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Wichtiger Zeuge dürfte BayernLB kaum helfen

Von Stefan Melichar

Wirtschaft

"Keine verbindlichen Absprachen" bei Aktiendeal der Hypo-Mitarbeiterstiftung.


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Wien. Eigentlich ist die Argumentationslinie der BayernLB im 50-Millionen-Euro-Prozess gegen die Mitarbeiterstiftung der Kärntner Hypo vergleichsweise einfach. Nun könnte sich die Angelegenheit für die frühere Hypo-Mutter jedoch deutlich verkomplizieren.

Wie berichtet, wirft die BayernLB der Mitarbeiterstiftung vor, ihr 2007 Hypo-Aktien verkauft und dabei verschwiegen zu haben, dass die Bank zuvor mit Vorzugsaktieninvestoren potenziell bilanzschädliche Nebenvereinbarungen geschlossen hätte. Die Ex-Bank-Chefs Wolfgang Kulterer und Tilo Berlin wären auch Vorstände der Mitarbeiterstiftung gewesen, wird argumentiert. Die Stiftung hätte also Bescheid gewusst. Außerdem zeichnete die MAP Finanzmanagement GmbH, eine Tochter der Stiftung, selbst Vorzugsaktien. Sie habe ebenfalls eine problematische Nebenvereinbarung - konkret eine Rücknahmegarantie - erhalten.

Dieser letzte Argumentationsschritt dürfte nun gehörig ins Wanken geraten. Die BayernLB stützte sich vor Gericht auf eine Notiz im Aktienbuch: Darin wird ein MAP-Geschäftsführer (Name der Redaktion bekannt) zitiert, dem zufolge die MAP ihre Aktien bis zu einem bestimmten Datum zurückgeben würde und ein Mitglied des Hypo-Vorstands darüber Bescheid wüsste.

Eben jener MAP-Geschäftsführer und leitende Hypo-Mitarbeiter, der demnächst als Zeuge im Verfahren geladen ist, hat dies jedoch kürzlich gegenüber der Staatsanwaltschaft bestritten. Der "Wiener Zeitung" liegt das Protokoll dieser Zeugenvernehmung vor. Als der Staatsanwalt den Geschäftsführer mit der Notiz konfrontierte, erklärte dieser unter Wahrheitspflicht, dass es "keine ausdrücklichen Vereinbarungen in diese Richtung gegeben" habe: "Ich habe jedenfalls keine Wahrnehmungen darüber gemacht, dass es tatsächlich eine Vereinbarung - etwa in Form einer Put-Option oder Rücknahmegarantie - zu Gunsten der MAP gegeben hätte, auf deren Basis sie die Vorzugsaktien an die HBInt. - ohne deren Zustimmung, also in Form eines unbedingten Rechtsanspruchs - zurück verkaufen hätte können."

Nur indirekte Garantie?

Die Staatsanwaltschaft prüft mittlerweile stattdessen, ob wegen einer Garantie der Hypo für die Kärntner Landesholding, deren Geld die MAP in den Vorzugsaktien veranlagte, Bilanzfälschung und Untreue vorliegen könnten. Alle Betroffenen haben die Vorwürfe immer bestritten.

Wenn tatsächlich nur eine solche indirekte Garantie vorlag, dürfte es für die BayernLB viel schwieriger werden, der Stiftung - zumindest in diesem Zusammenhang - eine vorsätzliche Täuschung nachzuweisen. Die Bayern haben einen zweiten damaligen MAP-Geschäftsführer als Zeugen für die Existenz einer direkten Vereinbarung namhaft gemacht. Bleibt abzuwarten, ob dieser seinem Ex-Kollegen widerspricht.

Gegebenenfalls muss sich die BayernLB aber auf andere Ex-Hypo-Vorzugsaktionäre konzentrieren: Der eine oder andere von ihnen hat bereits als Zeuge bei der Staatsanwaltschaft die Existenz von Nebenabreden bestätigt. Nun muss die BayernLB aber beweisen, dass diese nicht nur bilanzschädlich waren, sondern das Wissen darüber auch der Stiftung zurechenbar war.

Zuguterletzt stellt sich die Frage, ob ein allfällig verheimlichter Vorzugsaktienbetrag so groß war, dass die BayernLB 2007 tatsächlich die Hypo-Aktien der Stiftung nicht gekauft hätte. Fallen die Vorzugsaktien der MAP weg, fehlt schon einmal mehr als ein Viertel des behaupteten Betrags. Der Prozess wird am Montag am Handelsgericht Wien fortgesetzt.