbeindustrie näher geprüft:


* Der Bestell-Trick: "Eines von diesen acht Top-Geschenken gehört gratis ihnen!" Versprechen dieser Art, hinter denen meistens bekannte Katalog-Firmen stehen, klingen verlockend. Vor allem, wenn es sich bei den angeführten "Geschenken" um Geräte wie Flachbildschirm-Fernseher, Digital-Kameras oder HiFi-Anlagen handelt. Die Katalog-Firma scheint es auf den ersten Blick ernst mit dem "Angebot" zu meinen. Allerdings wird das "reservierte" Geschenk nur dann ausgegeben, wenn der beigelegte Bestellschein ausgefüllt und fristgerecht an den Absender retourniert wird.

Viel weniger attraktiv erscheint aber das Angebot, wenn man sich das Kleingedruckte näher anschaut. So erhalten laut den geltenden Bedingungen nur jene Einsender eines der acht Geschenke, die "als Erste und Allerschnellste" eine Bestellung aufgeben. Wer zu spät bestellt - und hier ist die Wahrscheinlichkeit bei nur acht angebotenen "Preisen" sehr gering - erhält zwar keine Digital-Kamera, dafür aber eine saftige Rechnung für einen Artikel, den man sonst nie gekauft hätte.

* Der Brieflos-Trick: Es kommt selten vor, dass man 2500 Euro gewinnt. Vor allem dann, wenn von einem selbst kein Einsatz verlangt wurde. Dennoch wollen sogenannte "Gewinn-Benachrichtigungszentralen" ihren Adressaten solche Gewinne immer wieder für wahr verkaufen. Man habe als Kunde bei einem "Bargeld-Gewinnspiel" mitgemacht und gewonnen. "Die Auszahlung erfolgt auf einer Ausflugsfahrt", so das Versprechen. Gegen Vorlage eines Reisepasses, versteht sich. Dafür gibt es einen Präsent-Korb und Werkzeug gratis dazu.

Dass "Ausflugsfahrten" wie diese oft in einem Landgasthof nahe Bratislava enden können, hat die "Wiener Zeitung" während einer Testfahrt beobachtet. Bevor es zur Auszahlung des Bargeldes kommt, müssen sich die "Gewinner" einen stundenlangen Vortrag über innovative Produkte anhören, die für teures Geld erworben werden können. Ist der Tag zu Ende, wird der Gewinn ausbezahlt - in Form von Brieflosen im Wert von einem Euro. Glück hat, wer dabei 2500 Euro gewinnt.

* Der Anwalt-Trick: Eine neue Masche, unbedarfte Kunden für Ausflugsfahrten dieser Art zu gewinnen, läuft darauf hinaus, Adressaten als "Geschädigte", denen ein "Gewinn" von einer Drittfirma vorenthalten worden sei, anzuschreiben. Hinter den Absendern stehen selbst ernannte Anwälte oder Finanzdienstleister. Mittels eines seriös wirkenden Schreibens wird dem Kunden vorgespiegelt, wissentlich oder unwissentlich an einem Gewinnspiel beteiligt gewesen und dabei um seinen Gewinn geprellt worden zu sein. Bis zu 1000 Euro könne man sich somit zurückholen, verspricht der "Sachbearbeiter". Am Ende des Prozesses steht wieder eine Werbefahrt nach Maßgabe des "Brieflos-Tricks".

* Der SMS-Trick: Aber nicht nur auf schriftlichem Wege versuchen Firmen an Kunden und Geld zu kommen. Vor einer gefährlichen wie kostspieligen Art des Gewinnspiels hat unlängst die Arbeiterkammer (AK) gewarnt: So werden Handy-Besitzern per SMS Bargeld- und Sachpreisgewinne versprochen, wenn sie sich bereiterklären, an einem interaktiven Quiz teilzunehmen. Dazu werden den Mitspielern über den Tag verstreut mehrere Fragen gestellt, die per SMS zu beantworten sind. Doch pro Antwort bezahlt man stattliche 1,20 Euro. Ob 20, 50 oder gar 100 Fragen gestellt werden, ist für die Teilnehmer zu Spielbeginn nicht absehbar. Die Folge: Viele geben entnervt auf. Was bleibt, ist eine hohe Handy-Rechnung.

Dass man sich gegen solche "irreführenden Gewinnzusagen" wehren kann, hat unter anderem die AK mithilfe von Musterverfahren, die auch den Obersten Gerichtshof beschäftigt haben, vorgezeigt. In erster Linie kommt es auf den "Gesamteindruck der Zusendung" an. Allerdings kann ein Gewinn aber auch dann eingeklagt werden, wenn es der Konsument "ernstlich möglich hält, gewonnen zu haben", so das Gericht.