AUA, Telekom Austria, Austria Tabak: Aufmerksamen Beobachtern des heimischen Kapitalmarktes ist aufgefallen, dass in letzter Zeit vermehrt Ungereimtheiten bei der Veröffentlichung von Daten börsenotierter Unternehmen auftreten. Die zuständige Behörde, die Bundes-Wertpapieraufsicht, hat alle Hände voll zu tun. Welche Fälle konkret untersucht werden oder wie die Verfahren ausgehen, bleibt allerdings geheim.
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BWA-Chef Thomas Goldmann: "Die Vorfälle häufen sich. Ich kann mich gar nicht an alle erinnern." Es sei der BWA unter Strafe verboten, Auskunft über laufende oder abgeschlossene Verfahren zu geben. In der "Leistungsbilanz" der BWA scheinen im ersten Quartal dieses Jahres 17 Erhebungen wegen illegaler Tätigkeit und 18 Anlegerbeschwerden auf, verriet Goldmann gestern in einer Pressekonferenz. Weiters wurden fünf Ermittlungsverfahren wegen Insidermissbrauch eingeleitet. Im Jahr 1999 hatte es keine Anzeige wegen des Verdachts eines Insiderdeliktes gegeben, im gesamten Jahr 2000 waren es vier Fälle.
Eine von der BWA entworfenee Compliance-Verordnung für Emittenten soll nach der Zustimmung des Finazministeriums ab 2002 in Kraft treten. Sie gelte für Emittenten (ausgenommen Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen), deren Wertpapiere an einem geregelten Markt notieren, sagte der stellvertretende BWA-Direktor Michael Hysek. Vorgesehen seien unter anderem die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen und die Schaffung von Sperrfristen, in denen ein Handelsverbot für Personen aus Vetraulichkeitsbereichen gelte.
Die Gesamtkosten der BWA, die vom Staat vorfinanziert wird, betrugen im vergangenen Jahr 45,5 Mill. Schilling. Davon trugen Kreditinstitute rund 33 Mill., Emittenten 4,4 Mill. und Wertpapierdienstleister 4,4 Mill. Schilling.