Finanzielle Anreize und Beratungsleistungen. | Fördergrenzen sind von Land zu Land verschieden. | Wien. In Zeiten der Krise kommt den Leistungen des Arbeitsmarktservice (AMS) ein besonders hoher Stellenwert zu. In der Leistungspalette sind kostenlose Beratungen und finanzielle Leistungen wie Förderungen und Beihilfen inkludiert.
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Finanzielle Unterstützung gibt es etwa für die Bildungskarenz plus, die dem Arbeitnehmer den Bezug von Weiterbildungsgeld während einer bestimmten Ausbildungszeit ermöglicht. Die Weiterbildungsmaßnahme kann, muss aber nicht innerhalb des Unternehmens stattfinden. Finanziert wird die Weiterbildung vom Arbeitgeber, der einen Teil der Weiterbildungskosten vom Land ersetzt bekommt.
Formaler Förderempfänger ist zwar der Arbeitnehmer, der seine Ansprüche aber bereits auf dem Antragsformular an den Arbeitgeber abtritt. Die Höhe der Förderung des Landes beträgt grundsätzlich 50 Prozent der Weiterbildungskosten, es bestehen aber landesweit unterschiedliche Obergrenzen.
Eingliederungshilfe
Gefördert werden kann die Begründung von Arbeitsverhältnissen mit beim AMS vorgemerkten Arbeitslosen. Die Arbeitslosen müssen mindestens 45 Jahre alt sein, wenn sie weiblich sind, mindestens 50 Jahre, wenn sie Männer sind. Gefördert werden darüber hinaus auch Arbeitsuchende, die seit mindestens sechs Monaten (bei Personen unter 25 Jahren) beziehungsweise mindestens zwölf Monaten (ab 25 Jahren) beim AMS als arbeitslos vorgemerkt sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Vorteil auch Personen, die akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind, zugute kommen.
Die Förderung ist an ein vorheriges Beratungsgespräch zwischen Arbeitgeber und AMS gebunden. Daher muss der Arbeitgeber noch vor Beginn der Beschäftigung mit dem AMS Kontakt aufgenommen haben.
Betriebe, die Lehrlinge einstellen, können ebenfalls mit finanziellen Zuschüssen rechnen. Förderbar ist die Lehrausbildung von Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil, von auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Jugendlichen, von Teilnehmern an einer integrativen Berufsausbildung sowie von Erwachsenen, deren Beschäftigungsproblem aufgrund von Qualifikationsmängeln durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann.
Informationen über Bundeslandspezifika wie etwa regional unterschiedliche Fördervoraussetzungen und Sonderprogramme einzelner Landesorganisationen sind im Internet unter http://www.ams.at/sfu/14102.html zugänglich. Zudem empfiehlt sich, bei Interesse an der Inanspruchnahme einer Förderung oder Beratungsleistung jedenfalls, die (nach dem Sitz des Betriebes) zuständige regionale Ge-schäftsstelle des AMS zu kontaktieren.
Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.