Für privaten Unternehmer im Bereich des Glücksspiels ist der heutige Dienstag von höchster Wichtigkeit. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet, ob das grenzüberschreitende Anbieten von Wetten von einzelnen Regierungen untersagt werden darf oder nicht. Die Chancen der Glücksspielbranche stehen gut.
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Im sogenannten "Placanica"-Verfahren geht es um italienische Betreiber, die Sportwetten für die britische Stanleybet vermitteln. Diese ist in Italien nicht lizensiert, weshalb die italienische Justiz den Betroffenen mit Haftstrafen von bis zu drei Jahren droht.
Generalanwalt Dámaso Colomer im Mai 2006 in seinem Schlussantrag die Ansicht vertreten, dass eine Lizenz in einem EU-Land ausreiche und Maßnahmen der nationalen Behörden gegen die Dienst- und Niederlassungsfreiheit verstoßen würden. Die Richter des EuGH folgen in etwa 80 Prozent der Verfahren der Ansicht des Generalanwaltes.
2003 hatten der Gerichtshof in einem ähnlichen Fall - dem sogenannten Gambelli-Urteil - entschieden, dass solche Beschränkungen nur zulässig sind, wenn damit allgemeine Interessen, wie der Schutz vor Spielsucht oder vor Geldwäsche verfolgt werden.
Ein klares Urteil zugunsten der privaten Anbieter hätte Auswirkungen auf nationale Glücksspielmonopole wie in Österreich. Betroffen wäre auch Deutschland, wo die Bundesländer das staatliche Monopol auf Glücksspiel bis 2011 verlängern und private Onlineangebote weitgehend verbieten wollen.
BerichterstattungGlücksspiel: EU mahnt Österreich (10/2006)
+++ Schlechte Karten für Internet-Wetten (10/2006)
+++ Kampf gegen das Glücksspielmonopol (9/2006)
+++ Frankreich verteidigt Glückspielmonopol (9/2006)Juristischer HintergrundGambelli-Urteil 2003