One-Stop: Steuern, Zölle und Sozialbeiträge werden ab 2012 gesammelt überwiesen. | Senkung der Lohnnebenkosten von 49 auf 35 Prozent? | Bratislava. 2003 sorgte der damalige slowakische Finanzminister Ivan Miklos für weltweites Aufsehen, als er nach nur acht Wochen Vorarbeiten sein Konzept für eine Steuerreform präsentierte, die so einfach wie durchgreifend war.
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Seit 1. Jänner 2004 gilt im Nachbarland ein Einheitssteuersatz von 19 Prozent, daran hat sich auch nach dem Regierungswechsel im August 2006 nichts geändert. Noch immer ist die Flat Tax ein wesentlicher Grund für Ausländer, in der Slowakei zu investieren. Das Abgabensystem hingegen wird jedoch von Investoren kritisiert. "Es ist im internationalen Vergleich sehr viel", dass sich die Lohnnebenkosten auf 49 Prozent belaufen, meinte etwa schon im Frühjahr der damalige österreichische Handelsdelegierte in Pressburg, Konstantin Bekos.
In Zeiten der Krise wiegen solche Feststellungen besonders schwer, weil zuletzt mehrere ausländische Unternehmer die Slowakei verlassen haben und noch nicht absehbar ist, inwieweit weitere Investoren angelockt werden können. Wohl deshalb hat die Kritik von außen denn auch gefruchtet, zumindest haben Regierung wie Opposition in jüngster Zeit einige Vorschläge für eine Abgabenreform auf den Tisch gelegt.
Einig sind sich die Politiker darin, dass auch die Abführung der Abgaben deutlich vereinfacht werden muss. Im slowakischen Finanzministerium wird derzeit unter dem Arbeitstitel "Unitas" an einem Verfahren gearbeitet, über das ab 1. Jänner 2012 Steuern, Zölle und Sozialabgaben in einem Vorgang an den Staat überwiesen werden. Das sorge für Übersichtlichkeit und belaste den Fiskus weniger als das momentane System.
Deutliche Reduktionder Abgabenarten
Neben dieser One-Stop-Neuerung soll noch zu einem anderen großen Wurf kommen. Die Abgabenarten sollen von bisher 13 auf zwei - nämlich nur die Beiträge zur Sozial- und Krankenversicherung - zusammenschrumpfen. Diese soll künftig nur noch der Arbeitgeber entrichten müssen.
Derzeit führen Arbeitnehmer 13,5 Prozent vom Bruttolohn, Arbeitgeber 35,2 Prozent vom Bruttolohn in Form von Abgaben an den Staat ab. Ab 1. Jänner 2010 sollen Arbeitgeber 35 Prozent vom "Gesamtpreis der Arbeit", das sind Bruttolohn und Lohnnebenkosten zusammengerechnet, abführen. Dabei sollen 25 Prozent an die Sozialversicherung und 10 Prozent an die Krankenversicherung gehen. Berechnungen des Abgeordneten Ivan Stefanec zufolge hätten Arbeitnehmer, die im Monat unter 2000 Euro verdienen, ein um 1 Prozent höheres Einkommen. Der Haken an der Sache: Für die öffentlichen Finanzen würden sich die Belastungen von 91 auf 124 Mio. Euro erhöhen.
Kritiker des Vorschlags verweisen außerdem darauf, dass ein vergleichbarer Reformversuch in Tschechien teilweise gescheitert ist. Nach Angaben der Tageszeitung "Hospodárske noviny" sollte in Tschechien ein dem "Gesamtpreis der Arbeit" vergleichbarer "Superlohn" eingeführt werden, von dem Abgaben und Steuern abgeführt werden sollten. Tatsächlich bemessen sich aber nur die Steuern nach dem "Superlohn", das Abgabensystem blieb das alte.