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Wertpapiere kommen Freiberufler günstig

Von Erich Wolf

Wirtschaft

Seit Jahresanfang neue steuerliche Begünstigung. | Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner. | Wien. Der Verfassungsgerichtshof hat zwar vor ein paar Tagen entschieden, dass die Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne auch Freiberuflern wie beispielsweise Ärzten, Notaren, Rechtsanwälten oder Architekten zusteht.


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Für viele Freiberufler dürfte aber eine andere Möglichkeit, Steuern zu sparen, weit attraktiver sein: durch den Freibetrag für investierte Gewinne (auch FBiG oder KMU-Freibetrag genannt), den der Gesetzgeber mit 1. Jänner 2007 eingeführt hat.

Keine Bilanz nötig

Von dieser Begünstigung sind nämlich auch jene Freiberufler erfasst, die ihren steuerlichen Gewinn über eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln. Hingegen setzt die 50-prozentige Steuerermäßigung für nicht entnommene Gewinne voraus, dass eine Bilanz erstellt wird. Der Hälftesteuersatz muss nämlich mittels Eigenkapitalanstieg bewiesen werden, und dies ist bei einer einfachen Haushaltsrechnung nicht möglich. Da die meisten Freiberufler Einnahmen-Ausgaben-Rechner sind, bietet sich für sie seit Jahresanfang das Wertpapier-Sparen besonders an. Bilanzierende Freiberufler mit Eigenkapitalanstieg aus Gewinnen können zukünftig den steuerlichen Halbsatz nutzen, Kapitalgesellschaften haben keine der dargelegten Möglichkeiten.

Bis zu 10 Prozent des Gewinnes können als KMU-Förderbetrag geltend gemacht werden. Voraussetzung für den Freibetrag ist die Investition ins Anlagevermögen. Die Grenze für den FBiG ist für jeden einzelnen steuerpflichtigen Unternehmer 100.000 Euro jährlich. Wenn beispielsweise ein Facharzt einen Gewinn von 1.000.000 Euro erzielt, kann er den FBiG in maximaler Höhe von 100.000 Euro ausnutzen, indem er Sachanlagevermögen oder auch Wertpapiere in Höhe von 100.000 Euro für seinen Betrieb erwirbt.

Unter die den FBiG vermittelnden Wirtschaftsgüter fallen nämlich abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter - daher nicht Grundstücke und Rechte, aber auch keine Autos und Flugzeuge - und begünstigte Wertpapiere. In welche Art von Wertpapieren investiert werden muss, ist noch nicht ganz klar. Diese Frage muss noch vom Finanzministerium konkretisiert werden.

Jedenfalls müssen Sachinvestitionen ebenso wie Wertpapiere vier Jahre lang im Betriebsvermögen gehalten werden, ansonsten kommt es zu einer Nachversteuerung.

Der Vorteil für Wertpapiere liegt allerdings darin, dass ein Ausscheiden einer Sachinvestition vor Ablauf von vier Jahren jedenfalls die Nachversteuerung auslöst, während Wertpapiere ohne Nachversteuerung zumindest ersetzt werden können.

Ab dem Geschäftsjahr 2007 kann der Freibetrag durch Ankreuzen in der Steuererklärung und Vermerk in einer Steuerbeilage beim Betriebsstättenfinanzamt beantragt werden. Der Freibetrag wirkt sich direkt durch die reduzierte Einkommensteuer im Bescheid der Veranlagung aus.

Selbstverständlich kann jeder Unternehmer mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung einen FBiG geltend machen, aber Nicht-Freiberufler müssen über 400.000 Euro Umsatz zwingend eine Bilanz erstellen. Hohe Gewinne mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung können daher oft nur von Freiberuflern dargestellt werden.

Erich Wolf ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien.Beispiel für Steuersparen

Wenn ein Arzt einen Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung von 1.000.000 Euro pro Jahr erzielt, muss er rund 50 Prozent seines Einkommens versteuern. Bei Investitionen in "Freibetrags-Wertpapiere" in maximaler Höhe von 100.000 Euro bekommt er durch den FBiG ein Steuergeschenk von fast 50.000 Euro. Die restlichen 50.000 Euro der Investitionskosten für die Wertpapiere bekommt er von der Republik bei Verkauf der Wertpapier erstattet, da sich die Anschaffungskosten ebenfalls steuermindernd auswirken.